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Thema: Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.

  1. #21
    Avatar von staticxw19
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    Da du im Aussenbereich wohnst, wird das sicherlich schwierig. Hier müsstet du dir Bauordnung eures Bundeslandes anschauen, unter dem Bereich genehmigungsfreie Bauvorhaben. Wichtig ist hier, das in dem Gesetzestext meistens der Aussenbereich extra erwähnt wird und hier fast nichts gebaut werden darf, wenn man nicht priviligiert ist.

    In NRW sieht das ganze so aus:

    http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67

    Wir dürfen im Aussenbreich nur einen Stall mit max. 5 Kubikmetern aufstellen. Siehe Zeile 49

    Ob Hühner nun zu den Kleintieren gehören steht natürlich in den Sternen.

    Ich habe auch schonmehrfach gelesen, dass der Bauwagen bei der Nutzungsänderung als als Stall zu den Bauwerken zählt und somit ebenfalls nicht genehmigungsfrei ist.

    Ich würde einfach mal beim Bauamt vor Ort nachfragen oder dir die entsprechenden Gesetzestexte für dein Bundesland raussuchen.
    Geändert von staticxw19 (26.07.2013 um 12:59 Uhr)
    Viele Grüße Tanja

  2. #22
    Avatar von kniende Backmischung
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    Zitat Zitat von Bollenfeld Beitrag anzeigen
    Dann nennt mir doch mal die Bauvorschriften für Ställe! Aber bitte nur für Kleinhaltungen und nicht für landwirtschaftliche Größenordnungen!
    Die sind mit Sicherheit für jedes Bundesland anders. Wozu gibt es Tante Google? Es würde den Rahmen hier sprengen, die ganze Bauverordnung für die Errichtung von Ställen in den einzelnen Nutzungsbereichen zu posten ...


    Hühner gehören zu den Kleintieren und Stall ist Stall - egal woraus er ist - die Nutzung ist entscheidend. Es kann sogar sein, dass beispielsweise ein Carport an der nicht befestigten Grenze (Z. B. einfacher Zaun) zum Unterstellen des Autos genehmigungsfrei ist, wenn man ihn aber zur Unterbringung von Tieren nutzen will, dies nicht erlaubt ist oder er versetzt werden muss.

    LG Silvia
    Geändert von kniende Backmischung (26.07.2013 um 13:15 Uhr)
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
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  3. #23
    Avatar von Giesi_mi
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    Leben und leben lassen............... Schätze, wenn man sucht, dann findet man in irgend einem Gesetz, einer Verordnung ect. einen Passus, der das Halten von Hühnern in Bauwagen verbietet.
    Ich würde den Baumwagen aufstellen, die Möglichkeit, ihn zu verschieben bestehen lassen, streichen usw., die Hühnis einziehen lassen und mich dran freuen.
    Wenn dann das Bauamt kommen sollte, hast du halt nicht gewusst, das du das nicht darfst. Ist ja nicht mal gelogen:-))
    Im aller, aller schlimsten Fall müssen die Hühner eben wieder weg. Halte ich aber für unwahrscheinlich.
    In meiner Gegend (NRW) gibt es viele Bauwagen, die auch im Aussenbereich, als Hühnerstall genutzt werden.

    LG Heike

  4. #24
    Avatar von staticxw19
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    Na solche Tipps können aber auch böse in die Hose gehen. Ich habe schon von einigen gehört, die da neben dem Abbau auch strafen zahlen mussten. Zumal das hab ich nicht gewusst Argument sowieso nie zieht. Er ist ja in der Pflicht sich zu informieren. Man kann halt nicht machen was man will und dann immer sagen: Hab ich nicht gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Im Aussenbereich ist fast nichts erlaubt, zumindest nicht ohne Baugenehmigung!
    Viele Grüße Tanja

  5. #25
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß euch
    Ich kenne mich mit deutschen Gesetzen nicht aus.

    Aber einen Bauwagen in meinen Garten zu stellen ist bei uns (Ö) legal.
    Ich will ihn ja restaurieren.
    Wann ich dazu Zeit habe, weiß ich nicht.
    Und da leben jetzt Hühner drin. Na und?
    Wenn ich Zeit habe, werden die Hühner geschlachtet und der (restaurierte) Bauwagen als Neuwertig verkauft.
    Ein Stall ist nicht temporär und der Bauwagen ein Provisorium.

    Zur Schuld: Die muss erst mal bewiesen werden.
    So viel zur "österreichischen" Lösung.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  6. #26
    Avatar von kniende Backmischung
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    Ihr habt es da scheinbar wohl leichter, als wir in D. Du weißt doch: BRD - Bürokratische Republik Deutschland.
    Und bei uns gilt eben: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    LG Silvia
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  7. #27
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Die Unwissenheit schützt bei uns auch nicht.
    Aber ich darf auf meinem Grund und Boden jedes Fahrzeug, das kein Öl etc verliert lagern, bis ich es restauriere.
    Und wenn sich dazwischen mal Hühner einquartiert haben, dann darf ich diese Füttern. Ich darf auch die Eier vermarkten.
    Dass da Absicht dahinter steckt, soll mal wer beweisen. Gewinnabsicht kann, aufgrund des Negativgewinns bei geringen Stückzahlen, nicht unterstellt werden. (In Ö weit über 250 Hühner)

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (26.07.2013 um 13:56 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  8. #28
    Avatar von Pixel
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    Zitat Zitat von gangwald Beitrag anzeigen
    Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. tief ein und ausatmen..
    Du, ich reg mich schon lange nicht mehr auf, da bin ich viel zu alt zu....
    hab mir paar Tage im sonnigen Süden die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und bin erst jetzt wieder im Lande und völlig belustigt, dass man mich hier "aufklärt", lach...
    Es war mein Job, zig Jahre lang. Ich hab orginal Gerichtsurteile von div. arglosen Zeitgenossen zu lesen bekommen, die den Bauwagen verboten, weil er eben die Eigenschaft von fliegenden Bauten auf Grund seiner Nutzung verloren hat.

    Kurzum:
    Ein Hühnerstall bleibt ein Hühnerstall. ^^

    Und zwischen Kirmesbude und Bauwagen macht das "deutsche Kleingeistergesetz" auch einen riesen Unterschied.
    aber Versuch macht kluch sach ich immer. ^^
    Und schwubb verabschiede ich mich somit aus dieser Diskussion, es wurde von verschiedenen Leuten alles dazu gesagt, was rechtlich relevant sein könnte.
    Gruß, Anne

  9. #29
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    hihi.. da bin ich wieder.. !

    sehr schoen.. RECHT so zum schmoekern..
    zwei nette Artikel: (http://in-gl.de/2013/02/17/glucklich...m-huhnermobil/)
    (http://www.mainpost.de/regional/main...art775,6502798)
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  10. #30
    Avatar von kniende Backmischung
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    Wenn du Landwirt bist, hast du viel mehr Möglichkeiten und bekommst mehr Dinge genehmigt, als eine Privatperson mit dem Wunsch der Tierhaltung. Selbst, wenn du nix anders machen würdest, als der Landwirt ... es wird dir nicht genehmigt.
    Weiß ich auch aus eigener Erfahrung.

    Königswinter ist seeehr bürokratisch - ob das nun sinnvoll ist oder nicht! Viele baurechtliche Fragen werden hier extrem gründlich beleuchtet, bevor sie durchgehen.In anderen Landkreisen sind die da viel lockerer.

    Allerdings würde ich mich nie trauen, da auf eigene Kappe zu agieren, weil die auch recht stoisch darauf bestehen, dass alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, wenn man was ohne entsprechende Genehmigung macht ...

    Vielleicht ist die Behörde am Ort des Bauwagens ja kooperativer.

    LG Silvia
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