So, laut Vet.-Amt darf das Geflügel ab Samstag raus. Ab Samstag deswegen, weil sie es angeblich nicht früher schaffen es in die Tageszeitung zu setzten. Ab da wo es in der Zeitung steht darf man die Türen öffnen.
Der Schlußsatz war aber, das sie zwei Tage vorher auch keine Strafen mehr verhängen.
Meine sind nun offiziell draußen (sie waren es auch vorher schon, nur nicht soooo öffentlich.
Das gilt aber leider nicht für den gesammten Ortenaukreis. In Kehl etwa oder was halt zu nah am Rhein ist muß in den Ställen bleiben.
AUF NACH BAD WALDSEE!!!!!!!!!!!!!!
Uuups, es steht ja schon etwas wegen B. Württemberg . Da hätte ich mir das ja sparen können. Ich kopier es einfach in den anderen Traed dazu und dann kann man das hier ja vieleicht löschen![]()
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