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Thema: Rechtlich: Freilauf legal?

  1. #1
    Avatar von Lisbet85
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    Rechtlich: Freilauf legal?

    Rechtlich: Freilauf legal?

    Darf ich rechtlich gesehen mein Nutztier Huhn frei laufen lassen ohne jegliche Umzäunung? Nach ÖSTERREICHISCHEM Recht?
    Wo kann ich da nachfragen?

    Der Grund, warum ich frage:
    Gestern ist unsere Lieblingshenne Berta spurlos verschwunden!
    Ich hab 10 Hühner seit etwa 3 Wochen frei laufen. Sie bleiben hauptsächlich auf meinem eigenen Nutzgrund.
    Ich war gestern von 10.00 bis 16.00 Uhr weg, abends war Berta nicht im Stall, alle anderen schon auf der Stange.
    Mein Hund war im Haus, der wars also nicht. Ich hab nirgendwo Federn oÄ gefunden, also kein Greifvogel.
    Weil helllichter Tag war glaub ich auch nicht an Fuchs; Marder würd nicht die ganze Henne verschleppen...
    Ich denke, es *könnte* ein Hund gewesen sein. Wir haben viele Spaziergänger mit Hund hier, einige leinen ihren Hund nicht an, trotz Ortsgebiet (offiziell Leinenpflicht).
    Ein Nachbarhund (Jack Russel) erlegt Katzen, wenn er sie erwischt. Ein anderer Nachbarhund hat Berta auch schon vor 2 Tagen gejagt, aber auf Ruf der Besitzer wieder aufgehört.

    ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?

    Alles aber nur hypothetisch, ich weiß ja nicht was Berta passiert ist.
    2.11 Cream Legbar, 2.8 Seidenhühner, 1.4 Araucana, 1.3 ZWyandotten, 1.4 Marans, 1.3 ZPadu, 1.2 Laufenten, 1.2 Am. Peking
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  2. #2
    Avatar von Pudding
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    ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?
    Der Hund dürfte rechtlich nicht auf dein Grundstück aber du sitzt bestimmt nicht 24Std. am Tag neben deinen Hühnern um aufzupassen! Würde meine Hühner nie total ungesichert laufen lassen!
    Schon klar ein Zaun hält nicht jeden Hund auf aber ich würde sagen 80% und bei den restlichen 20% haben die Herrchen ein bisschen mehr Zeit ihren Hund wieder einzufangen wenn er gerade dabei ist sich durchzuwursteln!
    Mit Glück sind sie schnell genug!


    So eine Frage hatten wir doch erst letztend hier im Forum oder?
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  3. #3

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    Zitat Zitat von Lisbet85 Beitrag anzeigen

    ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?
    Interessante Fragestellung, die aber wohl nur ein oesterreichischer Rechtsanwalt beantworten kann. Mein deutsches Rechtsempfinden meint: Der Hundehalter hat ordnungswidrig gehandelt, weil er den Leinenzwang nicht beachtet hat, außerdem hat er fremdes Eigentum geschädigt, wäre also schadensersatzpflichtig. Der Hühnerhalter hingegen hat auch nicht alles richtig gemacht, sondern grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfalts- und Fuersorgepflicht verletzt.
    Ich hoffe, Deine Berta taucht gesund wieder auf!

  4. #4
    Avatar von Lisbet85
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    Zitat Zitat von APohl Beitrag anzeigen
    . Der Hühnerhalter hingegen hat auch nicht alles richtig gemacht, sondern grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfalts- und Fuersorgepflicht verletzt.
    Ich hoffe, Deine Berta taucht gesund wieder auf!
    Aber handle ich wirklich grob fahrlässig oder DARF ICH DAS?
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  5. #5

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    Leinenzwang für Hühner gibt's bei Euch sicher auch nicht. ;-) Aber mal im Ernst: solange nichts passiert, sagt sicher keiner was. Aber grundsätzlich hast Du bestimmt auch in A Verpflichtungen, die sich u.a. aus dem Tierschutz- und dem Sachenrecht ergeben.

  6. #6
    Frau-Holle-Knuddler Avatar von Hühnerjette
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    Dir geht es doch um Schuld oder Unschuld und nicht um dürfen oder nicht dürfen, oder?
    Vermutlich darfst du deine Hühner ohne Zaun laufen lassen. Passiert ihnen etwas, trägst du eine gewisse Mitschuld, da du sie hättest sichern können/sollen. Da aber nur dir ein Schaden entstanden ist, wird dir niemand an die Karre p******. Anders sieht es aber schon wieder aus, wenn deine Hühner bei anderen Schaden anrichten: Nachbars Beet, die befahrene Hauptstraße - einer weicht aus und fährt sich tot - und solche Scherze. Da wird man sehr wohl auf dich zukommen.

    Ich bin auch nicht verpflichtet, mein Hoftor geschlossen zu halten, wohl aber dafür zu sorgen, dass mein Vierbeiner nicht nach draußen entwischt, um dort Schaden anzurichten. Allein für die geöffnete Pforte wird mich niemand behelligen, für den entlaufenen Hund aber schon.

    Ebenso dürfte der Halter, der seinen Hund auf deinem Grundstück wildern lässt, egal ob mit oder ohne Zaun, zur Rechenschaft gezogen werden. So schaut es zumindest grob betrachtet in Deutschland aus. Genauere Auskünfte solltest du im österreichischen BGB (oder wie es bei euch heißt) oder dem Ordnungsamt bekommen.

    Nichtsdestotrotz kann es trotz Tageslicht der Fuchs gewesen sein. Der hält sich an keine Uhrzeit, klick dich mal durch die entsprechenden Beiträge

    Schade um dein Huhni...
    Das Leben fällt, wohin es will.

  7. #7
    Avatar von Lisbet85
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    Mir ging's schon ums Dürfen, nicht um Schuld.
    Ich weiß schon , dass ich selber schuld bin, wenn einem meiner Tiere was zustößt. Berta hat immerhin schon 2 Raubvogelangriffe nur mit leichten Verletzungen überlebt.

    Ich glaub aber schon, dass es einen Rechtlichen Unterschied gibt, ob mein Huhn oder mein Hund ausbüchst und was anstellt.
    Aber jetzt solls nicht mehr um Hunde gehen:
    Was heißt BGB?
    Ich denke, ich frag mal bei einem Rechtsanwalt nach, wegen Freilauf.
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  8. #8
    Frau-Holle-Knuddler Avatar von Hühnerjette
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    Ich glaub aber schon, dass es einen Rechtlichen Unterschied gibt, ob mein Huhn oder mein Hund ausbüchst und was anstellt.
    Da bin ich mir eben nicht so sicher, ich würde es gleichwertig behandeln. Es ist doch eigentlich egal, ob mein Pferd, mein Huhn oder meine Katze ins Auto läuft und dabei Sach- und Personenschäden verursacht.

    Du fragst dich also, ob du es darfst, das heißt, ob du strafrechtlich belangt werden kannst, wenn deine Hühner ohne Zaun herumlaufen (also auch, wenn sie friedlich in ihrer imaginären Begrenzung blieben). Darf ich fragen, warum du das wissen willst? Hat sich einer beschwert? Oder hat es was mit deiner Berta zu tun? Ist es einfach Interesse?
    Für mich erschließt sich noch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat, aber vielleicht stehe ich einfach auf dem Schlauch. Der Tag war lang

    BGB ist unser Bürgerliches Gesetzbuch, da stehen solche Sachen unter Umständen drin. Welche Gesetzesbücher habt ihr denn in Österreich? Den Rechtsanwalt würde ich nur befragen, wenn es nix kostet. Wer ist denn bei euch für die Parkknöllchen und solche Sachen, also Ordnungswidrigkeiten, zuständig? DORT müsstest du Auskunft bekommen!
    Das Leben fällt, wohin es will.

  9. #9

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    @Lisbeth
    Im österreichischem Bundestierschutzgestz, bzw. der dazugehörigen Tierhaltungsverordnung steht unter 2.1: "Die Haltungssysteme müssen so gestaltet sein, dass die
    Tiere nicht entweichen können." ( http://www.rund-ums-gefluegel.at/fil...g_Anlage6.pdf9 )
    Das lese ich ziemlich eindeutig so, dass du die Hühner nicht gänzlich frei laufen lassen darfst.


  10. #10
    Avatar von Mara1
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    @Nicolina
    wenn ich das richtig sehe, geht es in dem Link um gewerbliche Tierhaltung. Es könnte gut sein, daß für ein paar privat gehaltene Hühner andere Vorschriften gelten.

    @Lisbet85
    Du könntest dich als erstes beim Ordnungsamt erkundigen, oder wie das in Österreich heißt. Wenn du da nicht weiter kommst kannst du immer noch einen Rechtsanwalt fragen, der allerdings einiges kostet.

    In Deutschland wird es bei privat gehaltenen Hühnern ähnlich sein wie z.B. bei einer Katze. Man darf einer Katze Freigang geben, aber wenn sie etwas anstellt ist man dafür haftbar. Im Gegensatz zu einem Hund zahlt für eine Katze im Normalfall die Privathaftpflichtversicherung, sofern man eine hat. Meine deckt Hühner mit ab, da habe ich nachgefragt. Ich weiß aber nicht ob das bei allen Versicherungen so ist. Auch bei einem Huhn kann es durchaus teuer werden, wenn ein Auto ausweicht, oder wenn z.B. die wacklige Oma von nebenan vor Schreck vom Fahrrad fällt und sich etwas bricht, weil ihr das Huhn in die Quere kommt.

    Grüße
    Mara

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