Zitat Zitat von Weltenbummler Beitrag anzeigen
Das ist nicht Richtig,
ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.
Du hast es nicht richtig verstanden. Ein öffentliches Interesse muss für die Aufnahme des Verfahrens Vorhanden sein, also sonst wird es eingestellt. Anzeigen kannst du jeden auch ohne alles.
Und das vorspiegeln falscher Tatsachen an sich ist tatsächlich nicht strafbar, es müssen alle Faktoren gegeben sein, also ein Irrtum erregen, und vor allem ein Vermögensschaden.
Das einfache "Anlügen" wie du es vielleicht meinst, ist nicht strafbar. Wenn du selbst betrogen wirst, kann sogar jemand anderes Anzeige erstatten. Das geht nicht bei allen Delikten.