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Stallpflicht in Teilen aufgehoben
Geflügelpest: Kreis-Veterinäramt informiert über aktuelle Regelungen und Restriktionsgebiete

KREIS GROSS-GERAU. Ab sofort kann Geflügel – außer in unmittelbarer Nähe zu Feuchtbiotopen oder Flüssen – wieder im Freien gehalten werden. Dies gilt, wie das Kreis-Veterinäramt gestern mitteilte, für Büttelborn, Allmendfeld, Klein-Rohrheim, Ginsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Leeheim, Wolfskehlen, Crumstadt, Teile Rüsselsheims, die Gemarkung Trebur von Astheim bis zur westlichen Grenze am Abwasserpumpwerk/Brückenweg und für das Geinsheimer Ortsgebiet bis zur westlichen Grenze.
Das Restriktionsgebiet (Wildvogelrastgebiete), in dem das Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten ist und in dem keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden dürfen, wurde vom Land festgelegt. Im Kreis Groß-Gerau verläuft es längs des Rheins einschließlich Kühkopf und Mainmündung. Betroffen sind Teile der Stadt Gernsheim, Biebesheim, Stockstadt, Goddelau, Philippshospital und Erfelden, Teile Astheims und Ginsheims, Gustavsburg, Teile Bischofsheims, Rüsselsheims und Raunheims sowie Gesamt-Kelsterbach.

In diesen Gebieten muss Hausgeflügel grundsätzlich weiter in geschlossenen Ställen oder in überdachten und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Volieren gehalten werden. Die Stallpflicht für diese Gebiete besteht zunächst bis zum 15. August weiter.

Für Geflügelhaltungen, die sich außerhalb des Restriktionsgebietes befinden, hat der Kreis von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Ausnahmegenehmigung zu erlassen. Jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, muss dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Namen, Anschrift und Standort der Haltung anzeigen. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei in Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.

Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind generell verboten. Ausnahmegenehmigungen können aber auf Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden.

Die Geflügel-Aufstallungsverordnung und Informationen zur Geflügelpest können im Internet unter www.vogelgrippe.hessen.de aufgerufen werden.

Weitere Auskünfte bezüglich der Geflügelpest und der bestehenden Restriktionsgebiete im Kreis erteilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon 06152 98 750.