Ja, das ist bei uns ganz anders. Ich mein HOlzkontrollen fände ich jetzt auch ein bißchen albern, und daß heutzutags alles und jedes kontrolliert und kleinen Betrieben das Leben schwer gemacht wird, aber daß die Bauern mit diesem Giftzeug besser aufpassen müssen, das ist schon recht (wäre hier nötig!). Aber der Einsatz ist ja auch noch legal in gewissem Umfang. Das hier ist ganz interessant:

Noch gefährlicher ist momentan, dass in der EU seit einigen Jahren vermehrt
Herbizide zur Sikkation von Erntebeständen, insbesondere von Getreide,
Kartoffeln, Raps und Hülsenfrüchten eingesetzt werden. Bei dieser Methode
werden Herbizide kurz vor der Ernte direkt auf die zu erntenden
Kulturpflanzen gespritzt. Das Totspritzen, wie die Sikkation treffender
bezeichnet werden sollte, erleichtert durch gleichmäßig abgestorbene
Pflanzen die Ernte. Wenn zum Beispiel in einem nassen Sommer wie 2011 das
Getreide nicht mehr richtig ausreift, wird es mit den Herbiziden zur
"Totreife" gebracht. Auf diese Weise können die erwünschten Trockengrade des
Korns erreicht werden und zugleich das Unkraut für die nächste Aussaat
entfernt werden.


Bei Kartoffeln wird durch die Herbizidspritzung (2,5 l/ha) kurz vor der
Ernte die Festigkeit der Schalen, die Anfälligkeit für Knollenfäule und
Keimfähigkeit der Kartoffeln reduziert, was die Lagerfähigkeit verbessert.
Ein Teil der Wirkstoffe des Herbizids dringt dabei über den Blattkörper
direkt in die Kartoffel ein. Der Abbau des Pflanzengifts findet erst im
Körper der Konsumenten statt.



In der Werbeschrift von Syngenta [2] heißt es zur Sikkation:
--Die chemische Sikkation gehört heute für professionelle Betriebe zu den
Standardmaßnahmen einer qualitativ hochwertigen Produktion [...]. Man
spricht in diesem Zusammenhang auch von der "ökonomischen Reife", da durch
den Einsatz des Krautabtötungsmittels eine sichere Terminierung des
Ernteablaufes möglich ist.--

Vor diesem Hintergrund haben die EU-Behörden den Grenzwert für Glyphosat in
Brotgetreide um das 100fache gegenüber dem Grenzwert für Gemüse
heraufgesetzt. Im Futtergetreide ist er sogar um das 200fache erhöht worden,
wobei dies nicht einmal in relevanten Stichproben überprüft wird
. Dabei sind
Pflanzenschutzbehörden die negativen Auswirkungen von Gyphosat durchaus
bewust. So ist Glyphosat nicht zum Totspritzen bei der Saatgutvermehrung und
bei Braugerste zugelassen, da dadurch die Keimfähigkeit herabgesetzt wird.
Mit totgespritzten Getreide kann kein Bier gebraut werden. Bei Brot- und
Futtergetreide wird aber die herabgesetzte Keimfähigkeit in Kauf genommen.
Getreidestroh aus totgespritzten Beständen soll gemäß der Behörde im
gleichen Jahr nicht zur Fütterung eingesetzt werden, was aber weder
kontrolliert noch eingehalten wird (siehe auch den hervorragend
cherchierten Artikel "Sikkation - ein Grund zu fragen" [3]).

Es ist so unvorstellbar, dass man es sich noch einmal vor Augen führen muss.
Kurz bevor Getreide geerntet, gedroschen und an Großbäckereien verkauft
wird, spritzen die Bauern es mit total Herbiziden noch einmal ab, damit die
Getreidepflanzen absterben und eine gleichmäßige Scheinreife aufweisen. Man
könnte das Glyphosat genauso gut auch in den Brotteig rühren. Mit
eiweissreichen Futtermitteln ist es das Gleiche, auch da wird das Herbizid
direkt in die Frucht gespritzt, bevor es einige Tage später als Kraftfutter
verkauft wird.

Sikkation ist einer der ungeheuerlichsten Skandale der modernen
Landwirtschaftsgeschichte. Grund dafür ist nicht zuletzt eine katastrophale
Lücke in der EU-Gesetzgebung. Während bei der Ausbringung von Pestiziden und
Insektiziden nachvollziehbare Wartezeiten zwischen Ausbringung des
Pestizides und der Ernte eingehalten werden müssen, gilt für Glyphosat [und
vergleichbare Wirkstoffe wie Glufosinat-Ammonium (Basta/Liberty Link),
Deiquat oder Diquat (Reglone), Carfentzarone (Shark), Cyanamid (Azodef),
Cinidon-ethyl (Lotus) und Pyraflufen (Quickdown)], weil sie als Herbizide
eingestuft sind, nur eine völlig ungenügende Wartezeit. Während z.B. im
Weinbau beim Einsatz von rein mineralischem Netzschwefel eine Wartefrist von
8 Wochen gilt, darf Brotgetreide mit einer Wartefrist von lediglich 7 Tagen
mit Glyphosat gespritzt werden.
Daher: http://www.eurotoques.de/index.php?id=8

Also viel mehr Zeit zum Herumsuchen habe ich im Moment nicht, aber es freut mich zu hören, daß es hoffentlich nicht überall so schlimm ist wie bei uns...(südlicher! Bayern - )