Also ich möchte nicht wissen, wieviele die beim BDRG das beschlossen haben,überhaupt schon mal was vom BDSG gehört haben. Allerdings gehe ich davon aus, daß nicht jemand vom Verband das Programm geschrieben hat. Es gibt dich Unternehmen, welche sich mit solchen Dingen beschäftigen und denen sind die gesetzlichen Vorschriften durchaus bekannt. Diese Firmen können auch sicher etwas zur Datensicherheit sagen. Der Auftraggeber muß doch nur auf den Ersteller des Programms zugehen und eine entsprechende schriftliche Auskunft bzw. Bestätigung einholen. Ist eigentlich nicht so schwer, wenn man als Auftraggeber weiß um was es geht.