Also, wir wohnen im sg. "Außenbereich", soll heißen ich bekomme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Baugenehmigung für den (dringend erforderlichen) neuen Stall.
Jetzt habe ich aber irgendwo hier oder auf der Website (sorry, finds nicht wieder) beim Thema Berufsgenossenschaft gelesen, dass man, wenn man als Landwirt da einzahlt, man auf dem Grundstück, weswegen man da zahlt bzw. Mitglied ist, Neben- sprich Stallgebäude errichten darf.
Wäre das eine Möglichkeit? Wie seht ihr das?
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