Quelle: Main-Echo

Stallpflicht für das Geflügel verlängert

Bei bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für private Geflügelhalter

Darmstadt-Dieburg. Die zunächst auf den 30. April befristete Stallpflicht für Geflügel wurde vorerst bis zum 15. Mai verlängert. Dies hat das Kreisveterinäramt gestern mitgeteilt.

Laut Bundesregierung soll diese Frist gegebenenfalls noch weiter verlängert werden.

Etwas freundlicher gestaltet sich die Situation hauptsächlich für private Geflügelhalter. Wenn sie denn eine fest überdachte, an den Seiten dicht mit Maschendraht versehene Voliere vorweisen können, sollen ab dem 15. Mai die bisher erforderliche Anzeigepflicht beim Veterinäramt und die monatlichen tierärztlichen Untersuchungen entfallen.

Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Freilandhaltungen, die bisher nur äußerst restriktiv erteilt werden durften, sollen dann etwas erleichtert werden.

Nach dem momentanen Verordnungsentwurf wird es aber in jedem Fall bei Auflagen zu regelmäßigen tierärztlichen Untersuchungen, Blutprobenentnahmen und weiteren Beschränkungen bleiben. pt