Vorbereitung einer Dauerverordnung
Die jetzigen Bestimmungen wurden zunächst per Eilverordnung bis zum 15. August festgeschrieben. Die neue Aufstallungsverordnung löst die alte Verordnung vom Februar ab, welche Stallpflicht für sämtliches Geflügel vorschrieb und bis Ende April beziehungsweise nach einer Verlängerung bis 10. Mai fortgalt.
Für die künftige unbefristete Stallpflicht wird eine entsprechende Dauerverordnung vorbereitet. Diese neue Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll im Juli von ihm verabschiedet werden.
Nochmal: bitte nicht zu früh freuen, die unbefristete Stallpflicht ist noch lange nicht vom Tisch...........
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