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Thema: Anzeige erhalten

  1. #1
    Avatar von Dominik Timm
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    Anzeige erhalten

    Habe vor 2 Tagen eine Anzeige vom zuständigen Vetamt erhalten ,das meine Hühner nicht entsprechend der Vorschriften untergebracht sind . Soweit so gut .
    Was mich zum grübeln brachte war ein Satz .

    Die Aufstallpflicht gilt zunächst noch bis zum 15 August 2006 .

    Hört sich für mich wie eine beschlossene Sache an, das es über den 15 hinaus gehen wird .
    MfG Dominik Timm
    Die Normalität ist eine gepflasterte Straße: man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.

    Rassegeflügelzüchter: Zwerg Minorka, Bergische Zwerg Kräher

  2. #2
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    traurig

    Wird es auch - verlängert bis Ende Februar 2007
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  3. #3

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    Hallo Dominik,

    schau hier mal, in einem anderen thread geschrieben:
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    Hier noch ein Artikel dazu:

    http://www.moz.de/index.php/Moz/Arti...burg/id/147442

    Geflügel muss nicht wieder in den Stall

    Seelow (MOZ) Die mehr als 3900 Halter von Enten, Hühnern, Gänsen, Nandus und anderem Geflügel in Märkisch-Oderland können sich freuen. Amtstierarzt Martin Fritzsch teilte am Freitag mit, dass der Landkreis im Herbst keine neue Stallpflicht anordnen wird. Möglich ist solch eine Entscheidung durch die Verlängerung der Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis Februar 2007. Der Bund hatte die Verordnung am 9. Mai 2006 beschlossen. Mit ihr wurde die bundesweite Stallpflicht, die wegen der auch für den Menschen gefährlichen Geflügelpest verhängt worden war, aufgehoben. Es lag danach in der Hand der Landkreise, regionale Festlegungen zu treffen. Man habe gute Erfahrungen mit der Einhaltung aller Schutzmaßnahmen gemacht, so Fritzsch. Deshalb wolle man die Möglichkeiten ausschöpfen und die Stallpflicht vermeiden. Im Frühjahr allerdings, wenn die Zugvögel aus Gebieten zurückkehren, wo sich die Geflügelpest weiter ausgebreitet hat, müsse man wieder mit strengeren Maßnahmen rechnen.



    Freitag, 21. Juli 2006 (17:3


    Gruß bruchfred10
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    Leg Dich am besten nicht mit dem Vet. an, das kostet nur und die evtl. Strafe dann mußt Du dann alleine bezahlen, die Schreihälse hier beteiligen sich nicht, oder

    Grüße Peter

  4. #4
    Avatar von witte5
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    Anzeige? Kreis Pinneberg = Schleswig-Holstein

    Bist du zu dicht an der Elbe

    Haben Sie dir konkret was angedroht

    Schließe mich Günter an: Jetzt bis 15. August danach weiter per Bundesratsentscheidung bis Februar 2007.

    Und dann.....
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  5. #5
    Avatar von Dominik Timm
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    Themenstarter
    Ich wohne zu dicht an der Elbe ,ca 1 km Luftlinie .
    Etwas angedroht haben sie mir nicht wirklich ,ich muss mich schriftlich melden bis zum 28.7.06
    damit von Festsetzung von Bußgeldern vermieden wird .

    Ich hab bereits angerufen das die mir vorgeworfenen Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen . Darauf hin kommt heute jemand vom Amt ,um die Ordnungsgemäße Aufstallung zu kontrollieren .
    Können sie ja gern machen ,nun hab ich nix mehr dagegen
    MfG Dominik Timm
    Die Normalität ist eine gepflasterte Straße: man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.

    Rassegeflügelzüchter: Zwerg Minorka, Bergische Zwerg Kräher

  6. #6
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    großes Grinsen

    Aber Dominik denk daran:

    Betriebsfremde Personen - Zutritt nur im Schutzanzug!!!
    Steht so in der Verordnung!!!
    Ich würde ihn wahrscheinlich aber trotzdem reinlassen - ich sehe derzeit in Deutschland keine Gefahr und der Mann vom Ordnungsamt hat sicherlich eigentlich auch keine Lust und kann nichts dafür.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  7. #7

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    Hi Dominik,
    und nicht mit dem Mann debattieren/anlegen/grosse Gosche haben. Bei mir hat Einer rumgeschrieen.... die können mich mal ... und sie konnten mit über 1.000 Euro Bussgeld.
    Grüße Peter

  8. #8
    Avatar von witte5
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    Original von Günter Droste
    ich sehe derzeit in Deutschland keine Gefahr und der Mann vom Ordnungsamt hat sicherlich eigentlich auch keine Lust und kann nichts dafür.
    Auch da kann ich dir nur zustimmen. Trotzdem ist es nicht gerade beruhigend, wenn es in Risikogebieten zu Kontrollen und möglichen Bußgeldern kommt.

    @ Dominik: Danke für die Info, halt uns bitte weiter auf dem laufenden...
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  9. #9
    Toffee Avatar von Toffee
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    Ohne Schutzanzug solltest Du Dir aber zumindest schriftlich bestätigen lassen, daß der nicht gerade aus einer anderen Hühnerhaltung kommt - der kann ja alles mögliche einschleppen... Diese Gefahr wird immer gerne unterschätzt (siehe Schweinepest, da haben sie einen Tierarzt haftbar gemacht, der den Erreger von einem Bestand in einen anderen eingeschleppt hat).

    LG und alles Gute,

    Toffee
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  10. #10
    Avatar von Dominik Timm
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    Themenstarter
    So eben war der Zuständige Kontrolleur hier ,soweit alles in bester Ordnung da alle Hühner in Ställen oder Volieren sind.
    Allerdings hat er Blutproben mit genommen ,da er nicht sicher gehen kann das die Tiere über den gesamten Zeitraum aufgestallt waren . Nun gut soll mir recht sein ,wenn es sich damit erledigt hat .

    Er wollte übrigens die letzten 4 ND Impfbescheinigungen sehen .
    MfG Dominik Timm
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