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Thema: Neue Stallverordnung für den Landkreis Rügen !!!

  1. #1

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    traurig Neue Stallverordnung für den Landkreis Rügen !!!

    Hallo Zuchtfreunde,

    bei uns auf Rügen muß das Geflügel in einigen Gebieten am 16.08.2006 wieder in den Stall einziehen,bzw. in überdachten Volieren gehalten werden.Diese Gebiete sind alle erstmal in der Nähe vom Wasser,wovon ich persönlich noch nicht wieder betroffen bin.Aber es herscht eine ganz miese Stimmung bei uns auf der Insel,da es bei diesem warmen Wetter eine Tierqual ist sie bei solchen hohen Temperaturen im Stall zu halten.Wenn es heißen sollte das wir alle wieder unsere Tiere einsperren sollen,so muß ich leider sagen das ich dieses nicht kann und machen werde,weil ich dieses schon dreimal hinter mir habe.Da ich dieses Jahr mal wieder sehr gute Nachzucht an Gänse,Enten,Hühner und Zwerghühner hatte und es so ca.an die 700 Stück sind und ich ja auch schon bei bin meine ganzen Ausstellungen zu planen.

    Ich muß sagen jetzt reicht es mit dieser Tierquälerei, wir und unsere Tiere vorallem haben schon genug gelitten,wann ist endlich mal Schluß mit diesem ganzen Scheiß !!!!!


    Mit frdl.Züchtergrüßen André

  2. #2
    Avatar von witte5
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    Das dürfte die Verordnung sein. Es geht wieder los!
    http://www.kreis-rueg.de/
    Verlängerung der Aufstallungsverordnung 21.07.2006

    Ab 16. August muss mehr Geflügel im Stall bleiben

    Die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassene Aufstallungsverordnung für Geflügel wurde über den 15. August hinaus bis zum 28. Februar 2007 verlängert.

    Die bisherigen durch den Landkreis erteilten Ausnahmegenehmigungen von der Stallhaltungspflicht – dies betrifft über 92 % der Geflügelhaltungen – sind alle bis zum 15. August 2006 befristet.

    Mit dem im August einsetzenden Vogelzug werden unter Berücksichtigung der in der Aufstallungsverordnung festgelegten Kriterien die Gebiete, in denen die Freilandhaltung für Geflügel erlaubt wird, neu festgelegt.

    Beachtung muss dabei das Rastgeschehen insbesondere in der Westrügenschen Boddenlandschaft, am Tetzitzer See, am Nonnensee sowie in der Schoritzer und Puddeminer Wiek und auf den dazugehörigen Rastflächen finden.

    Keine Ausnahmegenehmigung von der Stallhaltungspflicht kann daher für folgende Gebiete Rügens ab dem 16. August 2006 erteilt werden:

    · die gesamten Gemeinden Ummanz, Gingst, Neuenkirchen, Trent, Schaprode, Insel Hiddensee;

    · die Orte Rugenhof, Dußvitz, Mölln, Landow und Bußvitz (westliche Bereich Gemeinde Dreschvitz);

    · die Orte Zirmoisel, Bubkevitz, Helle, Tetzitz (nordwestlicher Bereich Gemeinde Rappin);

    · die Halbinsel Zudar sowie die Orte Silmenitz, Groß-Schoritz, Puddemin, Mellnitz, Üselitz und Tannenort;

    · die Ortsbereiche von Parchtitz (Hof und Dorf) und Gademow sowie von Thesenvitz, inklusive Thesenvitz-Ausbau.

    Bis einschließlich 15. August bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, d.h. wer seit Mitte Mai sein Geflügel rauslassen darf, kann bis zum 15. August weiterhin Freilandhaltung betreiben.

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt möchte mit der frühzeitigen Ankündigung den entsprechenden Geflügelhaltern die Möglichkeit geben, sich so gut es geht auf die Stallpflicht vorzubereiten. Eine Möglichkeit ist z.B. der Bau einer entsprechenden Voliere mit einer dichten Abdeckung nach oben ( ein Netz reicht nicht aus! ) sowie einer seitlichen Abgrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln.

    Die Befreiung von der Stallpflicht ab 16. August für alle oben nicht genannten Gebiete Rügens erfolgt durch den Landkreis mittels Allgemeinverfügung, Anträge o.ä. sind nicht notwendig.

    Zum 01. September ist eine vom Land vorgegebene Gebietskulisse für ganz Mecklenburg-Vorpommern geplant. Deshalb sind erst Ende August Aussagen möglich, wo das Geflügel ab dem 1. September noch raus darf.



    Auf die Notwendigkeit der Meldung auch der privaten Geflügelbestände bei der Tierseuchenkasse (Tel. 0395/3805802; 0395/3805804 oder Fax 0395/3805800) sei nochmals hingewiesen. Geflügelhalter mit bis zu 500 Hühnern oder 166 Puten, Enten und Gänsen zahlen 2006 nur den Mindestbeitrag von 5,- € pro Jahr. Abgesichert sind damit im Tierseuchenfall nicht nur die Entschädigung für das eigene Geflügel, sondern auch verschiedene andere tierseuchenrechtlich bedingte Kosten. Für eine private Kleinsthaltung betragen diese ca. 150,- €. Dafür hat letztlich der Geflügelhalter einzustehen, sofern er nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist und seinen Beitrag gezahlt hat.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3
    Avatar von Rumpelstilzchen
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    Die Vögel kommen von Norden, und da ist keine Vogelgrippe. Warum dann die Tiere wegsperren?
    Pitte Rchtshreipfeller und Tibbfeller iknoriren - ti schleichen siech einfach ein

  4. #4

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    Soll das heißen

    Für eine private Kleinsthaltung betragen diese ca. 150,- €. Dafür hat letztlich der Geflügelhalter einzustehen, sofern er nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist und seinen Beitrag gezahlt hat.
    zumindest in Mc Pom müssen die Tierseuchenkassen doch die Untersuchungen der Kleinsthobbyhaltungen zahlen?

    Auf diesen Artikel sollten sich dort wohnende Halter einmal beziehen.

    LG Co
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  5. #5

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    @ Rumpelstilzchen

    nö, im Norden ist keine Vogelgrippe
    aber:


    www.taz.de

    Konzern meldet Erfolg bei H5N1-Impfung

    taz vom 27.7.2006, S. 7, 101 Z. (TAZ-Bericht), STEPHAN KOSCH

    "Der Impfstoff könnte Menschen schützen, die durch Asien reisen oder mit infiziertem Geflügel zu tun haben"

    Muß sich doch bezahlt machen.
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

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