Ich habe gerade folgendes Rundschreiben per Mail erhalten:
08.10.2013
Bald kein Geflügel mehr?!
Vorab:
1. Tauben, zählen genauso wie Hühner zum Geflügel.
2. Wer Geflügel (Tiere) trqnsportiert, unterliegt der Verordnung (EG) Nr 1/2001
(al lgemein Tiertransportverord n u ng genan nt).
3. Wer Rinder, Schweine, Schafe oder Geflügel gewerblich transportiert unterliegt der
Viehverkeh rsverord nung §iehVerkV).
4. Wer Tiere (Geflügel, ...) innerhalb der EU über Grenzen transportiert unterliegt der
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV).
Soweit die grundsätzlichen Eckpunkte.
lm Groben:
zu 2) Die Tiertransportverordnung regelt den Schutz der Tiere.
zu 3i Die Viehverkehrsverordnung regelt die Hygiene / den Seuchenschutz.
zu 4) Die Binnenmarkt... (BmTierSSchV) regelt den Seuchenschutz EU weit.
Die Konsequenzen:
zu 2) Die Tiertransportverordnung stellt kein Problem dar.
zu 3) Jeder kennt die Bilder aus dem Fernsehen, mit verdreckten Schweinen und
Rindern in verdreckten Transportern. U.a. deshalb fordert die Viehverkehrsverordnung,
eine Reinigung der Behältnisses.
Tauben sind Geflügel, Geflügel unterliegt der Viehverkehrsverordnung und in der
Viehverkehrsverordnung steht, dass das Transportmittel mit "...unter Druck
stehendern warmen Wasser..l' gereinigt werden muss.
Die ILONEXS ist verantwortlich von der Übernahme bis zur Abgabe beim Kunden. Selbst
wenn eine solche Reinigung unserer Linienfahrzeuge möglich wäre, die Zustellung
erfolgt häufig mit PKWs. Die Reinigung eines PKW-lnnenraumes mit "...unter
Druck stehendem warmen Wasser..." ist nicht möglich-
ILONEXS wäre bei Verstößen verantwortlich.
Würde man die KartonageA/erpackung als Transportmittel verstehen, müssten die
Verpackungen nach dem Transport entsorgt werden oder bei Wiedervenvendung
gereinigt werden.
Leider hat das Regierungspräsidium (Hessen) geprüft und deklariert, dass die
Verpackung NICHT als Transportmittel verstanden werden darf.
zu 4) Verschiedene Tiere (u. a. Geflügel, Kaninchen, Papageien) müssen vor dem
Transport in EU - Länder einem Veterinär vorgeführt werden. Dieser prüft die
Gesundheit derTiere (beijedem Transport) und genehmigt evtl. den Transport.
Die ILONEXS müsste in diesem Fall sicherstellen, das dies auch geschehen ist.
lm Gegensa|zzur Viehverkehrsverordnung gibt es bei der EU - Verordnung Ausnahmen:
Die EU-Verordnung gilt z. B. bei Nutz- und Zuchtgeflügel erst ab 20 Tieren und nicht
beim Transport zu Wettbewerben.
Som it d ü rften ei nzelne Tauben la ut EU-Verord nu ng g renzü bersch reitend tra nsportiert
werden (leider jedoch nicht im lnland wegen derViehverkehrsverordnung).
Das Resultat:
Speziell wegen der Viehverkehrsverordnung und der daraus resultierenden
Reinigungsprobleme wird ILONEXS den Transport von Geflügel zum 01.12. einstellen
müssen.
Wir würden diesen Schritt bedauern, sehen aber wegen der Folgen keine Möglichkeiten.
Bitte lnformieren Sie lhre Kunden.
PS: Kann ein Moderator bitte das fehlende "s" in die Überschrift einschmuggeln?
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