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Thema: Überzählige Bundesringe verkaufen/weitergeben

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  1. #1
    Avatar von Hühnerbruno
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    Überzählige Bundesringe verkaufen/weitergeben

    Hallo,
    Ich habe alle meine Tiere beringt und noch Ringe übrig. Kann ich die an einen anderen Züchter weitergeben/verkaufen?
    Grüße Hühnerbruno (Marans in sk, bk, ss und Orpingtons in perlgrau und blaugesäumt)

    In 2014 wieder Bruteier von Marans blau-kupfer und schwarz-kupfer

  2. #2

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    Nein, eigentlich nicht. Wenn ich richtig informiert bin sind diese Ringe auf Deinen Namen registriert (sollten sie eigentlich sein) und Du darfst sie weder verkaufen noch weitergeben. Dann könnte jemand Tiere beringen, der gar nicht im Verein/BDRG ist und das ist nicht ok. Diese Ringe sind nur für Verbandszüchter, die in einem Zuchtverein organisiert sind und werden vom BDRG nur an die Vereine in den Landesverbänden ausgegeben.

    Wenn Du Ringe übrig hast, kannst Du sie für andere Tiere als Markierung verwenden. Aber nur für Deine eigenen.
    Geändert von Birli (02.09.2013 um 16:20 Uhr)
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  3. #3
    Avatar von July-Plankton
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    Birli hat schon alles geschrieben.
    Zumal wir es jetzt September haben. Selbst wenn er damit noch heranwachsene Hühner beringt, werden die vermutlich nicht mehr fertig zu den Ausstellungen.
    Und nächstes Jahr interessiert es doch keinen mehr, ob sie beringt sind oder nicht.


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  4. #4
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Ich frage einfach mal, woher dieses Wissen stammt. Es mag zwar so propagiert werden, jedoch ist mir nirgends wo in der Satzung etwas bekannt, dass BR nicht weitergegeben werden dürfen. Mit dem Ringbezug/-nachweis ist das wieder was anderes. Das geht nur über die offiziellen Stellen der Verbände. Und da Ringe i.d.R. über den Ring-/Zuchtwart bestellt werden, ist eine individuelle Registrierung auf den "Endbenutzer" sowieso nicht möglich.
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  5. #5

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    Wenn das so wäre, dass man BR einfach weitergeben kann, dann würde dieses System für meine Begriffe deutlich an Wert verlieren. Als Züchter gehe ich davon aus, das Hühner, die einen BR haben, auch von einem seriösen Züchter aus dem BDRG stammen und nicht von irgendwem, der alles zusammenmixt und diese dann mit Bundesringen versieht.

    Das ist in meinen Augen dasselbe wie Rassehunde mit gefälschten Papieren zu verscherbeln und als reinrassig darzustellen, aber ohne handfesten Nachweis. In meinen Augen hat die Rassegeflügelzucht hier ohnehin ein Problem, weil kaum mit Abstammungsnachweis gezüchtet wird und so haben sich leider viele unwissende Anfänger in der Geflügelzucht gutgläubig Mischlinge andrehen lassen, obwohl sie doch Rassetiere wollten.

    Auch ein Rassehund ist erstmal grundsätzlich ein Mischling, wenn er seine Reinrassigkeit aufgrund von anerkannten Papieren nicht beweisen kann (besser noch Gentest, wird bei Hunden teilweise schon gemacht, wenn die Abstammung unklar ist).

    LG Birli
    Geändert von Birli (03.09.2013 um 10:54 Uhr)
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  6. #6

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    ein bundes ring belegt nur das schlupf jahr über die rasse sagt er nichts aus

    mit der ringnummer kann man die tiere mit deren bewertungs karten vergleichen


    ich habe auch einen mixhahn beringt


    und wass ist wen das tier verkauft wird dan wechselt der ring auch den besitzer?

    lg manuel

  7. #7

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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    Ich frage einfach mal, woher dieses Wissen stammt. Es mag zwar so propagiert werden, jedoch ist mir nirgends wo in der Satzung etwas bekannt, dass BR nicht weitergegeben werden dürfen.
    Ich habe den BDRG mal angeschrieben und diese Frage gestellt, mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.

    LG Birli
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  8. #8
    Avatar von July-Plankton
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    Sehr gut. Interessiert mich auch!


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  9. #9

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    Zitat Zitat von Birli Beitrag anzeigen
    Ich habe den BDRG mal angeschrieben und diese Frage gestellt, mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.

    LG Birli
    Der BDRG hat schon geantwortet:

    Sehr geehrte Frau Wenzel,

    die Weitergabe der Bundesringe an Nichtmitglieder ist nicht erlaubt. Es gibt sonst keine Möglichkeit wie wir den Ministerien gegenüber argumetieren können, dass wir unsere Tierbestände über die Fussringe genau verfolgen und bestimmen können.


    Das heißt dann aber, wenn ich es richtig verstehe, das man Ringe an andere Vereinsmitglieder durchaus weitergeben kann, z.B. an einen Zuchtfreund, dem noch Ringe fehlen, der aber Mitglied in einem Geflügelzuchtverein ist.
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  10. #10

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    Zitat Zitat von Hühnerbruno Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich habe alle meine Tiere beringt und noch Ringe übrig. Kann ich die an einen anderen Züchter weitergeben/verkaufen?
    Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommem:

    Wie ich oben schon die Antwort des BDRG reinkopiert habe:
    Die Ringe dürfen nur an Mitglieder des BDRG abgegeben werden. Ich verstehe damit, das man dann durchaus an Zuchtkollegen, die ebenfalls in einem Zuchtverein organisiert sind, die Ringe weitergeben darf.
    Man darf aber nicht an Nichtmitglieder abgeben.

    LG Birli
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