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Thema: Betäubung ja oder nein?

  1. #11
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Jep.
    Beschi.... ist es immer, aber was bleibt mir (z.b.) übrig, wenn aus 12 Eiern 10 Küken schlüpfen und davon sind 8 Hähnchen?

    Übrigens: Erschiessen z.B. mit dem Flobert bedarf einer Sondergenehmigung.
    (Ich gehe davon aus, dass du sie hast)

    Ich weiß aber auch, dass sämtliche Threads dieses Forums im WWW zu finden sind.
    Also: Wir beide, oder alle xx Mitschreiber halten uns an alle Vorschriften.


    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  2. #12
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Das betäuben macht es dem Schlachter doch auch einfacher, ein Tier das betäubt ist ist steif und man kann ohne Probleme den Ohrscheibenstich setzen.
    Früher habe ich mit der Axt den kopf abgetrennt aber da bluten sie lange nicht so gut aus.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  3. #13

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    Hallo,

    ja, betäuben! Das ist eigentlich besser für dich und das HUHN!

    Viele Grüße, Paddingon

  4. #14

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    flobert

  5. #15
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Flobert?
    Antwort: Zimmerstutzen.
    Oder ganz offiziell: .22lfb, oder .22lfB
    Weiß nicht mehr so genau.


    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  6. #16

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    schieß mann sie damit in den kopf
    da halten die doch nicht still oder
    und ein huhn schießen ist das nicht ein bischen übertrieben

  7. #17
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Zitat Zitat von ZWgoldblau Beitrag anzeigen
    schieß mann sie damit in den kopf
    da halten die doch nicht still
    Aus 10m Entfernung halten sie still und die Durchschlagskraft würde theoretisch für einen kompletten Durchschuß reichen.

    Und nochmal: Ein Huhn erschiessen ist verboten.


    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  8. #18

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    vogelspezi hatt doch geschrieben erst flobert dann ausbluten lassen oder nicht

  9. #19

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    Wenn der Beteubungsschlag richtig ausgeführt wird, hat man es auf alle fälle einfacher, war bei mir auch Übungssache, dann ist das Schlachttier ganz ruhig, hab schon Videos gesehen wo man sieht wie einer beteuben will und halb daneben haut und das Tier zappelt wie verrückt, wenn man dann noch ausbluten läßt und nicht die Axt benutzt, seh ich das als sehr übel für das Tier an.
    Engel sind auch nur Geflügel

  10. #20

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    Zitat Zitat von vogelpezi Beitrag anzeigen
    Ach so, ich mach es mit dem Flobert und dann Ausbluten. Das ist das beschissenste Überhaupt wenn ich Schlachten muß, aber ich glaube gerne tut das Keiner(e).
    LG Peter
    Egal ob du eine Waffenbesitzkarte hast oder nicht, es ist definitiv per Gesetz verboten Gewehre mit Randfeuerpatronen außerhalb von zugelassenen Schießständen abzufeuern. Es sei denn du bist Jäger und hast eine Ausnahmegenehmigung in Wohnbezirken zu jagen (kann man die eigenen Hühner jagen?). Kriegt das einer mit (bis jetzt musst du ja ziemlich tolerante Nachbarn haben) bist du deine WBK (sofern du eine hast) schneller los als du gucken kannst. Und so ein Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes oder Schießen außerhalb von Schießstätten kann keiner gebrauchen, glaub mir.
    Ich würde mit solchen Aussagen definitiv vorsichtiger sein, wenn du nicht möchtest dass die Jungs von der Rennleitung irgendwann vor deiner Tür stehen!

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