
Zitat von
Weltenbummler
Das ist nicht Richtig,
ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.
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