wisst Ihr eigentlich, wie das mit diesen Untersuchungen ablaufen und was die ganze Sch**** (stimmt in dem Fall ja wirklichBereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, geringer Geflügeldichte und ohne Sperr- und Beobachtungszone werden vom Landratsamt als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dort ist die Freilandhaltung erlaubt. Der Geflügelhalter ist in diesen Gebieten allerdings verpflichtet, die Freilandhaltung anzuzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu lassen.) kosten soll?
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