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Pressemitteilung
veröffentlicht am: 11.05.2006
Neue Ausnahmeregelungen für die Geflügelfreilandhaltung in Schleswig-Holstein
KIEL. Die neue Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundes vom 09.05.2006, die weiter generell die Aufstallung von Geflügel fordert, ist jetzt vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit landesspezifischen Regelungen ergänzt worden.
Staatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius teilte dazu folgende Detailregelungen mit: Risikogebiete, in denen auch künftig grundsätzlich keine Ausnahmen für eine Freilandhaltung zugelassen werden können, umfassen folgende Bereiche:
Für die Küstengebiete von Nord- und Ostsee unter vollständiger Einbeziehung aller Inseln und Halligen ein mindestens 3.000 m breiter Festlandstreifen ab der mittleren Hochwasserlinie; die Regelungen gelten für die Unterelbe (Bereich Schleswig-Holstein bis Landesgrenzen zur Hansestadt Hamburg) und die Schlei entsprechend.
Für stehende Binnengewässer mit einer Fläche über 50 ha ein Streifen von mindestens 500 m landeinwärts ab der Uferlinie gemäß Gewässerkataster.
Für die Fliessgewässer 1. Ordnung (Elbe, sowie Teile von Trave, Treene, Schwentine, Wilster Au, Alster, Bille, Bramau und Stör) ein Uferstreifen von 500 m beidseitig des Gewässerverlaufs.
Auf Grund von bedeutenden Wat- und Wasservogelvorkommen mit größeren Aktionsräumen um die Gewässer können auch größere Abstände festgelegt werden. Soweit im Einzelfall eindeutig keine Nähe zu bedeutenden Einstandsbereichen von Wat- und Wasservögeln besteht, kann von den vorstehenden Abstandsregelungen auch abgewichen werden (z. B. Nord-Ostsee-Kanal).
Die zuständigen Kreise werden kurzfristig Gebiete festlegen, in denen die Freilandhaltung von Geflügel wieder möglich ist. Freilandhaltung in solchen Gebieten müssen lediglich angezeigt werden. Einzelanfragen dazu können ab Montag bei dem jeweiligen Kreis gestellt werden.
Die zur Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständigen Vertreter der Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wurden heute im Ministerium über die neue Lage informiert. Staatssekretär Rabius appellierte an die Geflügelbetriebe, die einzelnen Vorschriften verantwortungsvoll und sorgfältig zu beachten. Verstöße würden konsequent geahndet werden. Auch wenn das Auftreten der Vogelgrippe deutlich zurückgegangen sei, könne noch keine Entwarnung gegeben werden (aktuell: 4.128 untersuchte Kadaver, 32 positive Tiere). Durch die neuen Bestimmungen sei jedoch sichergestellt, dass das Einschleppungsrisiko des hochpathogenen Virus in Nutztierbestände weiterhin gering bleibe. Gleichzeitig werde im Interesse des Tierschutzes, der Verbraucher und der Geflügelwirtschaft eine Lockerung des Aufstallungsgebotes ermöglicht.
Das Landwirtschaftsministerium aktualisiert laufend sein Informationsangebot für die Bevölkerung im Internet. Dieses kann auf der Startseite des Ministeriums http://www.mlur.schleswig-holstein.de unter der Überschrift "Vogelgrippe" ständig aufgerufen werden.
Noch einmal ist zu unterstreichen, dass Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, bis auf weiteres gefahrlos gebraten, gekocht oder anders gegart verzehrt werden kann. Auch sonst besteht bezüglich der Vogelgrippe kein Grund zur Panik. Die Lage ist unter Kontrolle, und es handelt sich vorrangig um eine Tierkrankheit, die nur schwer auf den Menschen übertragen werden kann.
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