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Thema: Darf man das oder ist das betrug?

  1. #11

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    auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, ist es aber so

    § 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


    Es kommt ja auch nicht so einfach zur Verurteilung. Es braucht erst mal einen Kläger und einen Staatsanwalt der das Verfahren eröffnen will, dazu muss ein öffentliches Interesse vorliegen.

    Mit "Vermögen" sind keine Millionen gemeint, da reicht schon ein Hunderter.

  2. #12

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    So einfach ist es im Tierhandel nicht. Zuerst muß man da mal unterscheiden, bin ich ein gewerblicher Tierhändler, oder beschäftige mich als Hobbyzüchter mit dem Geschäft. Wenn ich mir heute am Geflügelwagen 10 Hybriden "Sussex" kaufe und übermorgen zum Kleintiermarkt fahre und diese als Sussex verkaufe, dann wird mir überhaupt nichts passieren. Der Käufer hat die Tiere gesehen und auch so gekauft. Wo liegt dann hier der Tatbestand des Betruges ? Wenn mir der Käufer auf die Schliche kommt und eine Anzeige erstattet, dann muß der Staatsanwalt der Sache nachgehen, egal ob öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. Meistens werden solche Vergehen natürlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    LG Ratisbona

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Trabern die zu
    zu langsam sind.

  3. #13

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    Zitat Zitat von nbk Beitrag anzeigen
    Es braucht erst mal einen Kläger und einen Staatsanwalt der das Verfahren eröffnen will, dazu muss ein öffentliches Interesse vorliegen.

    Mit "Vermögen" sind keine Millionen gemeint, da reicht schon ein Hunderter.

    Das ist nicht Richtig,
    ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
    Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
    Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.

  4. #14
    Avatar von Mariechen
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    Es ist leider auch auf Geflügelmärkten gang und gäbe, daß die gewerblichen Verkäufer ihre Hybriden wie Sussex+ oder Maran+ oder andere patentierte Kreuzungen als reinrassig anpreisen. Ich bohre da immer so lange nach, bis der Verkäufer endlich zugibt was er verkauft. Aber mit Anzeige gedroht habe ich nicht.

    Meine Bekannte kaufte mal Grünlegerhennen und als die Hennen zu legen begannen, legte eine davon keine grünen Eier sondern normale. Sie stellte den Verkäufer zur Rede, der sagte nur: "Hauptsache, sie legt doch Eier!"
    Mariechen



  5. #15

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    Zitat Zitat von Ratisbona Beitrag anzeigen
    So einfach ist es im Tierhandel nicht. Zuerst muß man da mal unterscheiden, bin ich ein gewerblicher Tierhändler, oder beschäftige mich als Hobbyzüchter mit dem Geschäft. Wenn ich mir heute am Geflügelwagen 10 Hybriden "Sussex" kaufe und übermorgen zum Kleintiermarkt fahre und diese als Sussex verkaufe, dann wird mir überhaupt nichts passieren. Der Käufer hat die Tiere gesehen und auch so gekauft. Wo liegt dann hier der Tatbestand des Betruges ? Wenn mir der Käufer auf die Schliche kommt und eine Anzeige erstattet, dann muß der Staatsanwalt der Sache nachgehen, egal ob öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. Meistens werden solche Vergehen natürlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Stimmt, aber für den Tatbestand des Betruges ist es (erstmal) relativ egal ob du privat oder Gewerbetreibender bist. Auch ein Geschäftsführer einer GmbH muss hier persönlich haften.

  6. #16

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    Zitat Zitat von Weltenbummler Beitrag anzeigen
    Das ist nicht Richtig,
    ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
    Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
    Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.
    Du hast es nicht richtig verstanden. Ein öffentliches Interesse muss für die Aufnahme des Verfahrens Vorhanden sein, also sonst wird es eingestellt. Anzeigen kannst du jeden auch ohne alles.
    Und das vorspiegeln falscher Tatsachen an sich ist tatsächlich nicht strafbar, es müssen alle Faktoren gegeben sein, also ein Irrtum erregen, und vor allem ein Vermögensschaden.
    Das einfache "Anlügen" wie du es vielleicht meinst, ist nicht strafbar. Wenn du selbst betrogen wirst, kann sogar jemand anderes Anzeige erstatten. Das geht nicht bei allen Delikten.

  7. #17
    Avatar von SetsukoAi
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    Ich schreibe immer solche Verkäufer an die entweder Bilder klauen oder mist verkaufen.

    Würde auch jedem empfehlen das gleiche zu tun!

  8. #18
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Verwechselt bitte 2 Sachen nicht: Ein Strafverfahren und eine Schadenersatzklage (Privatklage mit Vorkasse). 1 braucht Zustimmung der Staatsanwaltschaft. 2 braucht nur einen Kratzer im Lack des (unversehrt) gekauften Rassehuhns.(übertrieben gesagt.)
    Schadenersatz bedeutet dann: Ich will von dir ein echtes, gleichaltriges Rassehuhn aus deiner Zucht.
    Geht Nicht? Weil du kein Rassehuhn hast?
    Dann erst kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

    Zu Bildern: Ohne Einverständnis veröffentlicht: Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.
    Unterlassungsurteil anstreben.
    Offiziell für jedes Bild 10 000€ oder jeden Klick 1€ verlangen.

    lg
    Willi
    .
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #19

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    nicht ganz, man kann eine privat Klage völlig unabhängig vom Strafverfahren führen. Dazu braucht es überhaupt kein öffentliches Interesse. Dort ist allerdings die Person, die was von der anderen will in der Beweislast. Deshalb sind solche Zivilklagen langwierig und teuer und machen bei geringen Streitwerten keinen sinn.
    Manch einer schickt aber eine Strafanzeige aus taktischen Gründen voraus, nur das bringt meist nichts.
    Vorteil einer Strafanzeige ist, dass man als geschädigter keine Kosten hat und der Staat die Initiative übernimmt, nur halt nicht bei einem einzelnen Huhn. Es wird bei einem Verfahren auch immer darauf geschaut, ob es eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung gibt. Wenn die Beweisführung zu schwierig, kostenintensiv oder aufwendig ist, wird bei Bagatellen halt oft eingestellt, meist jedoch gar nicht erst eröffnet.

  10. #20
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Exakt!

    Anzeigen kann man nämlich ALLES:

    Als ich eine (dienstliche) Anzeige wegen Sachbeschädigung legen wollte, erklärte mir der diensthabende Polizist " Das ist nicht strafwürdig"
    Meine Antwort:" Sind sie Staatsanwalt? Wenn nicht, haben sie diese Anzeige aufzunehmen. Es obliegt der Polizei nicht, den rechtlichen Stellenwert einer Anzeige zu Beurteilen. Ich dürfte bei ihnen auch eine Anzeige machen, dass gestern Vollmond war, obwohl ich selber weiß, dass es nicht so ist, weil gestern Neumond war. Sie müssten diese Anzeige aufnehmen und protokollieren. Im Übrigen: Ich brauche für meinen Bericht die Protokollzahl dieser Anzeige und ihre Dienstnummer.
    Dann wurde doch noch offiziell geschrieben

    Die vorerst nicht "strafwürdige" Anzeige führte zu kriminalpolizeilichen Erhebungen und letztendlich zu 4 Jahren Haft.

    lg
    Willi
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