Ja, Ok es ist für die Schweiz...... vor der EU Richtlinienänderung konntest Du die Pferdewurmkur in Holland im Reitsportbedarfladen kaufen, egal welche - heute wird ein riesen Tam Tam gemacht......
Zitat meines Tierarztes:
Ich kann und darf verschreiben was ich möchte,da ein Privathuhnhalter kein Großbetrieb ist , der sämtlichen Verordnungen unterliegt.
Was ein Privathuhnhalter der nicht gewerblichen Auflagen unterliegt mit seinen Hühnern und deren Eiern macht nach einer Antibiotikagabe unterliegt ihm selbst , ich kann nur darauf hinweisen,das entsprechende Mittel entsprechende Wartezeiten haben oder auch nicht.
Genauso kann ich ein Medikament auf ein bestimmtes Tier in seiner Anwendung umwidmen, um dem Tier das Leben während einer Krankheit zu erleichtern und zu heilen.
Grundsätzlich gilt:
Wer heilt hat Recht,was jedoch keinen Medikamentenmissbrauch befürworten sollte.
@ eierdieb
Es ist doch eigentlich einleuchtend,das man nicht einfach so Medikamente herumschickt , oder?
Ausserdem hat sicherlich niemand ein AB zu Hause auf Halde liegen....
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