Wenn das Veterinäramt dich prüft (warum auch immer... Seuche, Nachbar hat sich beschwert... ist ja auch Wurst), dann wollen sie von dir wissen, wo meinetwegen die 50 Hühner geblieben sind, wenn du letztes Jahr noch 70 hattest.

Darüber muss man (rein rechtlich betrachtet) Buch führen.
In diesem Buch steht dann drin: Ringnummer 123, Hahn, geschlachtet, Ringnummer 124, Henne, verkauft an: Name, Adresse, Ringnr. 125 tot umgefallen, Ringnr. 126 verkauft an Name, Adresse, Ringnr. 127 weggeflogen...

Diesen Nachweis hat man im übrigen auf Nachfrage vom Amtstierarzt auch dann zu erbringen, wenn man NICHT beringt. Ruf mal deinen zuständigen Amtstierarzt an, bei dem du deine Tierhalternummer bekommen hast.
Der kann es dir besser erklären.
Wenn du diese Tierhalternummer noch nicht hast, musst du das nachholen.
Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse ist ebenfalls Pflicht. Egal ob Beitragspflicht besteht, oder nicht.