Erfreulich das jetzt auch Baier Datenverarbeitung an dieser Diskussion teilnimmt.
Wie ich in meinem ersten Beitrag bereits erwähnt habe, hatte ich mit einer gewissen Polarität bzgl. der hiesigen Diskussionen bereits gerechnet.
Aus diesem Grund möchte ich nochmals aufrufen, trotzdem eine gewisse Diskussionskultur zu wahren. Verbale Rundumschläge sind weder sachdienlich noch zielführend. Ich denke, dass auch juristische Spitzfindigkeiten hier keinen interessieren.
Es geht lediglich darum, ob bei der Mitgliedererfassung des BDRG ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Daten der Mitglieder gewährleistet ist und geltende Vorschriften bzgl. dessen eingehalten werden.
Ich persönliche empfinde meine Bedenken und Fragen als absolut gerechtfertigt, um für alle Beteiligten eine gewisse Handlungssicherheit herzustellen.
Da die Kompetenz meiner Quellen "man hört und liest" von BaierDV infrage gestellte wurden, möchte ich auf die letzten Ausgaben einschlägiger bekannter Fachzeitschriften hinweisen. Wer diese mal ganz aufmerksam durchliest, findet ein gerütteltes Maß an Beiträgen zu diesem Thema. Ergänzend führte ich in letzter Zeit viele Gespräche mit Gleichgesinnten und auch dort kam man immer wieder auf dieses Thema. Vielleicht ist es hilfreich, auch mal ein Ohr in Richtung der Basis zu richten.
Leider unterliegt der vorstehende Beitrag auch im Bezug auf die Behauptung, dass gewisse Punkte bereits durch ein Präsidiumsmitglied beantwortet wurden, wohl erheblichen Informationslücken.
Ich könnte den gesamten Schriftverkehr mit dem BDRG chronologisch auflisten. Eine zwischenzeitliche schriftliche Stellungnahme des BDRG würde dem allerdings fehlen.
Erst am 26.05.2013 habe ich endlich eine E-Mail erhalten.
Im Bezug auf diese Mail vom 26.05.2013 möchte ergänzend noch gleich ein paar Daten anfügen:
+ 01.04.2013 Erstmalig den BDRG angeschrieben, keine schriftliche Antwort erhalten.
+ 07.05.2013 Zweite E-Mail an den BDRG, erneut keine schriftliche Stellungnahme.
+ 20.05.2013 Thema in diesem Forum zur öffentlichen Diskussion gestellt.
+ 26.05.2013 Stellungnahme des BDRG.
Ich lasse die o.a. Daten jetzt bewusst umkommentiert. Die Gedanken sind frei
Des Weiteren wird in dem vorstehenden Beitrag gefragt, warum der Themenstarten (also ich) erst jetzt seine Bedenken äußert. Die Antwort darauf kann BaierDV sich ebenfalls selber geben. Er hat mir die Software ja selber zugeschickt.
Da mir bis Ende April keine Software vorlag, ist die Frage damit wohl vollumfänglich beantwortet.
Allerdings ergeben sich mir aus dem Beitrag von BaierDV gleich weitere Gedanken.
Ich möchte dazu vorab etwas verdeutlichen.
Der BDRG möchte die Mitgliedererfassung gerne elektronisch über das Internet abwickeln. Hierzu wird eine Software eingeführt, mit der dieses Vorhaben umgesetzt wird. Diese Idee finde ich (ganz aufrichtig) richtig gut und absolut zeitgemäß.
Es wird nun aber vorausgesetzt, dass die Schriftführer (oder andere Vereinsmitglieder) ihre PRIVATEN Computer zur Verfügung stellen, um dieses Vorhaben umzusetzen.
Jetzt stellt sich heraus, dass es öfters zu Installationsproblemen mit der Software kommt. Als Hellzahl wurde in dem oberen Beitrag unter 10 % benannt. Die Dunkelziffer ist natürlich unbekannt.
Mein Computer läuft seit mehreren Jahren völlig störungsfrei und stabil. Zudem setze ich eine Vielzahl verschiedener Softwareprogramme auf meinem Rechner ein (auch andere Datenverarbeitungsprogramme), die sich ebenfalls mit dem Internet verbinden.
Dabei gab es in der ganzen Zeit NIEMALS ein Problem mit der Installation von irgendeinem Programm.
Jetzt habe ich hier eine Software liegen, die sich bei mir nicht installieren lässt. Wie nun mehrfach dargestellt, liegt es natürlich an den Einstellungen meines Computers, dass diese Software sich nicht installieren lässt.
Dies bedeutet nun für mich, ich soll mein PRIVATES und bewährtes Computersystem in seinen Einstellungen verändern, damit diese Software dann funktioniert und das Vorhaben des BDRG umgesetzt werden kann.
Ich bin der Meinung, der BDRG sollte jeden OV einen entsprechend vorinstallierten PC zur Verfügung stellen. Dann müsste nur noch darüber gesprochen werden, wer und in welchem Umfang an den entstehenden Internet- und Energiekosten eine Beteiligung trägt.
Wenn dann datenschutzrechtlich auch kein Grund mehr zur Sorge bestünde, könnte es doch schon losgehen.
Vielleicht sollte man dazu einen gesonderten Thread eröffnen
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Jetzt möchte nur noch ganz kurz auf das Thema Datenschutz eingehen.
Mich würde es interessieren, seit wann die Daten auf dem 1&1 Server liegen?
Da ich hier bewusst nicht auf Details aus dem mir vorliegenden Schreiben eingehe, bitte ich um Verständnis.
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