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Thema: Darf man das oder ist das betrug?

  1. #1
    Avatar von winnie23
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    Darf man das oder ist das betrug?

    Hallo

    In den bekannten Kleinanzeigen werden Legehühner ( Hybriden) als reinrassige marans, araucana, Italiener Silber usw angeboten.
    1. sind es teilweise Wucherpreise
    2. sind es Hybriden
    3. entsprechen die Tiere in keinster weiß dem Standard des bdrg

    Ich inseriere für meinen Kollegen auch Legehühner weise aber immer darauf hin das es sich um Hybriden handelt.
    www.burenziegen.eu

  2. #2
    Moderator Avatar von gaby
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    In meinen Augen ist es Betrug. Wie die Gesetzeslage da ist, weiss ich nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das es rechtens ist. Ist ja so eine Art *Etikettenschwindel* und das ist strafbar.

    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  3. #3
    Mad Scientist Avatar von Batakie
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    Solange niemand die Verkäufer anzeigt, werden sie das wohl weiter so machen.
    Die meisten Leute, die so ein Huhn kaufen, merken erst später( wenn überhaupt ) das sie kein Rassehuhn gekauft haben.
    Unwarscheinlich, das die Verkäufer jemals belangt werden.
    Dann giebt es noch den Fall, das Junghähne als Junghennen an Ahnungslose verkauft werden.
    Strenggenommen ist das auch Betrug, denn man wollte ja keinen Hahn sondern ein Huhn.
    Oder man hat ein Rassehuhn gekauft, merkt aber erst zuhause, das es gravierende Mängel hat.
    Oder man kauft Bruteier einer Rasse, es schlüpfen aber irgendwelche Mixe.

    Wer würde den Verkäufer schon verklagen? Man fühlt sich verarscht und nimmt sich vor, das nächste Mal besser aufzupassen.

    Gruß
    Klaus

  4. #4
    Avatar von Lino
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    MMn stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um (arglistige) Täuschung oder Betrug handelt. Eine (arglistige) Täuschung hat im Gegensatz zum Betrug keine strafrechtlichen Konsequenzen.
    Betrug liegt vor, wenn der Täter mit rechtsswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer so täuscht, dass dem Opfer oder anderen materieller Schaden zugefügt wird.
    Es ist mMn äußerst fraglich, ob in einem solchen Fall ein materieller Schaden vorliegt.

    In der Regel werden die Anbieter dieser Tiere diese von Geflügelhändlern bezogen haben, die diese Hybriden selbst als 'Sussex, Italiener, Zwerg-Welsumer' usw. verkaufen. Insofern kann man den Anbietern der Kleinanzeigen nicht mal eine arglistige Täuschung unterstellen. Nur bei einer arglistigen Täuschung kann der Vertrag angefochten werden.

    Den Geflügelhändlern könnte man mMn arglistige Täuschung unterstellen, diese ist aber an sich nicht strafbar, gibt jedoch dem Getäuschten das Recht, den Kaufvertrag anzufechten.
    Not as dorky as you'd think...

  5. #5
    Avatar von winnie23
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    Hallo

    Bekomme schon Zuspruch aus dem Web das endlich mal jemand die Leute informiert.
    Einige Verkäufer (Blender) reagieren ganz schön pampig

    Bilder Diebe sind auch dabei....
    www.burenziegen.eu

  6. #6

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    Winnie, was glaubst Du wieviele Bilder von Uns schon bei Ebay waren.
    Ich bin jetzt wirklich dzu über gegangen die Auktionen gleich dem Anwalt zu melden und das Originalbild an Ihn zu übermitteln. Die bekommen eine recht teure Abmahnung und gut ist. Ich habe lange die Leute selber angeschrieben und Sie gebeten das Bild zu löschen aber da bekam ich zu hören " Verklagen Sie mich doch".
    Ich habe es auch miterlebt das ein Kumpel 10 Cemani BE für 38€ gekauft hat und aus den 10 Eiern kamen 6 Küken die rote Kammansätze hatten und im Schnabel weiß waren. Er hat das dann auch Preisgegeben und Ihm wurde gedroht. Heute habe ich Marans + gekauft und der Verkäufer meinte " Die hätte ich auch einfach als Marans anbieten können aber ich will ja auch nicht Betrogen werden". Die gibt es leider zu selten!

  7. #7

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    Es ist vielfach so, daß Leute fremde Bilder ins Internet stellen und dabei die Urheberrechte verletzen. Vielfach ist diesen Personen dies auch nicht bewußt. Es gibt natürlich auch Internetseiten, die es darauf anlegen, daß Fotos heruntergeladen und ins Netz gestellt werden. Der Spaß ist dann nicht ganz billig, kostet so um die 1000 EURO, mit den ganzen RA-Gebühren. Ich denke da an ein sehr bekannte Seite mit Kochrezepten, da findest du für alles Bilder. Brauchst nur bei der Bildsuche Tomate eingeben, dann kannst die Warnung sehen.
    LG Ratisbona

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Trabern die zu
    zu langsam sind.

  8. #8

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    Die Preisgestaltung ist frei. Wer für ein Rassehuhn, z.B. 1000€ verlangt macht sich nicht strafbar.
    Wenn er allerdings dann kein Rassehuhn liefert sondern ein hybridhuhn, dann sieht die Sache anders aus. (vorspielen falscher Tatsachen).
    Auch ein Versuch ist strafbar;
    Es ist allerdings die Absicht entscheidend.
    Wenn der Käufer nach dem Kauf besser gestellt ist als vorher, liegt kein Vermögensschaden vor.
    Wenn der Handelsübliche Wert des Huhns allerdings nur 10€ beträgt und der Kauf nur Vorgenommen wird, weil man aufgrund des Angebots oder der Werbung davon ausgehen muss, dass es sich um ein wertvolleres Rassehuhn handelt, liegt ein ganz klarer und klassischer Fall von Betrug vor.
    Wenn dann das Geschäft allerdings nicht zustande kommt, weil der Anbieter Lunte riecht, kann er sich mit "Rückzug vom Versuch" rausreden.
    arglistige Täuschung kann unabhängig gelten, da ja ein Vertrag geschlossen wurde ,dieser kann eben bei argT. angefochten werden. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

    Ich würde solche Anbieter sofort der Anzeigenplattform melden.

  9. #9
    Avatar von Pudding
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    Bilderklau ist bei Hunden und Katzen in Kleinanzeigen gang und gäbe!
    Man kann diese Anzeigen auch melden dann werden sie gelöscht genauso wenn bei Anzeigen Unwahrheiten drin stehen!
    Einfach auf melden drücken und den Grund eingeben!

    Eigene Bilder nur mit Namen/ Bildquelle quer überm Bild posten dann wirds nicht geklaut!

  10. #10

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    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das vorspielen falscher Tatsachen strafbar ist. Das heißt, der Verkäufer wird zu einer Strafe verurteilt. Ich selber beschäftige mich schon seit über 25 Jahren mit Traberpferden und kenne natürlich auch die Pferdehändler. Ein sehr guter Bekannter hat mir das folgendermaßen erklärt. Er inseriert ein Trabrennpferd in der Fachzeitschrift und verkauft es dann von Bayern nach Hamburg. Dem Käufer schickt er allerdings kein Pferd wie angeboten, sondern eine Fleckviehkuh. Rein rechtlich hat er keine Kuh geliefert, sondern ein fehlerhaftes Pferd. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, das ist klar. Eine Bestrafung gibt es aber noch lange nicht.
    LG Ratisbona

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    zu langsam sind.

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