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Thema: Gesetzesgrundlage für ND-Impfung

  1. #11

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    Zitat Zitat von Nicolina Beitrag anzeigen

    Ich muss dem TA wohl doch auf "die Füße treten".
    Telefoniert, mit der TA-Helferin, die dafür zuständig ist, und darauf hin (vermutlich das erste mal) der Beipackzettel gelesen wurde und um Rückruf bat.

    Mit dem Ergebnis, dass ich, Dank I-Net und natürlich insbesonderem des HüFo´s, deutlich besser informiert war
    Alle bislang erfolgten Impfungen (im sechs monatigen Abstand) waren nur 6 Wochen gültig.
    Bei einer etwaigen Kontrolle somit für die Tonne!
    Und das betrifft ja nicht nur mich, sondern alle Hühnerhalter, die von dort aus in das Impfschema aufgenommen worden sind.
    Ich ärgere mich über das Vertrauen, dieses Praxis gegenüber.


  2. #12
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Alle bislang erfolgten Impfungen (im sechs monatigen Abstand) waren nur 6 Wochen gültig.
    Das ist so nicht richtig. Die ND Impfung ist für 3 Monate gültig. Da für die IB Impfung keine Impfpflicht besteht, gibt es dafür auch keine Gültigkeitsdauer. Lediglich der Impfschutz ist auf 6 Wochen begrenzt. Wenn die Kombiimpfung nach 3-4 Wochen noch einmal wiederholt worden wäre, hätte der Impfschutz, zumindest für IB auch für die 6 Monate gereicht. Aber dann hätte man für die Folgeimpfungen auch keinen Kombiimpfstoff mehr gebraucht.

    MfG

    Ernst Niemann
    Geändert von Ernst (08.11.2013 um 07:46 Uhr)

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  3. #13
    Avatar von Vogelbaron
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    Ich bin da völlig entsetzt.
    Der Tierarzt, zu dem ich extra nur wegen der Hühner gehe, wurde mir in meinem RGZV empfohlen.
    Die im Verein impfen alle max. 3x im Jahr.
    Der TA gibt nur das Clone 30 aus.
    Im Verein sind 70% "alte Hasen"
    Da bin ich nun aber echt enttäuscht.
    Komisch ist nur, das die alle auf Märkte, Ausstellungen usw gehen, und das ohne Probleme.
    Liebe Grüße aus dem höheren Norden
    Michael
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  4. #14
    Avatar von Vogelbaron
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    Oder bedeutet das alles nur, daß die meisten halt nur für einen aktuellen Impfschutz sorgen, wenn sie mit ihrem Geflügel "auf Wanderschaft" gehen. Also verkaufen wollen, oder ausstellen
    Liebe Grüße aus dem höheren Norden
    Michael
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  5. #15
    Avatar von Vogelbaron
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    Mag sich keiner "outen"
    Liebe Grüße aus dem höheren Norden
    Michael
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  6. #16
    Avatar von Wontolla
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    Ich impfe meine Tiere so, dass einerseits ein umfassender Impfschutz gewährleistet ist und andererseits die Legeleistung nicht beeinträchtigt wird. Der Einfachheit halber beziehe ich mich auf den weiter oben angeführten Link (Nobilis® Ma5 + Clone 30):

    http://www.msd-tiergesundheit.de/pro...5_clone30.aspx


    Daraus entnehme ich:

    Nebenwirkungen
    5 bis 10 Tage nach der Impfung können von Seiten des Respirationstraktes Impfreaktionen (wie Niesen, verschärfte Atemgeräusche) auftreten, die innerhalb von 1 bis 2 Wochen wieder abklingen. Das Allgemeinbefinden der Tiere ist dabei in der Regel nicht gestört. (..) Bei bereits legenden Tieren kann in der Folge vorübergehend ein Legeleistungsrückgang auftreten.

    Nach korrekt durchgeführter Impfung wird in der Regel eine Immunität aufgebaut, die über 6 Wochen andauert. (..) Wird vor Legebeginn mit einem inaktivierten ND-Impfstoff und/oder IB-Impfstoff vom Typ Massachusetts nachgeimpft, kann eine Immunität über die gesamte Legeperiode erreicht werden.
    Das wesentliche habe ich hervorgehoben.
    L. G.
    Wontolla

  7. #17
    Avatar von Vogelbaron
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    Aha, dann bin ich mit clone 30 gelackmeiert, denn das hält stumpf nur 6Wo.

    Okay, vielen Dank.
    Schöner Mist!!
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    Michael
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  8. #18
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Oder bedeutet das alles nur, daß die meisten halt nur für einen aktuellen Impfschutz sorgen, wenn sie mit ihrem Geflügel "auf Wanderschaft" gehen
    Mag sich keiner "outen"
    Warum? Kannst Du dir nicht vorstellen dass es auch Leute gibt die Verordnungen und Beipackzettel lesen und verstehen, sich dementsprechend ihre Impfplanung gestalten, und sich so im legalen Rahmen bewegen?

    Aha, dann bin ich mit clone 30 gelackmeiert, denn das hält stumpf nur 6Wo.
    Das ist nicht richtig. Wenn mit dem Impfstoff nach 3-4 Wochen noch einmal nachgeimpft wird, hält der Impfschutz länger an. Lies mal den Auszug aus dem Beipackzettel, der in Beitrag 9 steht.

    MfG

    Ernst Niemann

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  9. #19
    Avatar von Vogelbaron
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    Hallo Ernst!
    Hab alles ganz ganz ganz genau gelesen. Der Beitrag betrifft nicht das einfache Clone 30, sondern das"plus"
    Bei Clone 30 steht eben nix von Impfschutz während der ganzen Legeperiode.
    Und ich kann mir halt ne ganze Menge vorstellen. Darum ziehe ich halt auch anderes in Erwähgung.
    Irgendwie muß sich ja erklären, warum sogar die "Führungspersönlichkeiten" unseres Vereins nicht korrekt an die Impfanweisungen halten.
    Und...auch wenn ich da möglicher Weise in ein Wespennest steche..... bin ich mir sicher, daß es auch im Forum Hühnerhalter gibt, die sich auch eher an den Erfahrungen anderer orientieren und eben weniger impfen oder nur wenn es einen Nutzen bringt, wie Austellung oder Verkauf. Oder sogar garnicht.
    Ich möchte es nur gerne richtig machen, aber möglichst ohne 6 wöchiger Impfen, also muss ich den Impfstoff wohl wechsel.
    Trotzdem ganz vielen Dank.
    und natürlich gibt es Menschen, die lieber Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören.
    Schließlich gibt es ja auch Menschen mir je 6 Fingern oder 3-4 Brustwarzen..
    Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
    Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
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  10. #20
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Hallo Ernst!
    Hab alles ganz ganz ganz genau gelesen.
    Hallo Michael,

    dann lass uns noch einmal versuchen auf einen Nenner zu kommen. Die Überschrift von Nicolinas Thread war "Gesetzesgrundlage für ND-Impfung" Sie hat uns mitgeteilt, dass der verwendete Impfstoff Nobilis MA5 +Clone30 sei. Ich habe sie so verstanden, dass sie von uns wissen wollte, was der Gesetzgeber für Impfintervalle vorschreibt. Der schreibt 3 Monate vor. Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Newcastle. Ob, wann und wie oft man gegen IB impft, bleibt jedem selbst überlassen.
    Den Grund dafür, dass sich die "Führungspersönlichkeiten" eures Vereins nicht korrekt an die Impfanweisungen halten, wirst Du hier wohl auch nicht klären. Sicher wäre es sinnvoller sie direkt zu fragen, als hier alle mögliche Unterstellungen in den Raum zu stellen.

    und natürlich gibt es Menschen, die lieber Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören.
    Schließlich gibt es ja auch Menschen mir je 6 Fingern oder 3-4 Brustwarzen..
    Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
    Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
    Ich denke, dass die Menschen, die lieber den Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören, nicht diejenigen sind, die 6 Finger oder 3-4 Brutwarzen haben, sondern die vernünftigeren.

    Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
    Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
    Es mag ja durchaus sein, dass viele Menschen meterlange Beipackzettel ungern lesen. Aber ich bin der Meinung, dass das kein Grund sein darf, lieber Personen blind zu vertrauen, die vielleicht auch zu faul waren den Beipackzettel zu lesen.

    MfG

    Ernst Niemann

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