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Thema: Katzen im Wald - Rechtsfrage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Ja und? Verstehe ich jetzt nicht? Natürlich legal-was denn sonst?

  2. #2

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    Hier im Dorf ist ein "Jäger", der fängt Katzen auf seinem Grundstück in Lebendfallen und setzt sie dann im Wald aus.
    Unseren Kater habe ich auch schon daraus befreit.
    Weil wir damals neu hier waren habe ich mich nicht getraut, dagegen was zu sagen.
    Aber ich fand es sch***e und bin mir nicht sicher, ob DAS erlaubt war.

  3. #3

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    Was will er denn damit bezwecken?

  4. #4
    Avatar von Mara1
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    Vielleicht damit er sie dann im Wald wegen Wildern..... peng und die Katze fehlt. Ein anderer Grund fällt mir da nicht ein.

    Daß man Katzen auf dem eigenen Grundstück dulden muß weiß ich, könnte man auch sowieso nicht verhindern außer mit katzensicherem Zaun. Aber daß man die Kacke nicht dulden muß ist mir neu. Wie bitte soll das denn zusammenpassen? Naja, jeder Richter entscheidet halt wie er es für richtig hält. Vielleicht war das Kacke-Urteil von einem, dem die Nachbarskatzen immer das Gemüsebeet düngen. Daß es so ein Urteil gibt heißt aber nicht, daß das nächste Gericht in einem ähnlichen Fall genauso urteilt. Wie heißt es doch so schön: Vor Gericht und auf hoher See.....

    LG
    Mara

  5. #5

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    Mhh,dann hätte er das doch gleich erledigen können....paßt nicht so ganz zusammen!

    Ich verstehe auch nicht wie man eine Katze fürs schei... anklagen kann!? Meine gehen zum Nachbarn und Seine kommen zu mir-je mehr desto besser!

  6. #6
    Avatar von Mara1
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    Na weil man in Deutschland halt wegen jedem Scheiß vor Gericht zieht. Im wahrsten Sinn des Wortes. Ich hab mal gelesen in Sachen Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn sind die Deutschen Weltmeister.

  7. #7

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    Er will sie loswerden und fährt in den überübernächsten Wald, der ca 30 km entfernt ist.
    Ich habe damals nicht mit ihm geredet, weil ich gar nicht wußte, zu welchem Grundstück der Schuppen gehört, hinter dem die Lebendfalle stand, in der mein Kater die ganze Nacht gesessen hatte.
    Außerdem war ich nach einer schlaflosen Nacht erleichtert, daß ich ihn nicht von einer Straße kratzen mußte.
    Bin über den hinteren Zaun in den Garten gestiegen, immer dem Miau hinterher .
    Daß der Mann das schon öfter gemacht hat, hatte mir dann eine andere Nachbarin erzählt. Sie meinte zu ihm, daß das nicht in Ordnung sei, weil die Katzen ja zu jemandem gehören.
    Er fand das aber vollkommen okay.

  8. #8

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    Nehmen wir mal an der dürfte rein rechlich her die Falle stellen(kenne die Gegebenheiten ja nicht),müste er die Katzen als FUNDSACHE abgeben-töten dürfte er sie nicht mehr-weil von der gefangenen Katze keine Gefahr mehr für das Wild ausgeht!
    Also macht er da was falsch!

  9. #9
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat Zitat von Hornet Beitrag anzeigen
    Ja und? Verstehe ich jetzt nicht? Natürlich legal-was denn sonst?
    Früher war das in meiner Gegend an der Tagesordnung mit dem Katzen schießen-heute macht das kaum noch jemand!
    Das hörte sich so an, als ob in NRW kaum noch Katzen geschossen würden.

    Bei uns in NRW dürfen normale Jäger keine Hunde und Katzen ohne Sondergenehmigung schießen
    Ob die Jäger die, mit Sondergenehmigung, 11385 Katzen erlegt haben, nun normal sind oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber offensichtlich scheint es ja nicht besonders schwer zu sein, so eine Sondergenehmigung zu bekommen, sonst käme diese hohe Anzahl ja wohl nicht zustande.

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  10. #10

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    Da hast Du wohl was falsch gelesen...
    Ich hatte geschrieben das "NORMALE JÄGER" das in NRW NICHT dürfen...
    Normale Jäger sind einfache Jagdscheininhaber,SIE werden in der Öffentlichkeit als Jäger betittelt!
    Sind aber per Gesetzt(wenn sie die Jagd ausüben)einfach nur JagdGÄSTE,mit keinerlei Rechten!
    Wilderde Hunde und Katzen unterliegen NICHT dem Jagdrecht,und dürfen von Jagdgästen NICHT erlegt werden!

    Diese Abschüsse unterliegen alleine dem Jagdschutz! Und daher kommen diese Zahlen zustande!

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