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Thema: Wo hört Hobbytierhaltung auf?

  1. #11
    Moderator Avatar von Eckard
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    Moin zusammen,

    Original von Onza

    Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.

    Oder aber das FA glaubt dir deine Verluste nicht und du hast die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

    Viele Grüße

    Eckard

  2. #12
    Avatar von Kawa
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    Ich würd mal eine vorsichtige Anfrage Richtung FA starten. Aber ich meine, dass alles was unter 10.000 Euro (DM?) erwirtschafteten Jahresgewinn liegt, ist Umsatzsteuerfrei.
    Konfuzius sprach: "Die Natur der Menschen lässt sie einander nah sein, doch die Gebräuche halten sie voneinander fern."

  3. #13
    Avatar von Carsten
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    Original von Eckard
    Moin zusammen,

    Original von Onza

    Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.

    Oder aber das FA glaubt dir deine Verluste nicht und du hast die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

    Viele Grüße

    Eckard
    Wegen der paar Euro fangen die normal nicht an! Gerade das Finanzamt, die machens ich auch nur Arbeit, wo es sich wirklich lohnt!
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  4. #14
    Moderator Avatar von Eckard
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    Original von Kawa
    Ich würd mal eine vorsichtige Anfrage Richtung FA starten. Aber ich meine, dass alles was unter 10.000 Euro (DM?) erwirtschafteten Jahresgewinn liegt, ist Umsatzsteuerfrei.
    Die Grenze liegt derzeit bei 17500 Euro im Jahr an Umsatz. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. Einkommssteuer wird trotzdem fällig bei Gewinn.

    Viele Grüße

    Eckard

  5. #15
    Moderator Avatar von Eckard
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    Wegen der paar Euro fangen die normal nicht an! Gerade das Finanzamt, die machens ich auch nur Arbeit, wo es sich wirklich lohnt!
    Meine Erfahrungen sehen da etwas anders aus. Auch in Bezug auf das Ordnungsamt.

    Viele Grüße

    Eckard

  6. #16

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    hallo,
    ja der hinweis mit der gewinnerzielensabsicht ist nicht falsch. es geht letztendlich darum, das man nachhaltig (also auf wiederholung gerichtet) am wirtschaftlichen geschäftsverkehr teilnimmt (fremden leistungen anbietet) und man damit über die gesamte zeitspanne einen gewinn (überschuss über die ausgaben) erwirtschaftet oder zu erwirtschaften beabsichtigt (letzteres reicht bereits).
    diese steuerrechtliche definition trifft immer zu, unabhängig von geflügel oder was auch immer und ist von dem steuerrechtlichen begriff der liebhaberei abzugrenzen. das ist die ertragsteuerliche würdigung. die umsatzsteuerliche ist davon zu unterscheiden. trifft die unternehmereigenschaft zu, so sind die lieferungen und leistungen zu versteuern. innerhalb der grenzen für kleinunternehmer kann darauf verzichtet werden. das hat aber keine bedeutung für die einkommensteuer.
    die steuerfahndung wird nicht gleich kommen, aber eine nachversteuerung nach ´schätzung des gewinns mit entsprechenden tagessätzen wegen steuerhinterziehung oder so kann es schnell mal geben. das ist doch schnell gemacht.

  7. #17
    Toffee Avatar von Toffee
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    Also ich hab das FA schon hier gehabt : Wegen 1,2 ha auf denen verträumt 7 Schafe stehen. Leider auch ein Bock was die Dame vom FA auch bemerkt hat:"Die Lämmer können sie doch gar nicht alle selber essen, das ist doch ein landwirtschaflicher Betrieb hier, das werden wir die nächsten Jahre entsprechend prüfen" usw. usw.
    Sie hat mir auch gesagt, daß sie angehalten sind alle größeren Grundstücke persönlich zu besichtigen.
    Wenn die meine 13 Hühner gesehen hätte, die zur der Zeit noch nicht hier standen hätte sie vor Glück wahrscheinlich abgehoben....
    Gott sei Dank hat mein Steuerberater das abgebogen, das hätte ganz schön nervig werden können, und ich konnte einfach kein Einsehen bei der Frau bewirken (unsere Waschküche mit der gefliesten Hundedusche hat sie allen Ernstes als "Schlachtstätte" bezeichnet).

    LG und habt Erbarmen mit den Leuten vom Finanzamt - denn sie wissen (oft) nicht was sie tun ! (HüFoianer sind naürlich ausgeschlossen )

    Toffee
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  8. #18

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    na, nur weil ein bock bei den 7 schafen steht begründet das noch keinen landwirtschaftlichen betrieb. so einfach gehts dann auch nicht. und so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle.

    die flächen werden allerdings sehr genau beäugt. vielfach sind solche flächen die alter hofstätten etc. und damit historisch landwirtschaftliches betriebsvermögen. ihr könnte euch vielleicht vorstellen, was steuerlich passiert, wenn die dann bauland werden. das ist in der tat ein riesiges problem für die eigentümer.

  9. #19
    Toffee Avatar von Toffee
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    so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle
    Äh - doch. Wir wohnten nocht nicht mal hier, waren noch mitten im Umbau, da bekam ich den Anruf wann der Ortstermin stattfände. Keine Ahnung wieso, der Vorbesitzer hat auch schon seit Ende der 70er keine LW mehr gehabt.

    Toffee, die offenbar echt steuerverdächtig ist
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  10. #20
    Moderator Avatar von Eckard
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    Original von thomasf
    und so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle.
    Zitat des FA-Beamten: "Wir waren gerade in der Nähe und haben gesehen das ..." und "in Ihren Unterlagen die wir haben stand das ... und das wollten wir uns mal genauer ansehen. Wo ist die Buchführung?"

    Viele Grüße

    Eckard

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