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Thema: Vorschläge für elektronische Mitgliedererfassung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Administrator Avatar von AnnTye
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    @Thomas Wehner

    nur zur Erinnerung:

    es geht hier genau um ein Programm das zentral die Daten der Mitglieder des BDRG erfasst. Diese werden so oder so auf einem Server des BDRG gespeichert.

    Wenn man das grundsätzlich nicht will, wäre das ein anderes Thema.

    Grüsse Antje



    Zitat Zitat von ThomasWehner Beitrag anzeigen
    Mal ein paar fragen die sich gewissenhafte vorstände machen zum Thema!

    Warum wieder eine Züchterdatenerfassung? gab es die nicht schon einmal in 2007

    Dieses Programm ist nicht schlecht, solange die Daten im Verein bleiben, aber ein Züchterdatenblatt mit der Bankverbindung, Beitragssatz, E-Mail-Adr., Telefonnr. Hausnummer weiterleiten auf einen fremden Server und somit abgeben in fremde Hände,

    die vorstände stehen bei ihren Mitgliedern in der Pflicht und diese vertrauen ihnen und werden weder eine E-Mail-Adr., noch eine Telf.Nr., noch eine Haus Nr. und schon gar nicht Bankdaten weiter geben.

    einfach mal darüber nachdenken!!!!

  2. #2
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Ich war bei der Infoveranstaltung unseres LV zu diesem Programm. Bankdaten und Jahresbeitrag sind für die Erfassung unerheblich.Die Punkte sind nur in diesem Programm eingearbeitet, da man auch einen Teil der Vereinsführung damit Abarbeitung kann. Diejenigen, die eine Mailadresse haben, werden diese wohl auch schon öfter weitergegeben haben.
    Adresse und Telefonnummer stehen auch in vielen Ausstellungskatalogen.
    Was soll also der ganze Aufriss?

  3. #3
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Bartzwerg Beitrag anzeigen
    ......Adresse und Telefonnummer stehen auch in vielen Ausstellungskatalogen.
    Was soll also der ganze Aufriss?
    Es geht hier ja nicht um die eigentlichen Daten, sondern viel mehr, das diese Daten nicht gesichert sind! Und somit die Gefahr besteht, das auch unberechtigte damit Unfug machen können.
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  4. #4
    Avatar von colourfuls
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    Beispiel Auszug aus dem Internet ( Sportverein) Vereinsrecht/Empfehlung :

    Ist ein Verein verpflichtet, die Daten seiner Mitglieder regelmäßig einer Dachorganisation zu übermitteln, sollte dies in der Vereinssatzung geregelt werden. Dadurch wird klargestellt, dass die Übermittlung im Vereinsinteresse erforderlich ist. Fehlt eine Satzungsregelung, sollten die Mitglieder informiert und ihnen Gelegenheit zu Einwenden gegeben werden. Der Verein ist darüber hinaus verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm weitergegebenen Mitgliederdaten VOM DRITTEN NICHT ZWECKENTFREMDET GENUTZT werden oder dies allenfalls mit Einverständnis des Vereins und Einwilligung der betroffenen Mitglieder geschieht.

    Wie kann ich als Beauftragter in meinem Verein das versichern. Ich finde auch in der Satzung des Dachverbandes darüber nichts, geschweige denn in unserer. Sollange das nicht geregelt ist, bleibt es für mich eine unsichere Sache.

    Wenn ich etwas von mir persöhnlich ins Internet setzte oder setzen lasse, dann in meiner Verantwortung. Und auch da bin ich vorsichtig so weit es geht, will auch nicht mit Werbung vollgemüllt werden.

    Jetzt soll ich es aber für ca. 100 Mitglieder machen..... dass ist mein Problem.
    Dein Leben beginnt mit dem Tag,
    an dem Du einen Garten anlegst.


    Ciao Martina

  5. #5
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Nach unseren Satzungen ist jeder Verein der Mitglied eines Kreisverbandes ist auch Mitglied im Landesverband und somit auch Mitglied im BDRG. Alle Mitglieder eines Ortsvereins sind damit zwingend mittelbare Mitglieder des BDRG. Es gibt innerhalb des BDRG keine "freiwillige Mitgliedschaft" von Unterorganisationen wie beispielsweise bei Sportvereinen. Von daher ist die vorstehende Empfehlung (und mehr als eine Empfehlung ist es nicht) nicht 1 : 1 auf unseren Fall anwendbar.
    Die Verpflichtung die Daten zu schützen trifft den BDRG und keinesfalls den "Datenmanager vor Ort". Eine ausdrückliche Einwilligung der Mitglieder ist m.E. nicht erforderlich.
    Die Mitgliederdaten sind bisher doch auch an den LV weitergegeben worden - da hatte doch auch keiner Bedenken.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  6. #6
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Günter Droste Beitrag anzeigen
    .........Die Mitgliederdaten sind bisher doch auch an den LV weitergegeben worden - da hatte doch auch keiner Bedenken.
    Vollkommen richtig!!

    Nur ich finde da schon riesen Unterschiede!!

    Gebe ich die Daten in Papierformat weiter oder gebe ich sie digitalisiert weiter!!

    In Papierform sind sie wesentlich sicherer und sicherer zu handhaben!!

    Habe ich die Daten aber digital auf meinem PC oder auf irgendeinen PC oder auf mehreren (sprich Ortsverein, Landesverband, Bundesverband usw)...... denn wird es schon schwieriger!
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



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