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Thema: Baugenehmigung umgehen?

  1. #1

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    Baugenehmigung umgehen?

    Also, wir wohnen im sg. "Außenbereich", soll heißen ich bekomme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Baugenehmigung für den (dringend erforderlichen) neuen Stall.

    Jetzt habe ich aber irgendwo hier oder auf der Website (sorry, finds nicht wieder) beim Thema Berufsgenossenschaft gelesen, dass man, wenn man als Landwirt da einzahlt, man auf dem Grundstück, weswegen man da zahlt bzw. Mitglied ist, Neben- sprich Stallgebäude errichten darf.

    Wäre das eine Möglichkeit? Wie seht ihr das?
    2,0 Bergische Schlotterkämme, 3,1,9 Brahmas, 2,10 bunte Truppe, 2,4 Laufenten, 1,1 Blaue Pfauen

  2. #2
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Beider Berufsgenossenschaft zahlen nicht nur Landwirte ein, da reicht ein Grundstück über 2500m² und man muß zahlen. Jemand der da einzahlt bekommt nicht automatisch leichter eine Baugenehmigung, ein Landwirt schon da er davon leben muß und viele Sonderrechte hat.
    Ich würde zumindest eine Bauanfrage stellen, wenn Du dort schon länger wohnst ist es einfacher. Wenn das nicht klappt und ein Landwirt Flächen hat die an Dein Grundstück grenzen könnte man mit dem vielleicht ein Deal machen. Die letzte aber nicht schlechteste Möglichkeit ist ein Mobilstall sprich Bauwagen.
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  3. #3

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    Und wodurch werde ich dann zum Landwirt mit eben diesen Sonderrechten?
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  4. #4
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Das weiß ich nicht so genau, aber ein Bekannter hat es versucht und es ist abgelehnt worde. Er hat 1Ha, Ziegen und Schafe aber die Haltung dient nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und auch nicht zur Gewinnerziehlung.
    Das Baurecht ist außerdem Ländersache und daher in jedem Bundesland anders geregelt. Wichtig ist es vorher auch mit der Gemeinde zu sprechen da auch ihre Zustimmung erforderlich ist.
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  5. #5

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    wenn du landwirtschaftlich angemeldet bist, darfst du Neubauten bis 78 qm³ umbauten Raum ohne Genehmigung bauen, maximal 5 Meter Höhe.

    Ohne Landwirtschaft max. 40m³ umbauten Raum aund 3 Meter Höhe.

    Wenn er größer als 70m³ ist, eine Grundmauer mind. 1,50m hoch über der Grasnabe stehen lassen. Dann braucht man keine Baugenehmigung, weil das Gebäude immernoch als sanierung-/renouvierungsbedürftig gilt.

    - sagt mein Mann, Maurer- und Betonbaumeister Ba-Wü

  6. #6

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    Ok, cool, dann muss ich das mal für NRW checken. Oder weiß da jemand hier Bescheid?
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  7. #7

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    In N.R.W. sind es meines wissens 24 qm die mann bauen darf muß aber 3m von allen Grenzen entfernt bleiben.
    Einfach bei der Stadt nachfragen.
    mfG.
    Klaus Bodenstedt Dortmund

  8. #8
    Avatar von staticxw19
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    Hallo,

    im Aussenbereich darf der Stall nicht größer als 5 Kubikmeter sein.

    § 65 BauO NRW, unter dem Paragrafen findest du alle Infos. Absatz 49 umfasst die genehmigungsfreien Kleintierställe.

    Grundsätzlich gehören Ställe nicht zu den genehmigungsgfreien Gebäuden und im Aussenbereich gibt es genehmigungsfreie Gebäude grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Betriebe.

    Wir wohnen selber im Aussenbereich und werden mehrere kleinere Ställe habe, die jeweils unter 5 Kubikmeter sind.
    Geändert von staticxw19 (14.05.2013 um 09:27 Uhr)
    Viele Grüße Tanja

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