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Thema: Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.

  1. #11
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^..
    Liebwerte Dame.. schon Einstein sagte, das es leichter waere ein Atom zu zertruemern, als eine einmal festgelegte Meinung.. deswegen lasse ich einfach mal die Definition fuer sich als solches wirken (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau) ... und bitte nich uffreschen.. tief ein und ausatmen..
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  2. #12
    Avatar von leotrulla
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    Hallo Anne,
    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
    ...das behauptet doch auch niemand. Es geht lediglich um das Abstellen eines Einachsanhängers im eigenen Garten. Das ist wie die bepflanzte Kitschkutsche im Vorgarten, die nimmt die Bauordnung höchstens im Rahmen einer Brandlast zur Kenntnis oder als abstrakte Gefahr durch ihre Lage im Raum (Fluchtweg, Gefahr der missbräuchlichen Benutzung, etc.).

    Ich denke nicht, dass man/frau aus dem Thema eine Sechswochenarbeit machen muss?

    Gruß

    Thomas
    VG, Thomas
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    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  3. #13

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    Hallo,
    stell den Bauwagen auf(Räder dranlassen) und lass die Hühner einziehen. Du darfst auf deinem Grundstück Fahrzeuge jeder Art(ausser Panzer vielleicht) hinstellen wo du willst. Und was du da reintust ist deine Sache. Und auf dem Land/Dorf wird sich wohl niemand über ein paar Hühner und ihr Gegackel aufregen. Das wäre nämlich das einzige, was du realistisch zu befürchten hättest, das sich ein Nachbar über den "Lärm" oder den "Gestank" deiner Hühner beschwert. Über den Bauwagen wird sich keiner beschweren, Campinggäste schon garnicht.
    Also mach einfach, denn die größte Hemmnis in Deutschland ist die irrationale Furcht vor Verboten, tatsächlich interessiert es keine Sau,ob du Hühner hast oder nicht.
    Grüße, Johann

  4. #14
    Avatar von kniende Backmischung
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    Jetzt möchte ich auch noch etwas Verwirrung stiften:

    In NRW ist es dann auch noch so, dass, sobald es als Behausung für Tiere genutzt wird, es ein Stall ist - egal, wie groß, woraus gemacht und wie er aussieht!
    Und für einen Stall gelten wieder besondere Regeln!

    Genau dieses Problem hatte ich: Ein genehmigungsfreier Carport ist von mir mit Volierendraht verkleidet worden und drinnen stand ein kleiner Hasenstall (provisorisch). Weil das ganze als Stall funktioniert, musste ich einen Bauantrag stellen. Kleine, mobile Ställe müssen - eben, weil Stall - mindestens 3 m von der Grundstücksgrenze weg sein. Auch bei Grenzbebauung, wenn sich dort nur ein Zaun und keine feste Mauer befindet. (So war es bei mir - wir mussten den Stall versetzen)

    Es haben sich gleich drei Herren vom Bauamt und zwei vom Ordnungsamt damit befasst, wo unser Stall auf unserem insgesamt 1100 m² großen Grundstück stehen darf! Und das nur, weil sie uns wohlgesonnen und persönlich r die Hühnerhaltung sind! Einer der Herren hatte selbst den größten Ärger mit Nachbarn und musste die Hühner abschaffen, weil es in seinem Garten kein Eckchen gab, wo er sie hätte legal halten können, außer, er hätte den Stall ins Haus verlegt.

    Manchmal gehts gut und man wird nicht behelligt, vor allem bei gutem nachbarschaftlichem Verhältnis. Wenn es dann doch irgendwann auffliegt, kann man immer noch nachträglich einen Bauantrag stellen. Das haben wir mit unserem Pferdestall (für vier Pferde), im Landschaftsschutzgebiet, gemacht und sind damit durchgekommen. Hat allerdings etwas gedauert.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
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  5. #15

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    Wenn am Bauwagen Räder dran sind und er wegzufahren ist, dann ist er auch in NRW kein festes Bauwerk und nicht genehmigungspflichtig. Ob man darin Hühner halten darf, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das hängt davon ab, in was für eine Kategorie die Fläche eingeteilt ist. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, landwirtschaftliche Fläche, etc.?
    Gruß Michael

    2,23 Lakenfelder

  6. #16
    Avatar von kniende Backmischung
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    Wenn Hühner drin gehalten werden, ist es automatisch ein Stall und dafür gibt es besondere Bestimmungen, wo der stehen darf. Ob mobil, oder nicht. Die Nutzung ist entscheidend.
    Ob man überhaupt Hühner auf dem Grundstück halten darf, das ist dann vom Flächennutzungsplan abhängig.

    LG Silvia
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  7. #17
    Avatar von leotrulla
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    Moin Silvia,
    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Ob man überhaupt Hühner auf dem Grundstück halten darf, das ist dann vom Flächennutzungsplan abhängig.
    entscheidend ist die Bodenquailität nach dem Bebauungsplan, ist das Grundstück als "reines Wohngebiet" ausgewiesen, dann gelten sehr strenge Auflagen, doch selbst dort darf im Regelfall ein Kleintierstall (Kaninchenhaltung, Hundezwinger etc.) errichtet werden. Und ja, das Abstellen eines Einachsers zur Hühnerhaltung würde dort ein Problem darstellen können.
    Doch wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, sind bei ihm die Grundstücksvoraussetzungen andere?!
    Wie auch immer, mal bei der Bauordnung nachzufragen, ist sicherlich unschädlich, denke ich.

    LG

    Thomas
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  8. #18
    Avatar von kniende Backmischung
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    Worauf ich hinaus wollte, bei der Bauwagennutzung: Sobald Tiere drin gehalten werden, ist die Art des Stalles unerheblich. Ob Bauwagen, Zwinger, Carport - wenn es als Stall genutzt wird, gelten die Vorschriften für einen Stall.
    Wir hatten hier in Köwi dieses Thema schon des öfteren. Es lief immer darauf hinaus, dass für Ställe eben andere Vorschriften gelten, als würde man die "Gebäude" (auch mobile!) anderweitig nutzen. Besonders, was die Abstände zum Nachbargrundstück angeht.
    Und klar - mal nachfragen wäre sicher nicht die dümmste Idee

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
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  9. #19

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    Dann nennt mir doch mal die Bauvorschriften für Ställe! Aber bitte nur für Kleinhaltungen und nicht für landwirtschaftliche Größenordnungen!
    Gruß Michael

    2,23 Lakenfelder

  10. #20
    Avatar von Ayam Cemani
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    Danke für alle bisherigen Beiträge! Ich denke, ich kann mir jetzt ein Bild machen.
    Falls es hier noch richtig juristisch Bewanderte geben sollte, würde ich mich über deren Kommentar freuen.
    LG
    Ayam Cemani

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