wenn ein Tread zu dem Thema hier schon existiert, meinen einfach löschen...
DIE MAIL
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Bitte so weit verteilen wie möglich!
(und noch 2 interessante Dateien im Anhang!)
Aus dem Forum www.vogelgrippe-aufklaerung.de
Landesregierung Brandenburg
Bürgerbüro des Ministerpräsidenten
Cc: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Cc: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie per e-mail
12.03.2006
Sehr geehrter Herr Platzek, sehr geehrte Frau Dila, sehr geehrte Frau Renz,
hiermit lege ich aufgrund der sich verschärfenden Vorgänge in Deutschland, beginnend auf der Insel Rügen -die jetzt auch für Brandenburg hochgefahren wurden- bezeichnet mit einem "Virus" H5N1, Einspruch dagegen ein, dass Tiere einzusperren sind und für den Fall der Zuwiderhandlung die Tiere erschossen werden dürfen oder mit Geldbußen zu belegen sind. Bitte beantworten Sie mir die Frage, ob Sie für meinen Ort das Haustierausgehverbot verhängt haben?
Bezug nehmend auf die Petition 135866 an den Landtag Stuttgart (107. Sitzung v. 02.02.2006/0513/5032) wird selbst hier lediglich die Existenz eines krank machenden Virus als nur "anerkannt" aufgeführt. Bis heute wurde von den zuständigen Stellen kein wissenschaftlicher Beweis von irgend einem Virus erbracht. Die ständige Argumentation zur Existenz von Viren..."gilt als nachgewiesen"... (nach dem Motto, wenn zehn Leute etwas erzählen, dann stimmt es!) darf einfach von Ihnen als meine zuständigen Verantwortlichen mit einer großen Verantwortung nicht mehr akzeptiert werden. Nicht mutmaßend und offensichtlich Denken lassend, warum solche immer wieder kehrenden (jedes Jahr schön geordnet etwas Neues!) Krankheiten erfunden werden müssen,
bevor etwas anerkannt -besser von der Regierung verkündet- wird, muss ein wissenschaftlich fundierter Beweis da sein!
Wie der aussehen muss, beschreibt der Biologe Dr. Stefan Lanka (s. Verknüpfung „Es gibt keine krankmachenden Viren“). An einem Konsens -wie in allen bisherigen Fällen- kann man keine laborchemischen Verfahren eichen.
Ihr Amt verlangt die Pflicht, Menschen wahrheitsgetreu zu informieren!
Ich zitiere einen Auszug Ihrer Internetseite:
"Informationspflicht
Die Landesregierung hat eine umfassende Informationspflicht gegenüber dem Landtag und unterliegt einer intensiven parlamentarischen Kontrolle. Die Abgeordneten in Brandenburg haben mit dem Recht auf Auskunft und Aktenvorlage sowie dem Zugang zu den Dienststellen der Landesverwaltung weiterreichende Rechte als Abgeordnete vieler anderer Bundesländer. Auch die Öffentlichkeit wird durch die Landesregierung regelmäßig über die Ziele ihrer Politik sowie über Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung informiert. Dadurch wird Landespolitik für die Bürger transparenter."
Ich bitte also, genau zu prüfen und die Öffentlichkeit frühzeitig genau zu informieren, bevor mögliche Zwangsmaßnahmen gegen meine an Freiheit gewohnte Katze und Tiertötungen allgemein durch die Landesregierung angeordnet werden.
Weiterhin bitte ich um konkrete Beantwortung folgender Fragen:
Ist das behauptete H5N1- Virus:
- nur ein wissenschaftlicher Konsens?
- nur anerkannt?
- tatsächlich naturwissenschaftlich nachgewiesen? Wenn "ja"- bitte die genaue Publikation nachprüfbar angeben!
- nur auf Grund ungeeichter laborchemischer Verfahren spekuliert?
Für alle an Freiheit gewöhnten Tiere ist das Einsperren eine Qual, und Anordnungen zum Hausarrest sind verantwortungslos.
Gesunde Tiere zu quälen und immer wieder zu töten ist Frevel, zeugt nicht von ethischer Verantwortung und ist mit nichts zu entschuldigen. Für meine aus dem Tierheim als Freigänger aufgenommene Katze und auch die meiner zahlreichen Freunde trifft dies ebenfalls zu, und mit Vehemenz verwahre ich mich gegen unbegründete Sanktionen bis hin zur naturwissenschaftlich nicht gerechtfertigten -nur im Konsens gründenden - Tötung von Tieren.
Als Bürger habe ich einen Anspruch auf eine Regierung und auf Handlungen der Regierung, die der Wahrhaftigkeit verpflichtet ist, ohne falsche Rücksichtnahme auf die Empfindlichkeiten so genannter Experten, die einen Konsens als biologische Tatsache behaupten.
...es folgen einige Anhänge .....
Es grüßt Sie Ihre Bürgerin des Landes Brandenburg, das glücklicherweise noch Vögel, Katzen, Hunde, Marder, Schwäne und Hühner und viele aufmerksame Menschen hat.
Sorgen Sie bitte dafür, dass das so bleibt.
Und nun die Antwort des Dr. Hälsig vom Verbraucherschutz......
.....vielen Dank für Ihre e-mail mit dem Thema “Politikum „Vogelgrippe““.
Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Auftreten von „Geflügelpestfällen“ ergriffen werden, beruhen auf der
Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpestschutz – Verordnung) sowie der
- Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung.
Beide Verordnungen sind vom zuständigen Bundesministerium (BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) erlassen worden.
2. Nach einem positiven Nachweis von H5N1 bei (Wild-) Tieren wird im Rahmen einer Amtlichen Bekanntmachung die betroffene Bevölkerung informiert und die zu ergreifenden Maßnahmen über eine so genannte „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ ortsüblich bekannt gegeben.
3. Die für den Vollzug im Land Brandenburg zuständigen Behörden sind die Verterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
4. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz der Nutztier- bzw. Wirtschaftsgeflügelbestände. Dabei ist es das oberstes Ziel, ein Einschleppen der Geflügelpest in diese Bestände zu vermeiden.
5. Die vor-Ort zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach der konkreten epidemiologischen Situation sowie der Gebietskulisse.
6. In der sog. „Sperrzone“ - einem Gebiet mit einem Radius von 3 Kilometern um den Fundort eines infizierten Tieres – dürfen Katzen und Hunde nicht frei umherlaufen, um o.g. Schutzziel zu erreichen. Diese Regelung gilt einheitlich bundesweit und ist zeitlich beschränkt.
7. Das Erschießen von Tieren (incl. Haustiere) ist im Falle von Zuwiderhandlung nicht vorgesehen. Verstöße gegen die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
8. Die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit verbietet es, die Existenz von H5N1-Viren in Frage zu stellen. Weitere Auskünfte erteilt das Nationale Referenzlaboratorium - das Friedrich-Loeffler-Institut - gern auf Nachfrage.
gez. Dr. G. Hälsig
....die mail geht noch weiter, wer sie zugeschickt haben will, kann mir ja Bescheid geben, genau wie die beiden interessanten Anhänge, sind z.B. die verschiedenen Mikroskopbilder des H5N1 Virus zu sehen - überall sieht es anders aus...
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