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Thema: Gesetzesgrundlage für ND-Impfung

  1. #21
    Avatar von Vogelbaron
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    Okay Ernst,... nun zum gemeinsamen Nennern.
    Es ging im Laufe des Threads ja nicht mehr alleine um die Frage des Themenstarters, sondern um eine Unterhaltung über dieses Thema. Sonst wäre dieser Thread ja längst vorbei.
    Bei MIR ging es um clone 30 und eine Frage bezüglich meiner Info`s aus "meinem" gerade langsam in Ungnade fallenden
    RGZV. Wie bereits erwähnt, geht es mir für mich alleine darum, sich da korrekt zu verhalten.
    Ich bin nicht der Meinung, daß man bei Vermutungen und nicht zwangsläufige Unterstellungen( vielleicht auch Fantasien) gerade hier besonders politisch korrekt muss. Es wird ja keiner persönlich angesprochen.
    Ich denke allerdings erstrecht, daß man sich, aus blinder loyalität Tausender von unbekannten Menschen gegenüber, nicht selbst was vor machen muss. Dafür bin ich schon zu lange auf der Welt.
    Natürlich ist es "richtiger" die Fachinfo`s zu lesen. Du machst sowas, ich meistens auch aber halt nicht immer.
    Andere wohl fast nie. Oft ist das subjektiv sogar besser, mal einen Zettel auszulassen, sonst bliebe das Medikament im Schrank.
    In einem anderen Thread geht es gerade um eine FB Hühner-Irgendwas. Halten wir es denn für unmöglich, das es dort auch Mitglieder gibt, die auch hier Mitglied sind.

    P.S. Danke für Deinen Beitag. Das schätze wirklich ich sehr!!

    Nun nochmal zurück zum gemeinsamen Nenner:
    6 Wochen Impfschutz : ja
    Verlängern durch zeitiges Nachimpfen bei MG5+Clone 30: ja
    Ich wurde falsch beraten:ja
    Viele Leute werden warscheinlich aus persönlichen, warscheinlich wirtschaftlichen Gründen bei der Impfpflicht besch.....:ja
    Die Anzahl der Menschen, die Beipackzettel nicht lesen ist größer als warscheinlich angenommen: Ja
    Geändert von Vogelbaron (08.11.2013 um 14:52 Uhr)
    Liebe Grüße aus dem höheren Norden
    Michael
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  2. #22

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    Hallo Ernst,
    so oder so reichen aber 2 Impfungen (ND) nicht.
    Und eben diese "Gesetzesgrundlage der 3 Monate" steht aber nirgends ( oder ich finde das nicht).
    Sondern nur das:
    Zitat Zitat von Günter Droste Beitrag anzeigen
    § 67 Abs. 2 GeflPestSchV in Verbindung mit § 7 der Geflügelpest-Verordnung alter Fassung

    => Verpflichtung zur Gewährleistung eines ganzjährigen Impfschutzes
    Und wenn das:
    "Anwendungsgebiet(e)
    Aktive Immunisierung von Hühnern gegen die Infektiöse Bronchitis und die Newcastle- Krankheit (atypische Geflügelpest).
    Zur Vorimpfung bei nachfolgender Anwendung eines inaktivierten ND-Impfstoffes und/oder IB-Impfstoffes vom Typ Massachusetts oder zugelassener Kombinationsimpfstoffe, die IB- bzw. ND-Komponenten enthalten.
    Beginn der Immunität: 3 Wochen nach Impfung
    Dauer der Immunität: 6 Wochen.
    Wird vor Legebeginn mit einem inaktivierten ND-Impfstoff und/oder IB-Impfstoff vom Typ Massachusetts nachgeimpft, kann eine Immunität über die gesamte Legeperiode erreicht werden."
    in der Packungsbeilage steht, und eben nicht vor Legebeginn mit einem inaktiven ND-Impfstoff nachgeimpft wurde,
    wie bei mir der Fall (da auf jeder Bescheinigung der selbe Wirkstoff steht), dann sind es doch offensichtlich auch für ND nur diese 6 Wochen.


  3. #23

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    Zitat Zitat von Vogelbaron Beitrag anzeigen
    Die Anzahl der Menschen, die Beipackzettel nicht lesen ist größer als warscheinlich angenommen: Ja
    Ich hatte hier nicht einmal einen Beipackzettel.
    Ich hatte mich einfach auf die Kompetenz der TA-Praxis verlassen,
    erst durch einen anderen Threat bin ich stutzig geworden ( in dem es um halbjährliche/ 1 x Legedauer zu gebene Impfung ging, die aber in den Nacken verabreicht wird und nicht wie ich es kannte, über das Trinkwasser) Und darauf hin habe ich beim TA nachgefragt und im Verlaufe dessen eben auch erst den Beipackzettel im www. gelesen.


  4. #24

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    Nun wird hier auch vierteljährlich geimpft.
    Allerdings soll jetzt für jeden Hühnerhalter, der durch die Praxis betreut wird,
    die 1000er Menge bestellt und abgegeben werden.

    Könnte ich mir rein rechtlich diese Menge auch mit anderen Hühnerhaltern teilen?
    Kennt sich damit jemand aus?


  5. #25
    im Hühnerwahn
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    Das Problem mit dem Teilen ist alleine schon der Impfschein, der auf deinen Namen lautet.

    Desweiteren, ist es so das der Arzt den Bestand vor der Impfung begutachten sollte.

    Ich würde mit dem Arzt sprechen, ob du dich mit noch anderen zusammen tun kannst.
    Geändert von aless (19.11.2013 um 07:05 Uhr) Grund: Text hat gefehlt..
    Schwarz geht die Nacht auf, und somit auch ihre Kinder...

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