auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, ist es aber so
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Es kommt ja auch nicht so einfach zur Verurteilung. Es braucht erst mal einen Kläger und einen Staatsanwalt der das Verfahren eröffnen will, dazu muss ein öffentliches Interesse vorliegen.
Mit "Vermögen" sind keine Millionen gemeint, da reicht schon ein Hunderter.
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