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Thema: Hühnerhaltung in reinem Wohngebiet nicht erlaubt?

  1. #1

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    Hühnerhaltung in reinem Wohngebiet nicht erlaubt?

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich bin schon seit einigen Monaten stille Mitleserin und bin ganz begeistert von den Informationen, die man hier erhält.

    Wir haben noch keine Hühner, wollen uns gerne ein paar (ohne Hahn) als Familienzuwachs anschaffen und sammeln deshalb Informationen.

    Aufgrund des allgemeinen Tenors waren wir auch der Meinung, dass die Haltung einiger Hühner bei uns (Dorf, reines Wohngebiet) kein Problem darstellen sollte. Eigentlich nur der Form halber habe ich im Gemeindebüro nachgefragt, ob wir Hühner halten dürfen. Ich scheine die erste mit einer dementsprechenden Frage gewesen zu sein, denn die Mitarbeiter wussten es nicht und wollten sich schlau machen.

    Eben rief eine Mitarbeiterin der Gemeinde an: Gem. §4 der BauNVO ist in einem reinen Wohngebiet die Hühnerhaltung nicht erlaubt. Ich fragte die Dame, wo das geschrieben steht, daraufhin nannte sie mir den Paragraphen (diese Information hat die Gemeinde von dem Planungsbüro, das für die Baugebiete hier zuständig ist). Irgendwie finde ich aber nicht, dass ich aus den Informationen dort ableiten kann, dass Hühnerhaltung im "kleinen Stil" verboten ist.

    Ich will mich nicht groß streiten oder gar juristisch vorgehen, aber auch nicht so einfach aufgeben. Ich habe auch schon ein bisschen im Internet gestöbert. Da steht zwar immer "ja, ist erlaubt", aber ich denke, mit der Aussage "das steht im Internet" werde ich bei der Gemeinde nicht gut vorsprechen können. Ich bräuchte was "Seriöses", Amtliches.

    Hat sich jemand von Euch mit einer ähnlichen Problematik beschäftigen müssen und nachweisen können/müssen, dass die Hühnerhaltung im reinen Wohngebiet erlaubt ist? Oder ist es tatsächlich so, dass wir darauf verzichten müssen?

    Viele Grüße und danke schon einmal

    Hinkelotta 13

  2. #2
    Hundenärrin Avatar von Freddy
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    Hallo, es spielt keine Rolle, ob Du im "kleinen Stil" Hühner halten möchtest. Ob 3 oder 30 ist wurscht. Je nach Gemeinde steht die Satzung fest. Da hast Du kaum eine Chance.

    Liebe Grüße Katja
    Glück ist das einzige, was wir geben können, ohne es selbst zu haben.

    Carmen Sylva

  3. #3
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Du kannst dich nicht auf das beziehen, was du im Internet allgemein dazu findest.
    Jede Gemeinde / Stadt kann selber bestimmen, ob Hühnerhaltung in ihren reinen Wohngebieten erlaubt ist, oder nicht.
    In vielen ist es tatsächlich nicht erlaubt.
    Wenn du die Auskunft von der richtigen zuständigen Stelle bekommen hast, dann wird das so sein.
    Du hast allerdings die Möglichkeit trotzdem einen Antrag zu stellen, auf Umwidmung deines Grundstücks,
    so wurde mir mal gesagt. Ob das in deinem Fall von Erfolg gekrönt ist, kann ich nicht beurteilen....
    Futter macht Freunde.

  4. #4

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    §4 der BauNVO betrifft allgemeine Wohngebiete. Bist Du denn in einem allgemeinen oder in einem reinen Wohngebiet, das ist nämlich nicht das Gleiche? Außerdem betrifft §4 der BauNVO nach meinem Verständnis nur die gewerbliche Nutzung und sagt gar nichts über private Tierhaltung aus.

    Ich wohne in einem allgemeinen Wohngebiet, und habe mir sagen lassen, dass gewerbliche Hühnerhaltung hier verboten wäre, bzw. hat der Mitarbeiter des Bauamts auch noch mehrfach nachgefragt, ob ich denn auch wirklich keine gewerbliche Hühnerhaltung plane. Ich würde an Deiner Stelle nochmal anrufen und nachfragen, auf welcher Grundlage denn die private Haltung einer Handvoll Hennen im Garten in Deiner Gemeinde verboten sein soll, und dem Bauamts-Mitarbeiter dabei auch klar machen, dass es hier eben nicht um irgendeinen gewerblichen Betrieb geht, sondern um private Tierhaltung im Garten.
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  5. #5
    Hundenärrin Avatar von Freddy
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    In meinem Nachbardorf ist auch ein reines Wohngebiet. Dort ist Hühnerhaltung auch untersagt, die haben sogar best. Baumarten, die bevorzugt gepflanzt werden sollen & welche, die ganz verboten sind. Übrigens würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen.
    Glück ist das einzige, was wir geben können, ohne es selbst zu haben.

    Carmen Sylva

  6. #6
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Aber Andvari hat recht, §4 betrifft allgemeines Wohngebiet, §3 regelt reines Wohngebiet,
    da widerspricht sich was.
    Wobei auch geschrieben wurde, sie lebt in einem Dorf, da könnte doch auch Dorfgebiet zutreffen....

    Ich würde zuerst mal auf das Gemeindeamt gehen und persönlich Einsicht in den Bebauungs-/Gebietsplan nehmen,
    damit das erst mal genau klar ist.
    Futter macht Freunde.

  7. #7

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    Lt. Mitarbeiterin des Gemeindebüros wohnen wir in einem reinen Wohngebiet. Schräg gegenüber befindet sich aber z. B. eine Software-Firma (nur Büros). Das finde ich für ein reines Wohngebiet auch ein bisschen irritierend! Was ist denn aber genau der Unterschied zwischen reinem und allgemeinen Wohngebiet? Das ist mir nicht so klar!

    Ich würde jetzt, wie vorgeschlagen, beim Gemeindebüro bzw. dann auch beim Bauamt nochmals nachfragen mit den Argumenten, die Andvari genannt hat.

    Lieben Dank für Eure Hilfe!

  8. #8
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Schräg gegenüber kann schon wieder eine andere Gebietszuordnung sein.

    Meine obige Aussage bezog sich auf "reines Wohngebiet", da weiß ich, daß es oft verboten wird,
    bei uns hier auch.
    Bei "allgemeinem Wohngebiet" besteht ja anscheinend Hoffnung, wie Advantari schreibt.
    Von daher würde ich das zuerst klären und auch darauf hinweisen, das der genannte Paragraph nicht zu deinem Wohngebiet passt,
    und was du von so einer Aussage halten sollst...
    Sag einfach, man soll dir doch bitte den Satz zeigen, der dir die Hühnerhaltung untersagt.
    Ich denk ja, die blicken selber nicht durch.
    Geändert von Kamillentee (15.10.2013 um 19:11 Uhr)
    Futter macht Freunde.

  9. #9

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    Zitat Zitat von Hinkelotta13 Beitrag anzeigen
    Was ist denn aber genau der Unterschied zwischen reinem und allgemeinen Wohngebiet? Das ist mir nicht so klar!
    Ein reines Wohngebiet ist "strenger", d.h. da soll wirklich nur gewohnt werden und alles andere an gewerblicher(!!) Nutzung ist erstmal grundsätzlich verboten. Im "allgemeinen" Wohngebiet ist es etwas lockerer, da ist ein gewisser Anteil an gewerblicher Nutzung erlaubt (z.B. kleine Handwerksbetriebe). Diese Klassifizierungen sagen aber meiner Meinung nach erst mal gar nichts darüber aus, was Du privat in Deinem Garten tun und lassen kannst, sondern sollen nur regeln, welche Gewerbebetriebe sich wo niederlassen dürfen.

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du das mit der Gemeinde noch geklärt bekommst!
    1,6 Sulmtaler; 0,1 Seidenhuhn; 0,1 Appenzeller-Mix

  10. #10

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    Hallo
    Bei meinem Schwager war Hühnerverbot, während auf der anderen Seite der Straße andere Gesetze (Mischgebiet) galten.
    Da hat er auf der gegenüberliegenden Seite einen kleinen Teil eines Gartens gepachtet, Hühnerhaus und Einzäunung erstellt und dort sind die Hühner.
    Mittags "grasen" sie bei ihm im Garten, sind zu Besuch aber schlafen auf der anderen Seite der Straße.
    Am Besten von der Gemeinde schriftlich geben lassen, was und wo an privater Tierhaltung (Geflügel - mit oder ohne Hahn) erlaubt ist. Möglicherweise auch gleich nachfragen, wie das mit Kaninchen ist, ob diese gehalten werden dürfen, wenn ja, schriftlich festhalten lassen, denn Kaninchen könnten auch wie Hühner unter Nutztier laufen.
    Bei der Ausstellung eines Schriftstückes sind die Behörden, wie ich feststellen konnte, äußerst vorsichtig und da geht dann manchmal was, das vorher mündlich nicht erlaubt war.
    Gruß Quaki
    Gruß Quaki

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