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Thema: Wie Betäubungsschlag ausführen?

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  1. #1
    Avatar von Lisbet85
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    Wie Betäubungsschlag ausführen?

    Heute hab ich mein erstes Hendl geschlachtet.
    Es hat alles so funktioniert, wie ich's mir vorgestellt hab.

    Nur beim Betäuben war und bin ich unsicher.

    Wie soll der Kopf des Huhns sein? In der Luft? Oder Am Hackstock aufliegen?

    Ich hab es so gemacht:
    Hendl an den Beinen gehalten und die Flügel dazugenommen.
    Dann den Kopf aufliegen lassen, mit der flachen Rückseite der Axt eins auf den Hinterkopf - dann hat es den Kopf vorgestreckt und sich versteift - und sofort Axt gedreht und Kopf abgeschlagen.

    Ich hatte Angst, dass der Betäubungsschlag nicht sitzt. Deshalb hab ich den Kopf aufliegen lassen, damit ich besser zielen kann.
    Aber wie macht ihr das?
    2.11 Cream Legbar, 2.8 Seidenhühner, 1.4 Araucana, 1.3 ZWyandotten, 1.4 Marans, 1.3 ZPadu, 1.2 Laufenten, 1.2 Am. Peking
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  2. #2

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    Garnicht!
    Mit dem Kopf auf Hackklotz legen und mit nem rasiermesserscharfen Dickspalter Kopf ab.

  3. #3
    Avatar von Lisbet85
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    Ja, aber wenn ich ganz allein bin will ich's lieber betäuben.
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  4. #4

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    Also ich nehms an den Beinen, dann nach unten halten, kommt der Kopf automatisch nach vorne, dann eins mit ner Eisenstange drüber, richtig fest, eigentlich ist das Huhn bei dem Schlag schon tot und dann mit der rechten Hand beherzt drehen und knack, Genickbruch.

    Mit dem abhacken kann ich mich nicht so anfreunden, seh danach immer aus wie die Sau!

  5. #5
    Avatar von Wontolla
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    In Deutschland darf man Hühner nicht tot schlagen. Beim Schlachten muss der Tod durch Ausbluten eintreten.
    L. G.
    Wontolla

  6. #6
    Seidenhuhnzüchter Avatar von Soonwaldgeflügel
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    Eieiei, klar betäuben!

    Also, ich tunke es in Eiswasser und schlage dann direkt den Kopf ab.

  7. #7

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    Zitat Zitat von Wontolla Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf man Hühner nicht tot schlagen. Beim Schlachten muss der Tod durch Ausbluten eintreten.
    Darf man nicht? Wer kontrolliert das?
    Man darf ihnen aber bei vollem Bewußtsein die Kehle durchschneiden, geschieht laufend am Fließband in den Großschlachtereien, weil dort nur huschhusch gearbeitet wird und viele Tiere nicht richtig betäubt werden. Wer kontrolliert denn dort? Oder ist das erlaubt?

    Also mir ist lieber das Tier ist sofort tot nach dem Schlag, es blutet dann immer noch gut aus, als wenn es nur halbherzig betäubt ist und noch alles mitkriegt. Das brauch ich mal gar nicht.

    LG Birli
    Geändert von Birli (01.10.2013 um 18:12 Uhr)
    Zwerg-Welsumer orangefarbig u. rost-rebhuhnfarbig
    und eine bunte Legetruppe

  8. #8

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    Zitat Zitat von Wontolla Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf man Hühner nicht tot schlagen. Beim Schlachten muss der Tod durch Ausbluten eintreten.
    Prinzipiell ist das richtig, aber unterm Tierschutzaspekt wohl ziemlich gleich- Ob das Tier nun durch den Schlag betäubt oder gleich tot ist, ist für das Tier wohl egal, oder?

    Die Tiere werden nur betäubt, damit das Herz weiter schlägt und sie dadurch besser ausbluten.
    Allerdings steht eine Studie dazu, ob lebende Tiere tatsächlich besser ausbluten als eben getötet noch aus.
    Chabos 1,2,1 Zwerghuhnmischling 0,1, Grünleger 0,1, Zwergwyandotten 0,0,4 außerdem: Hund, Katzen, Pferde

  9. #9

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    Zitat Zitat von Wontolla Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf man Hühner nicht tot schlagen. Beim Schlachten muss der Tod durch Ausbluten eintreten.
    Das ist (leider) falsch!

    Zitat:
    "Geflügel, Kaninchen und Hasen werden nicht so häufig für den privaten häuslichen Verbrauch geschlachtet, als dass dies voraussichtlich die Wettbewerbsfähigkeit kommerzieller Schlachthöfe beeinträchtigen würde. Gleichzeitig stünde der Aufwand, den die staatlichen Behörden betreiben müssten, um solche Tätigkeiten aufzudecken und zu überwachen, in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Problemen, die zu lösen wären. Daher ist es angebracht, diese Tätigkeiten vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen."

    Quelle:
    Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates
    vom 24. September 2009
    über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
    EU-Recht

    Par.12 Tierschutzschlachtverordnung gilt also NICHT für den privaten Hausgebrauch, sondern für jegliche Kommerzialisierung von Gewerbetreibenden. (Der Begriff "Erzeugnis" deutet indirekt ebenfalls darauf hin)

    Natürlich ist es löblich und nicht verboten, sich dennoch daran zu orientieren.
    Geändert von nbk (03.10.2013 um 21:57 Uhr)

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