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Leipzig: Urteil über Kündigung nach Vogelgrippe-Kontrolle
Das Arbeitsgericht Leipzig entscheidet heute, ob die Kündigung einer Amtstierärztin im Muldentalkreis gerechtfertigt war. Sie hatte bei Vogelgrippe-Kontrollen die Unterlagen gefälscht. Bei drei Attesten gab sie ein falsches Datum an, um einen Termin im Krankenhaus wahrnehmen zu können. Sie hatte den Betrieb kontrolliert, in dem später der Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde. Die Amtstierärztin hatte gegen die Kündigung geklagt.
zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2006 | 10:35
Quelle: MDR 1 RADIO SACHSEN
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