§4 der BauNVO betrifft allgemeine Wohngebiete. Bist Du denn in einem allgemeinen oder in einem reinen Wohngebiet, das ist nämlich nicht das Gleiche? Außerdem betrifft §4 der BauNVO nach meinem Verständnis nur die gewerbliche Nutzung und sagt gar nichts über private Tierhaltung aus.

Ich wohne in einem allgemeinen Wohngebiet, und habe mir sagen lassen, dass gewerbliche Hühnerhaltung hier verboten wäre, bzw. hat der Mitarbeiter des Bauamts auch noch mehrfach nachgefragt, ob ich denn auch wirklich keine gewerbliche Hühnerhaltung plane. Ich würde an Deiner Stelle nochmal anrufen und nachfragen, auf welcher Grundlage denn die private Haltung einer Handvoll Hennen im Garten in Deiner Gemeinde verboten sein soll, und dem Bauamts-Mitarbeiter dabei auch klar machen, dass es hier eben nicht um irgendeinen gewerblichen Betrieb geht, sondern um private Tierhaltung im Garten.