Quelle und kompletter Text: kostenlose UrteileZerkratzen frei herumlaufende Puten einen geparkten PKW, so haftet dafür der Tierhalter regelmäßig nicht. Da das Zerkratzen von Fahrzeugen nicht zu den üblichen Eigenschaften von Puten gehört, trifft den Tierhalter kein Verschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Göttingen hervor. [...]
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