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Thema: Katzen im Wald - Rechtsfrage

  1. #41
    Avatar von Olle Ziege
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    Hier mal die Rechtsgrundlage für NRW (es lebe der Föderalismus ):

    (4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

    2. wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten
    Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zum Dienst verwandt werden oder sich aus Anlaß des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.
    ...
    (6) Die Befugnis nach Absatz 4 Nr. 2 steht mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten auch dem Jagdgast zu.
    0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix

  2. #42

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    Ja, weiss ich. Ich meine das objektive Jagdrecht, welches meinst Du?

  3. #43

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    Eigentlich wollte ich auf den Widerspruch hinaus:

    Die Katze darf in Nachbars Garten, weil das in ihrer Natur liegt und den Garten ausbruchssicher machen quasi unmöglich ist.

    Ist der Nachbar allerdings Eigentümer eines Waldgrundstückes liegt es plötzlich nicht mehr in der Natur des Tieres und ich kann plötzlich doch den Garten sicher machen...

    Und 200m, wie soll ich das bitte ner Katze klar machen?

    Und nur weil ich am Wald wohne soll ich faktisch keine halten können? Wo ich die doch genau hier brauche, um die Mäuse im Schach zu halten?

    Sorry, mir fehlt da der rote Faden. Dachte in der deutschen Rechtssprechung darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden... :-(
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  4. #44
    Avatar von Edda25
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    Hallo Sonderfarben,
    hattest Du denn schon Probleme mit Deinen Katzen, also dass die den Wald betreten und sich der zuständige Jagdpächter aufregt? Für mich hören sich hier viele Threads an, als würden halbwilde Hauskatzen zu hunderten durch Wälder streifen und sämtliches Kleinvieh erlegen... Wir wohnen ja ausserhalb, auch in Waldnähe. Auf den Feldern sieht man regelmässig Katzen, im Wald ist mir selber noch nie eine begegnet. Ich habe so eine extrem tolle Nachbarin, die Katzen "sammelt" und vermehrt. Ganz ehrlich - ich mag Katzen total gerne, aber die nerven. Die kommen bei uns aus allen Ecken und Enden des Hofes, und schei... alles voll. Aber keiner aus unserer Familie würde auf die Idee kommen, diesen Katzen etwas anzutun. Ich hab das schon dem Tierschutzverein gemeldet, vielleicht werden ja mal ein paar kastriert.
    Zurück zu den Jägern - unser zuständiger Jagdpächter würde garantiert nie auf eine Katze schiessen, geschweige denn auf einen Hund, ausser er würde den vielleicht direkt beim Wildern erwischen. Der Hund von SchwieMu war auch schon abgehauen, da hat er angerufen und wir haben das Vieh abgeholt. Mag ja im Recht sein, der Jäger, aber auch er ist mal auf das Wohlwollen anderer angewiesen, und mit dem Abschuss von Haustieren macht er sich garantiert keine Freunde. Ich kann mir nur vorstellen, dass dies extrem ungute Zeitgenossen einfach so machen. So wie der Herr letztens, wo es ja auch einen Thread gab, der den Hund am Auto angebunden hatte. Warum hat er den nicht gleich erschossen?
    Bei uns wird allgemein nicht viel Wild erlegt, diese Hobbyjäger sind ständig anderweitig beschäftigt. Wir haben Sauen und Rotwild im grossen Stil, die auch sehr viel Schäden anrichten, auf Äckern und in Schonungen. Da würde es mich wirklich sehr wundern, wenn diese Jäger dann Haustiere ins Visier nähmen.
    Lachshennen, grosse + kleine Wyandotten, diverse grosse Orpingtons, grosse Brahmas, Vorwerk, dazu ein Orpihahn in gsg und ein Zwerglachshahn in lachsfarben.
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  5. #45

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    Hallo

    In Bayern darf ein Jäger eine Katze schiesen wenn sie 200 Meter auserhalb der Ortschaft ist da ist der Jäger immer im Recht und es kann ihn niemand was.
    Ob er das macht kommt auf den Jäger an wie er tickt ein vernünftiger macht es nicht sondern schiest sie nur wenn er sieht das sie Wildert sprich Vögel fängt kleine Hasen jagd oder so wenn das eine macht halt ich es für richtig sie zu schiesen aber nicht wenn sie nur umherstreift.
    Da kann einer was Publik machen wie er will der Jäger ist im Recht den er ist verantwortlich für die Wildtiere da kannst du noch so zur furie werden.
    Die Katzenhalter sind aber auch selber schuld eine Hauskatze oder Hofkatze geht Normalerweise nicht weg wenn man sich um sie kümmert und genug zu fressen hat die ganzen Streuner sind meistens Verwahrlost und auch krank und solche Katzen übertragen auch Krankheiten und da ist es absolut richtig die abzuschiesen den sie machen mehr schaden einfach und stecken auch andere Katzen an die wo ein Zuhause haben und das sieht auch ein Jäger er schiest im Normalfall keine gepflegte Katze ab weil er weis die gehört jemanden der sich um sie Kümmert wenn es ein vernünftiger ist obwohl er das recht dazu hätte.

    Gruß

    Katia

  6. #46

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    @APohl

    Darum gehts ja nicht-sondern um die dem Jagdrecht unterliegenden Arten!

    Was Du sagst würde heißen das ein Jäger für die Hege von wildernden Hunden und Katzen zuständig ist!
    Und das er sie bejagen dürfte!
    Beides ist aber nicht richtig,da beide Arten kein Wild ist! Somit unterstehen sie auch nicht dem Jagdrecht!

    Dem Jagdrecht unterstehen aber z.B. Habicht Luchs und Wolf! Für diese Arten ist der Jäger verantwortlich!
    Deshalb wird auch versucht den Wolf unter die Fittiche des Naturschutzes zu bekommen-was leider noch nicht wirklichkeit wurde!
    Geändert von Hornet (23.01.2014 um 21:00 Uhr)

  7. #47

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    @Katia

    Na hör mal,meine Katzen sind auch nicht verwarlost und streifen trotzdem nachweislich Kilometer weit umher-warum soll meine Katze dann erschossen werden? Das kanns doch nicht sein nach Deiner Aussage!!!

  8. #48

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    Die Katzenhalter sind aber auch selber schuld eine Hauskatze oder Hofkatze geht Normalerweise nicht weg wenn man sich um sie kümmert und genug zu fressen hat die ganzen Streuner sind meistens Verwahrlost und auch krank und solche Katzen übertragen auch Krankheiten und da ist es absolut richtig die abzuschiesen den sie machen mehr schaden einfach und stecken auch andere Katzen an die wo ein Zuhause haben und das sieht auch ein Jäger er schiest im Normalfall keine gepflegte Katze ab weil er weis die gehört jemanden der sich um sie Kümmert wenn es ein vernünftiger ist obwohl er das recht dazu hätte.
    Mein kastrierter Kater streift durch die Gegend und macht Doppelschichten. Manchmal schafft er es noch gerade so, die Augen offenzuhalten, um sein Futter zu fressen. Danach fällt er ins Koma. Er legt so weite Strecken zurück, daß er im Sommer kein Fleisch auf die Knochen bekommt.
    Dieser Kater wäre also in Deinen Augen ein verwahrlostes Tier. Das denkt sich eine Frau aus unserem Dorf auch und wollte ihn schon ins Tierheim bringen. Die anderen zwei Katzen von mir bekommen genau so viel Futter wie er und sind propper.
    Man kann sich also täuschen, wenn man sodenkt wie Du.
    Hier im Dorf sind schon mehrere Katzen verschwunden.
    Ich bin der Meinung, daß ein Jäger verpflichtet werden sollte, den Besitzern vom Abschießen ihres Tieres zu berichten, sofern diese gechippt sind. Aber sowas machen die Herren bestimmt nicht.

  9. #49

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    Ich ahb mir gerade mal den Spaß gemacht und 200m Kreise um alle Häuser hier in der Nähe gezeichnet. Wenns danach geht sind meine quasi ungefährdet, die müssten schon echt tief rein :-)

    Aber trotzdem ist da in meinen Augen ein Widerspruch. Auch wenn ihr Recht haben mögt, dass der Jäger das darf, der Wald ist doch auch nur ein Nachbargrundstück und das darf nach geltender Rechtsauffassung die Katze doch ungestraft benutzen. Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen. Nachbar ist nicht gleich Nachbar.

    Unsere bringen zu 95% Mäuse. Der Rest sind Maulwürfe und Meisen. Keine geschützten Arten bis jetzt dabei gewesen meines Wissens.
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  10. #50

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    @Hornet: Eben weil der Jäger das Jagdwild hegt, darf er wildernde Katzen und Hunde erlegen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Auf Krawall gebuerstet? Hornissen sind doch eigentlich ganz friedlich ...

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