Gesetzlich ist das richtig!
Aber kein Bauer wird es mehr ohne machen! Denn wer erwischt wird bekommt auch heute schon ärger! Und jeder Schweinbesitzer muss bei uns Heute schon dementsprechende Nachweise, das er diese Kastrationen durchführen kann, vorlegen!
Wer nichts nachweisen kann, der kann Heute schon Ärger mit dem Betriebstierarzt bekommen - ist kein Einzelfall mehr. Denn jeder Betrieb muss ja einen Betriebstierarzt nachweisen! Dementsprechend muss natürlich auch über die Kastration Buch geführt werden! Auch wenn es noch kein Gesetz ist!!
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