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Stand 10.05.2006
Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Erneutes Gespräch mit Ministeriumsvertretern in Berlin:
Was wir von dieser Verordnung halten, hat gestern unser Präsident Wilhelm Riebniger in Berlin im Gespräch mit den zuständigen Staatssekretären Dr. Patzoirek und Dr. Lindemann klargestellt.
Hier wird das Pferd wieder von hinten aufgezäumt, besser wäre gewesen:
Freilandhaltung ist erlaubt, außer in folgenden Gebieten:
- abc
- xyz
Aber wir wollen uns nicht nur beschweren, unsere Geflügelausstellungen am Jahresende werden wie in der letzten Saison mit einer Einlassuntersuchung erlaubt (Stand 9.5.06).
Die jetzige Verordnung sagt unter (2) die zuständigen Behörden sollen Ausnahmegenehmigungen erteilen (soll heißt im Gesetz - es müssen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden). Diese Ausnahmeregelungen sollen nicht von jedem Einzelnen beantragt werden, sondern in Form einer Allgemeinverfügung für die jeweiligen Gebiete gelten.
Laut den Pkt. (2) 1 - 3 müsste dies in sehr vielen Teilen unseres Bundesgebietes möglich sein. Ich selbst war heute morgen schon bei unserer Amtsveterinärin um zu sehen wie sie auf diese Verordnung reagiert.
Das Ergebnis: Es wírd eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Miltenberg geben. Dies hat zum Vorteil, dass nicht jeder Zuchtfreund eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss!!!
Mein Vorschlag wäre:
Schritt 1.) Bitte fragt bei eurem zuständigen Landesministerium an, ob es euch eine Allgemeinverfügung für euer Bundesland gibt. Wenn Ja wäre dies prima!
Schritt 2.) Wenn nein - müsstet ihr eure Kreisvorsitzenden anschreiben, dass sie sich unverzüglich mit ihren zuständigen Amtsveterinären in Verbindung setzen und eine Allgemeinverfügung für das jeweilige Kreisgebiet beantragen. (siehe Beispiel - Kreis Miltenberg).
Bitte gebt uns Rückmeldung, ob ihr Erfolg hattet und ob sich diese Verordnung in der Praxis, sprich bei den Amtsveterinären umsetzen lässt.
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