und wenn sie nichts finden, verschwindet das Gutachten im Schubfach.
Übrigens sieht man es hier ja nicht gerne, Postings, wie " Das Ende der Stallpflicht nur vorübergehend".
Trotzdem hat Cassandra recht. Das die Ämter Ausnahmegenehmigungen genehmigen SOLLEN, ist nur eine Verordnung, die alte Geflügelpestschutzverordnung vom Februar gilt weiter, auch zurzeit über den 15. August hinaus, dass sollte allen klar sein.
LG Corinna
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