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Thema: Überzählige Bundesringe verkaufen/weitergeben

  1. #21

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    Zitat Zitat von Birli Beitrag anzeigen
    Ich habe den BDRG mal angeschrieben und diese Frage gestellt, mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.

    LG Birli
    Der BDRG hat schon geantwortet:

    Sehr geehrte Frau Wenzel,

    die Weitergabe der Bundesringe an Nichtmitglieder ist nicht erlaubt. Es gibt sonst keine Möglichkeit wie wir den Ministerien gegenüber argumetieren können, dass wir unsere Tierbestände über die Fussringe genau verfolgen und bestimmen können.


    Das heißt dann aber, wenn ich es richtig verstehe, das man Ringe an andere Vereinsmitglieder durchaus weitergeben kann, z.B. an einen Zuchtfreund, dem noch Ringe fehlen, der aber Mitglied in einem Geflügelzuchtverein ist.
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  2. #22
    Avatar von Susanne
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    Hallo,

    das Führen eines Bestandsbuches ist meines Wissens nach in der Geflügelpestverodnung geregelt. Auf alle Fälle ist es verpflichtend für jeden Halter. Ich selbst züchte nicht, sondern halte nur, bin aber schon mehrfach kontrolliert worden (hatte seinerzeit eine Ausnahmeregelung während der Vogelgrippepanik und bin deswegen ins Visier geraten).
    Im Bestandsbuch erfasse ich alle Zugänge und Abgänge (ich verkaufe nicht, aber würde ich, müsste ich dies mit Adresse tun). Zudem wird dort festgehalten, wenn Tiere behandelt worden sind oder geimpft (z.B. Entwurmung, AB-Gabe- da bekommt man ja eh einen Zettel vom TA für das Bestandsbuch- NC-Impfung).

    Man kann das handschriftlich oder in digitaler Form führen, das scheint dem Vet.Amt egal zu sein. Aber sie wollen das sehen.

    Grüße
    Susanne

  3. #23
    Avatar von Sabine68
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    Zitat Zitat von Birli Beitrag anzeigen
    Nun, das ist bei uns etwas anders geregelt, hier muss jedes Huhn gemeldet sein, egal ob man 1 oder 1000 hält.

    Wie Du das persönlich hältst ist mir ehrlich gesagt egal, schließlich musst Du auch die Konsequenzen tragen, wenn was vorfällt.
    Theoretisch ist das so.
    Macht euch nicht zuviele Gedanken, wir hatten letzte Jahr die landwirtschaftl. CC Kontrolle...Kommentar:" Hühner habt ihr 25 angegeben!", läßt seinen Blick über die freilaufenden Hühner einschließlich Jungtiere schweifen und hackt es ab. Naja, zu dem Zeitpunkt hatte ich incl. Nachzucht um die 50 Tiere.
    Ich hätt den sehen wollen, der die freilaufenden Hühner durchgezählt hätte.
    Herzliche Grüsse aus Niederbayern
    2.6 gr. Sulmtaler/ 0.2 Marans/0.2 Araucaner/ 0.2 Bielefelder Kennhühner/0.2 Maran-Sulmtalermix/ 0.4 Grünleger/ 5 Zwergwyandotten
    Küken: 14 Blumenhühner, 9 schwedische Isbar, 6 cream Legbar, 4 Marans,

  4. #24
    Avatar von July-Plankton
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    Ich glaube dass hier manche die Tierseuchenkasse mit dem Veterinäramt verwechseln.
    Bei beiden besteht Anmeldungspflicht.
    Das Veterinäramt will (laut Gesetz) einen exakten Nachweis.
    Die Tierseuchenkasse nur eine grobe Schätzung für die Berechnung der Beitragspflicht.

    @Sabine: Junghühner und Küken werden wohl (so hörte ich) nicht mitgezählt. Daher kann es gut sein, dass auch 50 Junghühner nicht als 50 Hühner gezählt werden.
    Warum auch immer.
    Ob diese Angaben stimmen, weiß ich nicht.
    Das war keine Aussage eines Amtstierarztes, sondern eines Halters.


    Jap. Wachteln, Gänse, Brahma reb.geb., Bresse gauloise, Marans slb.gesp.+splash, Zwerg-Seidenhühner, Ayam Cemani, gestruppte Zwerg-Paduaner chamois-weiß-gesäumt, 1.0 Pferd

  5. #25

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    Zitat Zitat von Hühnerbruno Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich habe alle meine Tiere beringt und noch Ringe übrig. Kann ich die an einen anderen Züchter weitergeben/verkaufen?
    Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommem:

    Wie ich oben schon die Antwort des BDRG reinkopiert habe:
    Die Ringe dürfen nur an Mitglieder des BDRG abgegeben werden. Ich verstehe damit, das man dann durchaus an Zuchtkollegen, die ebenfalls in einem Zuchtverein organisiert sind, die Ringe weitergeben darf.
    Man darf aber nicht an Nichtmitglieder abgeben.

    LG Birli
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  6. #26
    Avatar von SetsukoAi
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    Das dass abgeben von überzähligen Bundesringen nicht erlaubt ist habe ich auch schon lesen dürfen. Nachdem ich letztes Jahr meine Ringe inseriert hatte bekam ich am gleichen Tag noch eine Mail das ich meine Anzeige aus dem Netz holen muss sonst droht mir eine Anzeige - die Mail war vom BDRG.

    Man kann es sich zwar auch schön reden das der BDRG so die Zahl der Tierbestände kontrollieren möchte, aber ich denke es hat eher was damit zu tun das der BDRG ja auch Verdienen will. Ist ja logisch, wenn der Züchter der Ringe noch sucht diese beim BDRG holt, und nicht bei uns, hat der BDRG ja wieder Gewinn gemacht. Denn unsere Ringe haben wir ja schon bezahlt daran kann der BDRG ja nichts mehr verdienen.

  7. #27

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    Zitat Zitat von SetsukoAi Beitrag anzeigen
    Man kann es sich zwar auch schön reden das der BDRG so die Zahl der Tierbestände kontrollieren möchte, aber ich denke es hat eher was damit zu tun das der BDRG ja auch Verdienen will. Ist ja logisch, wenn der Züchter der Ringe noch sucht diese beim BDRG holt, und nicht bei uns, hat der BDRG ja wieder Gewinn gemacht. Denn unsere Ringe haben wir ja schon bezahlt daran kann der BDRG ja nichts mehr verdienen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das der BDRG viel daran verdient. Allein schon die Beiträge im Geflügelzuchtverein sind ein Witz, verglichen mit anderen Zuchtvereinen. Wenn ich da nachdenke, was ich im Rassehundclub bezahle, und dann noch für Ausstellungen etc., da ist Geflügelzucht ein sehr preisgünstiges Hobby.
    Ich zahle in meinem Verein im Jahr 12,50 Beitrag, Ringe und Impfungen inklusive. Ich will da nicht meckern ...
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  8. #28
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Zitat Zitat von Birli Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, das der BDRG viel daran verdient. Allein schon die Beiträge im Geflügelzuchtverein sind ein Witz, verglichen mit anderen Zuchtvereinen. Wenn ich da nachdenke, was ich im Rassehundclub bezahle, und dann noch für Ausstellungen etc., da ist Geflügelzucht ein sehr preisgünstiges Hobby.
    Ich zahle in meinem Verein im Jahr 12,50 Beitrag, Ringe und Impfungen inklusive. Ich will da nicht meckern ...
    Naja, bitte mich jetzt nicht auf den letzten Cent festnageln, aber nur mal so grob die Kostenzusammensetzung der 0,32€ eines BR im Ankauf:
    Darauf entfallen etwa an den BDRG und den verkaufenden LV JEWEILS ca. 0,13€; die restlichen 0,06€ sind für Materialkosten und Umsatzsteuer!

    Und dann sagst du der BDRG/Verbände würden an den Ringen nichts verdienen!!!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  9. #29
    Avatar von Wontolla
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    Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
    GeflPestSchV
    Ausfertigungsdatum: 18.10.2007
    Vollzitat:
    "Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212)"


    Abschnitt 2
    Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
    Unterabschnitt 1
    Allgemeine Schutzmaßregeln
    § 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen



    (1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Absatz 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.

    (2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
    1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
    2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
    3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
    4. für den Fall, dass mehr als 1 000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
    5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich
    a) die Anzahl und
    b) die Kennzeichnung des Geflügels.
    L. G.
    Wontolla

  10. #30
    Avatar von SetsukoAi
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    Zitat Zitat von Wontolla Beitrag anzeigen
    ...
    3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
    ...
    Gehen die davon aus das, wenn man mehr als 100 Tiere hat das dann jeden Tag welche davon verenden?

    Liest sich irgendwie so

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