Gestern in der Rotenburger Kreiszeitung (hab es gestern nicht gesehen, vllt. ergeht es manch anderem auch so...)
Folgende Gebiete fallen unter die Anordung:
1. Osteniederung zwischen BRemervörde und Rockstedt
2. Huvenhoopsmoor
3. Hepstedeter Weiden und Breddorfer Moor
4. Ekelmoor und Tister Bauernmoor und nördlicher Bereich bis zur Kreisgrenze
Grund: Zugvögel
Noch eine Frage: Ich bin knapp 2km südlicher von der Grenze des 4.Punktes. Sollte ich lieber auch Auftstallen?
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