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Thema: Elektronische Mitgliedererfassung des BDRG (Datenschutz und Softwareprobleme)

  1. #51
    Avatar von Catwalk75
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    Themenstarter
    Erfreulich das jetzt auch Baier Datenverarbeitung an dieser Diskussion teilnimmt.

    Wie ich in meinem ersten Beitrag bereits erwähnt habe, hatte ich mit einer gewissen Polarität bzgl. der hiesigen Diskussionen bereits gerechnet.

    Aus diesem Grund möchte ich nochmals aufrufen, trotzdem eine gewisse Diskussionskultur zu wahren. Verbale Rundumschläge sind weder sachdienlich noch zielführend. Ich denke, dass auch juristische Spitzfindigkeiten hier keinen interessieren.

    Es geht lediglich darum, ob bei der Mitgliedererfassung des BDRG ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Daten der Mitglieder gewährleistet ist und geltende Vorschriften bzgl. dessen eingehalten werden.
    Ich persönliche empfinde meine Bedenken und Fragen als absolut gerechtfertigt, um für alle Beteiligten eine gewisse Handlungssicherheit herzustellen.

    Da die Kompetenz meiner Quellen "man hört und liest" von BaierDV infrage gestellte wurden, möchte ich auf die letzten Ausgaben einschlägiger bekannter Fachzeitschriften hinweisen. Wer diese mal ganz aufmerksam durchliest, findet ein gerütteltes Maß an Beiträgen zu diesem Thema. Ergänzend führte ich in letzter Zeit viele Gespräche mit Gleichgesinnten und auch dort kam man immer wieder auf dieses Thema. Vielleicht ist es hilfreich, auch mal ein Ohr in Richtung der Basis zu richten.

    Leider unterliegt der vorstehende Beitrag auch im Bezug auf die Behauptung, dass gewisse Punkte bereits durch ein Präsidiumsmitglied beantwortet wurden, wohl erheblichen Informationslücken.
    Ich könnte den gesamten Schriftverkehr mit dem BDRG chronologisch auflisten. Eine zwischenzeitliche schriftliche Stellungnahme des BDRG würde dem allerdings fehlen.

    Erst am 26.05.2013 habe ich endlich eine E-Mail erhalten.

    Im Bezug auf diese Mail vom 26.05.2013 möchte ergänzend noch gleich ein paar Daten anfügen:

    + 01.04.2013 Erstmalig den BDRG angeschrieben, keine schriftliche Antwort erhalten.
    + 07.05.2013 Zweite E-Mail an den BDRG, erneut keine schriftliche Stellungnahme.
    + 20.05.2013 Thema in diesem Forum zur öffentlichen Diskussion gestellt.
    + 26.05.2013 Stellungnahme des BDRG.

    Ich lasse die o.a. Daten jetzt bewusst umkommentiert. Die Gedanken sind frei

    Des Weiteren wird in dem vorstehenden Beitrag gefragt, warum der Themenstarten (also ich) erst jetzt seine Bedenken äußert. Die Antwort darauf kann BaierDV sich ebenfalls selber geben. Er hat mir die Software ja selber zugeschickt.

    Da mir bis Ende April keine Software vorlag, ist die Frage damit wohl vollumfänglich beantwortet.


    Allerdings ergeben sich mir aus dem Beitrag von BaierDV gleich weitere Gedanken.

    Ich möchte dazu vorab etwas verdeutlichen.

    Der BDRG möchte die Mitgliedererfassung gerne elektronisch über das Internet abwickeln. Hierzu wird eine Software eingeführt, mit der dieses Vorhaben umgesetzt wird. Diese Idee finde ich (ganz aufrichtig) richtig gut und absolut zeitgemäß.

    Es wird nun aber vorausgesetzt, dass die Schriftführer (oder andere Vereinsmitglieder) ihre PRIVATEN Computer zur Verfügung stellen, um dieses Vorhaben umzusetzen.

    Jetzt stellt sich heraus, dass es öfters zu Installationsproblemen mit der Software kommt. Als Hellzahl wurde in dem oberen Beitrag unter 10 % benannt. Die Dunkelziffer ist natürlich unbekannt.

    Mein Computer läuft seit mehreren Jahren völlig störungsfrei und stabil. Zudem setze ich eine Vielzahl verschiedener Softwareprogramme auf meinem Rechner ein (auch andere Datenverarbeitungsprogramme), die sich ebenfalls mit dem Internet verbinden.
    Dabei gab es in der ganzen Zeit NIEMALS ein Problem mit der Installation von irgendeinem Programm.

    Jetzt habe ich hier eine Software liegen, die sich bei mir nicht installieren lässt. Wie nun mehrfach dargestellt, liegt es natürlich an den Einstellungen meines Computers, dass diese Software sich nicht installieren lässt.

    Dies bedeutet nun für mich, ich soll mein PRIVATES und bewährtes Computersystem in seinen Einstellungen verändern, damit diese Software dann funktioniert und das Vorhaben des BDRG umgesetzt werden kann.

    Ich bin der Meinung, der BDRG sollte jeden OV einen entsprechend vorinstallierten PC zur Verfügung stellen. Dann müsste nur noch darüber gesprochen werden, wer und in welchem Umfang an den entstehenden Internet- und Energiekosten eine Beteiligung trägt.
    Wenn dann datenschutzrechtlich auch kein Grund mehr zur Sorge bestünde, könnte es doch schon losgehen.


    Vielleicht sollte man dazu einen gesonderten Thread eröffnen

    .................................................. ...............................................


    Jetzt möchte nur noch ganz kurz auf das Thema Datenschutz eingehen.

    Mich würde es interessieren, seit wann die Daten auf dem 1&1 Server liegen?

    Da ich hier bewusst nicht auf Details aus dem mir vorliegenden Schreiben eingehe, bitte ich um Verständnis.
    never change a running system

  2. #52
    Avatar von Catwalk75
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    Themenstarter
    Nach reiflicher Überlegung möchte ich mitteilen, dass ich die Moderatoren dieses Forums um die Herausnahme dieses Threads bitten werde.

    Wenn man über berechtigte Fragen und Bedenken diskutiert bzw. streitet, so bedarf dies immer verschiedener Meinungen und verschiedener Sichtweisen. Bei aller Verschiedenheit sollte aber stets eine gewisse Streitkultur gewahrt werden.

    Leider betrachte ich die Entwicklung des Threads etwas mit Sorge und habe mich deswegen zu dem o.g. Schritt entschieden. Es bestünde die Gefahr, dass sich die Beiträge fortlaufend aufschaukeln und zuspitzen.
    Es ist der Sache nicht dienlich, wenn sich eine Diskussion in diese Richtung entwickelt. Aber mir geht es ausschließlich um die Sache an sich und um nichts anderes.


    Mir persönlich ist es völlig egal, wie ein verbindliches Endergebnis in dieser Angelegenheit ausfällt. Gibt es datenschutzrechtlichen Nachsteuerungsbedarf, gewinnt der BDRG sowie jeder Anwender an Handlungssicherheit. Gibt es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Mitgliedererfassung, gewinnt der BDRG sowie jeder Anwender auch wieder an Handlungssicherheit.
    Aus meiner Sicht eine klassische win-win Situation.


    Weiter möchte ich hier nicht auf meine Begründung eingehen.
    never change a running system

  3. #53
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Ich empfehle an dieser Stelle auch einmal die positive Meinung des Beauftragten des Kreisverbandes Herford zu lesen:
    http://www.rgzvereine-kv-herford.de/...bericht_30.htm
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  4. #54
    Pöser Purche Avatar von Nopi
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    Moin,

    Zitat Zitat von Baier Datenverarbeitung
    Jetzt reichts aber langsam![...]
    Stimmt. Schuld sind immer die Bedenkenträger. Vielleicht hätte ihre Firma und der BDRG bei dem sensiblen Thema persönlicher Daten etwas mehr vorherige Aufklärung betreiben sollen? Kommt dieses Misstrauen für Sie jetzt ach so überraschend? Haben Sie nichts aus den Volkszählungsgeschichten und dem Misstrauen der Bevölkerung gegenüber solchen Datenerhebungen gelernt?

    Fassen Sie sich da mal lieber an die eigene Nase!

    Gruß
    Stefan
    "Eier, wir brauchen Eier!" Zitat Oliver Kahn
    1,12 Marans; 0,1 Araucana; 0,4 Grünleger; 1,2 Laufenten; 1,3 Skudden; 1,0 Labrador; 1,2 Katzen

  5. #55

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    Nach einer Schonfrist von einer Woche erkläre ich die Schonfrist für den BDRG hiermit für beendet.


    Möchte die hauptamtliche Geschäftsführerin des BDRG hier keine Stellungnahme abgeben oder überläßt sie dies (auch) Personen die ehrenamtlich tätig sind??

    Das ist wirklich eine Schande für einen bundesweit tätigen Verband und ein eindeutiger Beleg für die Unprofessionalität mit der hier - von hauptberuflich tätigen, von Verbandsgeldern Entlohnten - agiert wird. Die Argumentationen der Geschäftsführung schlägt dem Fass den Boden aus!

    Die Geschäftsführung des BDRG sollte komplett entlassen werden. Ich denke für die professionelle Geschäftsführung eines bundesweiten Verbandes gibt es kompetentere Leute, die die eigenen Mitglieder nicht vor den Kopf stoßen und in der Öffentlichkeit vollends zum Gespött machen!

  6. #56

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    Punkt 7.1 von dem .pdf Dokument hier {KLICK} ist ganz interessant.


    Könnte Baier DV oder jemand des Präsidiums des BDRG bitte kurz eine diesbezügliche Stellungnahme abgeben?

  7. #57

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    Liegt die Nichtbeantwortung dieser Frage darin begründet das das Präsidium und die Geschäftsführerin des BDRG keinen Datenschutzbeauftragten eingesetzt haben, obwohl schon seit Jahren zahlreiche begründete Bedenken von Mitgliedern dieses Verbandes an die Geschäftsführung vorgetragen wurden?

    Weswegen wurde hier zur Vermeidung von - ganz offensichtlichen - Interessenskonflikten kein unabhängiger Beauftragter ernannt?
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  8. #58

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    Herzlichen Dank für die Zusendung folgender Links zu BDRG Newslettern, die sich mit der Einführung des Programmes und den Vertragsverhandlungen mit Baier Datenverarbeitung befassen:



    Von hier



    BDRG-intern 16-2012.pdf

    Info 03-2012

    Info-09-2012


    Darin wird erwähnt das Peter Blunk die Verhandlungen geführt hat und es wird die jahrzehntelange Erfahrung von Edmund Baier betont.



    Mittlerweile sind die Programme von der Webseite von Baier Datenverwaltung verschwunden, was sehen die Vertragsbedingungen vor, wie haftet der Inhaber von Baier Datenverwaltung für etwaige Datenverluste seines Programmes und bei generellen Serverausfällen?


    Wurde im Vertrag festgelegt zu welchen Zeitpunkten der Server erreichbar und eine Datenübermittlung möglich sein muß?


    Welche Kompetenzen im Bereich PC befähigten Peter Blunk zu Vertragsverhandlungen mit Edmund Baier?


    Was bildete die Grundlage für Verhandlungen mit Edmund Baier?


    Wurden auch Angebote von anderen Anbietern angefordert; falls ja, von welchen; falls nein, weswegen wurde dies unterlassen?


    Wie kann ich als Verbandsmitglied die Unterlagen zu den Vertragsverhandlungen und den geschlossenen Vertrag zwischen Baier Datenverarbeitung und dem BDRG einsehen?


    Könnten sich Peter Blunk, der Verhandlungsführer für den Vertragsabschluß; die Geschäftsführerin des BDRG, Frau Bretzigheimer; und der Inhaber von Baier Datenverarbeitung, Herr Edmund Baier bitte zu meinen Fragen äußern?
    Geändert von Gruberhans (13.06.2013 um 02:24 Uhr)
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  9. #59

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    Weswegen verbindet sich Verwaltung_Kleintierzuchtvereine.exe ausschließlich mittels eines sechsstelligen Benutzernamens und eines fünfstelligen Passwortes obwohl das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht das nur derjenige Zugriff auf die Daten hat der sie auch verwaltet (=Vereinsbefugter)?

    Weswegen wurden diese Bedenken die bereits vor geraumer Zeit von mehreren Seiten an den BDRG herangetragen wurden nicht durch Baier Datenverarbeitung thematisiert und beseitigt?

    Was berechtigt den Inhaber von Baier Datenverarbeitung dazu, anscheinend im Namen des BDRG schriftliche Entschuldigungen von Bedenkenträgern zur Archivierung einzufordern und in einer derartig unkompetenten Art und Weise Kritiker öffentlich zu diskreditieren?

    Ist dem Präsidium der pfälzische Ausdruck Dollbohrer bekannt?
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  10. #60

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    Ein Dollbohrer wäre z.B. jemand der den Zuständigkeitsbereich von Behörden durcheinanderbringt wie öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche. Wer sollte bei so einem Durcheinander auch den Überblick behalten?


    Edit:

    Sieht sich die Geschäftsführung des BDRG befähigt die Existenz dieses Bildes zu bestätigen?

    Geändert von Gruberhans (13.06.2013 um 23:05 Uhr)
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