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Thema: BDRG Info

  1. #1

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    BDRG Info

    http://www.bdrg.de/

    Stand 10.05.2006
    Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza)

    Erneutes Gespräch mit Ministeriumsvertretern in Berlin:

    Was wir von dieser Verordnung halten, hat gestern unser Präsident Wilhelm Riebniger in Berlin im Gespräch mit den zuständigen Staatssekretären Dr. Patzoirek und Dr. Lindemann klargestellt.
    Hier wird das Pferd wieder von hinten aufgezäumt, besser wäre gewesen:
    Freilandhaltung ist erlaubt, außer in folgenden Gebieten:
    - abc
    - xyz

    Aber wir wollen uns nicht nur beschweren, unsere Geflügelausstellungen am Jahresende werden wie in der letzten Saison mit einer Einlassuntersuchung erlaubt (Stand 9.5.06).

    Die jetzige Verordnung sagt unter (2) die zuständigen Behörden sollen Ausnahmegenehmigungen erteilen (soll heißt im Gesetz - es müssen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden). Diese Ausnahmeregelungen sollen nicht von jedem Einzelnen beantragt werden, sondern in Form einer Allgemeinverfügung für die jeweiligen Gebiete gelten.

    Laut den Pkt. (2) 1 - 3 müsste dies in sehr vielen Teilen unseres Bundesgebietes möglich sein. Ich selbst war heute morgen schon bei unserer Amtsveterinärin um zu sehen wie sie auf diese Verordnung reagiert.
    Das Ergebnis: Es wírd eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Miltenberg geben. Dies hat zum Vorteil, dass nicht jeder Zuchtfreund eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss!!!

    Mein Vorschlag wäre:
    Schritt 1.) Bitte fragt bei eurem zuständigen Landesministerium an, ob es euch eine Allgemeinverfügung für euer Bundesland gibt. Wenn Ja wäre dies prima!

    Schritt 2.) Wenn nein - müsstet ihr eure Kreisvorsitzenden anschreiben, dass sie sich unverzüglich mit ihren zuständigen Amtsveterinären in Verbindung setzen und eine Allgemeinverfügung für das jeweilige Kreisgebiet beantragen. (siehe Beispiel - Kreis Miltenberg).

    Bitte gebt uns Rückmeldung, ob ihr Erfolg hattet und ob sich diese Verordnung in der Praxis, sprich bei den Amtsveterinären umsetzen lässt.

  2. #2
    Gast
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    Für nichtorganisierte Geflügelhalter dürfte es reichen beim Veterinäramt zu fragen, die sollten ja auch wissen, ob es eine eine Allgemeinverfügung landesweit oder nur für den jeweiligen Kreis gibt - oder auch nicht ...

    Bei meinen Eltern im Ortenaukreis wird das Gebiet bis auf Ausnahme einiger Rheingemeinden freigegeben ... unsere dürfen raus.
    Verwunderlich finde ich das, weil am Stadtrand ein Geflügehalter ca. 20000 Tiere (Enten, Gänse, Hühner) hält. Der Amtsvet hat aber für diese Ortschaft, die etwa 1-2 km Luftlinie über den Berg liegt, keine Einschränkung gemacht ...Vielleicht hat der Geflügelhalter reduziert ...

  3. #3
    Avatar von witte5
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    [quote]Original von Redcap
    Für nichtorganisierte Geflügelhalter dürfte es reichen beim Veterinäramt zu fragen, die sollten ja auch wissen, ob es eine eine Allgemeinverfügung landesweit oder nur für den jeweiligen Kreis gibt - oder auch nicht ...
    quote]
    Einen Teufel werd ich tun! Ich warte bis die mich anschreiben. Bin ja seit einer Woche beim Vet. gemeldet.
    Sollte ein Brief kommen, glaub ich auch nicht, dass sie wieder reinkommen.
    Sollte keiner kommen - um so besser!
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #4
    Avatar von grünschnabel
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    Zahleninterpretation?

    Nach der neuen Verordnung ist eine Ausnahme von der Stallpflicht möglich, wenn im 1-km-Radius um einen Betrieb nicht mehr als 63.000 Stück Geflügel stehen.

    Hat der Betrieb selbst schon mehr Tiere, liegt aber in einem Gebiet, in dem ansonsten nur private Kleinhaltungen sind, darf ein Grenzwert von 180.000 Stück Geflügel im 3-km-Radius nicht überschritten werden, um eine Ausnahmegenehmigung erhalten zu können.

    Was immer jeder jetzt bastelt, hoffentlich hilft es.

    Die meisten Vet-Ämter sind im Moment ohnehin völlig überfragt, da Herr S. seinen Schuß so schnell losgelassen hat, das keiner wußte, was los war.

  5. #5
    Gast
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    Bei uns erfolgt die Bekanntgabe über die Zeitung.

    Was sind das denn für Zahlen vom DBV??

  6. #6
    Avatar von witte5
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    Original von Redcap
    Bei uns erfolgt die Bekanntgabe über die Zeitung.
    Ich glaube, dass sie das hier auch so machen werden.
    Aber ich lauf den Infos nicht auch noch hinterher.
    Trotzdem habe ich mich entschlossen, meine Hühner draußen zu lassen -egal was da stehen wird.
    Ich hab die Schnauze voll! Sollen sie doch kommen! Können sie meine Hühner ja schlachten, was auf jeden Fall humaner ist, als sie wegzusperren. Ich verweigere den Dienst an der Waffe!
    Wo steht, dass Tierhalter verpflichtet sind, ihre Tiere zu töten - schnell oder langsam?
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  7. #7

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    ...über diesen Artikel und die komischen Zahlen bin ich gestern auch gestolpert und habe sie extra nicht gepostet, weil ich mir nicht sicher war, ob ich zu blöd zum Rechnen bin oder die...

  8. #8
    Avatar von oskarelli
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    @ Witte
    Unsere Matschtrampler in S - H fangen doch heute erst mal an zu überlegen, ob sie überhaupt, und wenn dann wie, und wer, oder vielleicht gar nicht.
    Es kommt, wie ich es mir gedacht habe, jede Pfütze wird zum Risikofaktor, jede Möwe zur Biowaffe mit Angriffsplan.
    Wenn die heute wieder so einen halbgaren Mist von sich geben, dann wandere ich als dickliche, mittelalte Frau mit 2 Enkeln durch die Touris und gebe Warnhinweise auf verseuchte Wiesen und Gewässer. Nur so mal zum Spaß. Mal schauen, ob sie wiederkommen,wie lange dann der Badespaß noch dauert.
    Irgendwie muss ich denen ja mal beikommen. Und ich würde auch nichts Unrechtes behaupten
    Ein paar meiner Bekannten wollen das auch so machen, kann man ja ganz prima mit einem Stadtbummel oder Strandspaziergang verbinden.
    Also, entweder sind wir hier Seuchengebiet oder nicht.
    Dazwischen gibt es nix.
    Wo Kleinkinder drauf und drin spielen können, kann mein Geflügel auch laufen.
    Bis Morgen warte ich noch, dann geht meine Märchenstunde los. Deren Stuß kann ich ganz privat noch toppen.
    MfG
    Oskarelli

  9. #9
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    großes Grinsen Flächenberechnung

    Geflügeldichte - innerhalb eines Radiusbezirkes von 1000 Metern - auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20 000 Stück Geflügel.

    Berechnung der Fläche eines Kreises:
    Radius zum Quadrat x Pi x 20.000 Hühner

    =

    1 x 1 x 3,1415 x 20.000 = 62.800

    D.h. neben meinen 10 Hühnern dürfen innerhalb des um meinen Stall gezogenen Kreises noch höchstens 62.790 andere Tierchen laufen und meine dürfen trotzdem raus - das sind doch schon wahnsinnige Zahlen oder?
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  10. #10
    Avatar von witte5
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    Original von oskarelli
    Wenn die heute wieder so einen halbgaren Mist von sich geben, dann wandere ich als dickliche, mittelalte Frau mit 2 Enkeln durch die Touris und gebe Warnhinweise auf verseuchte Wiesen und Gewässer. Nur so mal zum Spaß. Mal schauen, ob sie wiederkommen,wie lange dann der Badespaß noch dauert.
    Auch ne Idee! Ich hab ja immer mein "Protestauto". Das kann man auch umdekorieren. Und dann parkt es nicht bei uns sondern am schönen Touri-besuchten Flensburger Hafen oder in Wassersleben am Strand (da wo die schönen und die reichen sind).
    Ich mach mit bei der Märchenstunde!

    PS: Habt ihr auch den Artikel in der Zeitung "Stall oder nicht Stall?"
    Ich find das nicht beim shz online. pdf ist zu groß. Keine Ahnung, wie ich das der Allgemeinheit zur Verfügung stellen soll?
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

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