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Thema: Vorbereitung auf meine Gössel- ein Paar fragen schon jetzt....!

  1. #21
    Avatar von Wildes Huhn <3
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    Themenstarter
    Geflügelpestverordnung hier: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de...r%20Halter.pdf

    ähhhm das gilt aber nur wenn vogelgrippe festgestellt wurde... oder o.O ?

    ok, ich habe keine 200qm halle, hatte schließlich nicht vor komerzielll gänse zu züchten...

    was meinst du eigentlich genau mit "ausnahmegenehmigung für den freilauf"
    muss ich etwa bevor ich die tierchens aus dem stall holen darf & auf unsere wiese lasse einen antrag stellen?

    ich wollte die eigentlich auf die spaziergänge mit den zwergziegen mitnehmen..... (bewegung & grasen für beide)
    brauch ich da auch ne genemigung

    jetzt wirds richtig gruselig.....
    Geändert von Wildes Huhn <3 (31.03.2013 um 15:18 Uhr)
    Lg Wildes Huhn

  2. #22
    Avatar von K1rin
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    Nicht noch mehr gruseln, aber in D ist immer noch Stallpflicht - die wurde ja bis jetzt noch nicht aufgehoben. Also wenn man es super genau nimmt - ich denk da an einen bösen Nachbarn mit nicht guten Absichten - dann gehört alles Geflügel immer noch eingestallt.

    Die Verordnung ist zur Vorbeugung und nicht erst gültig, wenn die Krankheit ausgebrochen ist.

    Hier findest du die für dich zuständige Tierseuchenkasse, wo du ganz einfach mal nachfragen kannst: http://www.tierseuchenkasse.de/

    Auf die Schnelle hab ich noch dieses Merkblatt gefunden: http://www.ostalbkreis.de/sixcms/med...egelhalter.pdf

    So ein Merkblatt oder ähnliches findest du auch auf der Homepage des Vet-Amtes, das für dich zuständig ist. Wenn nicht, frag mal im Kleintierzuchtverein nach...

    Ja, du mußt also streng genommen diese Freilaufgenehmigung dir erteilen lassen von der Seuchenkasse - oder wars vom Amtstierarzt? - da mußte ich nachsehen...

    Da du ja auch noch Tiere abgeben möchtest, benötigst du auch die vorgeschriebenen Impfungen und ein Bestandsbuch.
    Lieben Gruß
    Karin

  3. #23
    Avatar von Wildes Huhn <3
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    aha ok, aber ihr haltet eure doch auch nicht seit 6 jahren drinne.... (die verordnung ist von 2006/7 )

    Vet-amt ist einfach mein "tierartz des vertrauens"?

    ah ok.... irgendwie bisschen... naja.... seltsam

    ich will doch bloß für 2 bzw 3 leute küken mitaufziehen.
    also nicht 4 leute die je 2 einsame aufziehen sondern ich mit 6 bzw 8 kleinen die dann als paare verteilt werden!

    ich muss ja ne halbe million ausgeben wenn ich 6 gössel hab die ich auf ner wiese laufen lassen will .....

    wieviele impfungen sind das pro tier & wieoft müssen die pro jahr aufgefrisch werden?
    wieviel € waren für die genehmigung fällig ?

    muss ich noch ne haftpflicht , ne mitreiter, ne transport und ne reiserücktrittsversicherung abschließen?

    und das wars mit dem spaß.....
    Lg Wildes Huhn

  4. #24
    Avatar von piep600
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    ich habe/hatte fast nur von hand aufgezogene und auf mich !!! geprägte gänse.
    ich habe jetzt noch ein paar, das "selbständig" lebt und jedes jahr seine eigenen gössel aufzieht. als die herde größer war, hatte die "menschenpärgung" den vortei, wenn sich wirklich mal ein paar jungganter gezankt haben, konnt ich immer dazwichen. -- ich hab allerdings auch genügend freifläche.,
    lg marina
    ps das selbe denk ich über hühner

  5. #25
    Avatar von Wildes Huhn <3
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    gut , danke ein lichtblick...
    hast du ein bestandsbuch?
    dürfen deine gänse raus?
    würdest du mit deinen gänsen zum grasen bzw bewegen spazieren gehen ?
    Lg Wildes Huhn

  6. #26
    Avatar von Wildes Huhn <3
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    ach du heilige.....
    hier drinne : http://www.ostalbkreis.de/sixcms/med...egelhalter.pdf
    Zitat:
    Hinweis auf Bestrafung bei Zuwiderhandlungen
    Wer als Geflügelhalter o. g. Maßnahmen un
    d Schutzmaßregeln nicht durchführt bzw.
    beachtet, handelt ordnungswidrig. Eine so
    lche Ordnungswidrigkeit kann mit einem
    Bußgeld bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.
    (§ 64 Geflügelpest-Verordnung)

    Wer unter Tieren eine anzeig
    epflichtige Seuche verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis
    zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe

    bestraft (§ 74 Ti
    erseuchengesetz)
    ich glaub ich lass das mit den gänsen .....
    Lg Wildes Huhn

  7. #27
    Avatar von K1rin
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    Die Bücher sind eben schon gut, um etwas Wissen zu bekommen. Die rechtliche Seite wird aber fast nie in so Büchern aufgeführt.

    Je nach Bundesland kostet die Anmeldung etwas oder auch nicht. Ich hab nichts bezahlt, auch für die Ausnahmegenehmigung für Freilauf nicht.

    Impfen ist jede 3 Monate Pflicht wie die Kotuntersuchung, wenn man keine Sentinaltiere hat. Die kleinste Dosis ist für 1000 Hühner gedacht und kann nicht aufgehoben werden, da es ein Lebendimpfstoff ist. Der TA stellt eine Impfbescheinigung aus, wenn die Impfung erfolgt ist.

    So viel ist also gar nicht zu machen, damit man die 25 000 Euro Strafe nicht zahlen muss. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn jemand was böses will, der findet auch die Verordnungen und zeigt den Halter dann an.

    Du wolltest ja erst 2014 dir Gänse zulegen und hast somit noch genügend Zeit alles nach Vorschrift vorzubereiten. Nur Mut, das wird schon werden.
    Lieben Gruß
    Karin

  8. #28
    Avatar von piep600
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    meine gänse dürfen raus, aber spazieren gehen mit gänsen ist überhaupt kein problem, wenn du sie als ganz kleine gössel bekommst. dann laufen sie dir sowieso hinterher, auch als paar. das geht auch im alter so weiter, wenn du dir viel mühe gibst, kannst du "mutter gans" auch während der brut begleiten und "Vater gans" bei dem ersten ausflug mit den ersten gösseln. kommt immer drauf an, wofür und wieviel gänse man haben möchte. da unterscheidet sich natürlich eine hobbyhaltung von einer nutztierhaltung
    lg marina

  9. #29
    Avatar von piep600
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    Zitat Zitat von piep600 Beitrag anzeigen
    meine gänse dürfen raus, aber spazieren gehen mit gänsen ist überhaupt kein problem, wenn du sie als ganz kleine gössel bekommst. dann laufen sie dir sowieso hinterher, auch als paar. das geht auch im alter so weiter, wenn du dir viel mühe gibst, kannst du "mutter gans" auch während der brut begleiten und "Vater gans" bei dem ersten ausflug mit den ersten gösseln. kommt immer drauf an, wofür und wieviel gänse man haben möchte. da unterscheidet sich natürlich eine hobbyhaltung von einer nutztierhaltung
    lg marina

    auch schwimmen geht :-)
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  10. #30
    Avatar von Wildes Huhn <3
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    es ist auf jedenfall hobbyhaltung
    ich hatte geplant mir 6 bis 8 küken zu holen , diese dann bis sie "flügge" werden aufzuziehen & an 2-3 bekannte die interresse an einem gänsepaar geäußert haben aufzuteilen!
    mein eigenes Paar wird dann in den Pferdestall (bzw. auf die wiese dahinter) umgesiedelt ! damit sie noch mehr platz haben,
    direkt an das grundstück angrenzend ist ein langsamer fluss und 10 fußminuten entfernt fangen die echten obstbaumwiesen an, das ist momentan mein Spazier-geh-terrain mit den zwergziegen, wenn die gänse an die ziegen gewöhnt werden müssten sie doch eigentlich mitkommen können....?

    ohh bin schon sooo aufgeregt .... wenn ich franken oder pilgrim kriege ist mein glück perfekt!
    Lg Wildes Huhn

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