Hallo,
ich hab heute eine Antwort auf meine mail an Horst Seehofer bekommen. Ist das der Standardbrief?
Sehr geehrte Frau xy,
Herr Bundesminister dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom im Hinblick auf die mit der Aufstallung verbundenen Schwierigkeiten der Geflügelhaltung und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich darf Ihnen versichern, dass die Sorgen der Geflügelhalter sehr ernst genommen werden. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine permanente Gefährdung des im Freien gehaltenen Geflügels gibt, da der Erreger der hochpathogenen aviären Influenza zwischenzeitlich mehrere hundert Mal bei Wildvögeln nachgewiesen worden ist. Das unterscheidet uns von allen anderen Mitgliedstaaten. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund kommt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems in seiner jüngsten Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass der Eintrag des Erregers in die heimische Nutzgeflügelpopulation als hoch einzustufen ist.
Das FLI schlägt zur Minimierung der Infektionsgefahr des Nutzgeflügels verschiedene Maßnahmen vor, u. a. auch die Fortführung der Aufstallung. Ich will ausdrücklich deutlich machen, dass ich die Bewertung des FLI teile. Daran ändert auch der Geflügelpestausbruch in Sachsen nichts; vermutlich hätten die infizierten klinisch gesunden Gänse, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten wurden, bei Verkauf den Erreger erheblich gestreut, wenn nicht die für die Geflügelpest sehr empfänglichen Puten des Bestandes die Infektion angezeigt hätten.
Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass ein massives Geflügelpestgeschehen der deutschen Geflügelwirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt. Insbesondere auch deshalb ist es höchste Priorität, einen Seucheneintrag in Nutzgeflügelbestände weitestgehend zu minimieren.
Deshalb hat Bundesminister Seehofer entschieden, das derzeit bis zum 15. Mai 2005 geltende Aufstallungsgebot über dieses Datum hinaus fortzuführen, wobei Kriterien definiert worden sind, bei deren Erfüllung die Geflügelhalter ein Anrecht auf eine von der zuständigen Behörde zu erteilende Ausnahmegenehmigung haben. So sieht die Verordnung vor, dass Ausnahmen von der Aufstallung erteilt werden sollen, soweit der Geflügel haltende Betrieb nicht in einer wegen Geflügelpest eingerichteten Schutzzone liegt, nicht in unmittelbarer Nähe eines Gebietes liegt, an dem wilde Wat- und Wasservögel rasten oder brüten oder nicht in einer näher definierten geflügeldichten Region liegt. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, dass die zuständige Behörde ein Gebiet festlegen kann, in dem Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden kann, soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass in den Geflügelhaltungen, für die eine Ausnahme erteilt worden ist, bestimmte Untersuchungen vorgeschrieben werden, um möglichst frühzeitig eine Ein- oder Verschleppung des Geflügelpestvirus zu erkennen.
Unabhängig davon wird die Aufstallung vor dem Hintergrund der im vierwöchigen Turnus erstellten Risikobewertung des FLI jeweils auch einer Prüfung unterzogen.
Vor diesem Hintergrund ist die Freilandhaltung von Geflügel auch in Deutschland weiter möglich.
So belastend die Aufstallung im Einzelfall auch sein mag, hoffe ich dennoch auf Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Bätza
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