Weis einer von Euch schon etwas. Habe heute den ganzen Tag versucht mit dem Vet-Amt oberhavel zutelefonieren , aber es ist entweder dauernd besetztoder es geht keiner ran
.
Aber vielleicht weiß ja einer von Euch was !
Gruß Ulrike
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Weis einer von Euch schon etwas. Habe heute den ganzen Tag versucht mit dem Vet-Amt oberhavel zutelefonieren , aber es ist entweder dauernd besetztoder es geht keiner ran
.
Aber vielleicht weiß ja einer von Euch was !
Gruß Ulrike
Habe soeben das Vet-Amt erreicht.
Alle Amtstierärzte aus den Brandenburger Landkreisen sind Morgen ( 11.05 14 Uhr ) nach Potsdam zitiert worden , wo die Entscheidung über den Freilauf fällt.
Die Ergebnisse werden dann per Presse / Zeitung veröffentlicht.
Gruß Ulrike
Hi!
Genau das haben Sie mir auch gesagt... Steht spätestenst am 15. in der Zeitung![]()
http://www.maerkischeallgemeine.de/c...0704527/61299/
11.05.2006 / Ostprignitz-Ruppin
Endlich raus
Stallpflicht: Amtstierarzt kündigt Neuregelung zum Wochenende an / Kritik von Tackmann
ANDREAS VOGEL
NEURUPPIN Zum Wochenende darf vermutlich ein Großteil der Hühner, Enten und Gänse im Landkreis wieder auf die Wiese. Amtstierarzt Matthias Rott kündigte gestern das Ende der Stallpflicht an - allerdings längst nicht für alle Tiere. Welche Einschränkungen es weiter geben wird, das erfährt Rott heute bei einer Einweisung in Potsdam. Erst danach wird der Amtstierarzt die neue Verordnung erarbeiten.
"Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten", sagte Rott gestern. Entweder jeder Geflügelhalter stelle beim Kreis einen Antrag auf Ende der Stallpflicht oder der Amtstierarzt beende die Stallpflicht für einige Gebiete. Letztere Variante wäre zwar unbürokratischer für die vielen Geflügelhalter, doch kannte selbst Rott gestern noch nicht die Voraussetzungen für diese Regelung.
Eine Einschränkung gilt auf jeden Fall: In unmittelbarer Nähe von Seen und Feuchtgebieten sollen die Hühner, Enten und Gänse weiter im Stall bleiben. "Doch was ,unmittelbar' bedeutet, das ist nicht definiert", deutete Rott ein Problem an. Peter Mancke hofft, dass jene Einschränkung nicht ausgerechnet den Tierpark Kunsterspring betrifft. Durch den bei Besuchern aus nah und fern beliebten Tierpark fließt die Kunster. Seit dem 22. Oktober ist das Wassergehege für die gut 30 Enten, Gänse und Schwäne verwaist. "Die Tiere fühlen sich im Stall nicht wohl, erst recht nicht bei den steigenden Temperaturen", betonte Mancke. Der Tierparkchef weiß zudem, dass sich die Hühner, Enten, Gänse und Schwäne im Berliner Zoo und im privat betriebenen Tierpark Germendorf (Oberhavel) schon längst wieder im Freien tummeln können.
"Die Tiere brauchen die frische Luft und das frische Futter", stimmte auch Bernd Sauer von Lebensräume Neuruppin zu. Der ökologische Betrieb hält rund 1100 Hühner. "Zum Prinzip der ökologischen Haltung gehört, dass sich die Tiere in der Natur bewegen können", so Sauer.
Hingegen spricht die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann (Linkspartei-PDS) bei der Lockerung der Stallpflicht von einer "riskanten Gratwanderung". Aus tierhalterischen und unternehmerischen Aspekten sei die Lockerung zwar zu begrüßen. Jedoch sei das Risiko der Übertragung der Vogelgrippe bisher nicht zurückgegangen. So seien bis zur ersten Maiwoche bundesweit 337 infizierte Wildvögel gefunden worden, bei denen das gefährliche Grippevirus "H5N1 Asia" festgestellt wurde. (Ostprignitz-Ruppin)
Halte Dich doch einfach an das, was das Ministerium veröffentlicht hat:
Hinweise für Geflügelhalter:
...Mit der Neubewertung des Risikos nach den Totfunden von Schwänen auf Rügen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am 14. Februar 2006 erneut eine Stallpflicht ab 17. Februar 2006 angeordnet, die bis 30. April 2006 gilt. Vom 20. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 galt deutschlandweit bereits eine Stallpflicht....
Ministerium Stand 9.5.06 !
Da ja jeder macht, wie er will, könnte das als flächendeckende Ausnahme angesehen werden - oder?
Gibts schon aktuelle Informationen ?
Sitzung müßte ja beendet sein. Ich erreiche aber niemanden mehr.Aber vielleicht habt Ihr ja schon neue Infos.
Gruß Ulrike
Meine dürfen raus ! Hurra
Die Auflagen die ich einhalten muß stehen morgen in der Zeitung .
da bin ich mal gespannt !
Gruß Ulrike
Na mal schaun wie es nachher im Spreewald ausschaut aber erstmal lass ich sie drinnen bis ich ausgeschlafen hab.
gute nacht erstmal![]()
Meine Eltern sehen nicht nur zu wie ich mist baue sondern sie unterstützen mich dabei!
An alle Geflügelhalter im Kreis Prenzlau:
Habe gerade mit einer sehr netten Dame vom Vet.Amt telefoniert. Alles Geflügel darf im Kreis Prenzlau/Uckermark ab Sonntag wieder raus. Es muss lediglich ein kostenloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht gestellt werden. Dieser kann formlos mit Angabe und Anzahl der Tierart gestellt werden, oder mit einem Vordruck, der im Amt ausliegt. Die Anträge werden auch per Fax zugesandt. Für unterschiedliche Regionen, gelten aber auch andere Regelungen (Naturschutzgebiete, Randowauen etc.). Das Amt gibt aber gerne über die einzelnen Regionen Auskunft.
Ich darf meine Hühner ab Sonntag wieder rauslassen.
Alles über die Kriterien für Brandenburg, wer unter welchen Auflagen, wann oder evt. gar nicht rauslassen darf, kann Morgen der regionalen Presse entnommen werden.
Hier Adresse und Tel. des Vetamtes Prenzlau :
Landkreis Uckermark
Gesundheits- u. Veterinäramt
Postfach 1265
17282 Prenzlau
FAX.: 03984/701939
Tel: 03984/701139
LG
Conny
Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben
Geflügelpest: Informationen zur Stallpflicht ( 12.05.2006 )
Potsdam - Mit der vom Bund veränderten Stallpflichtverordnung wird in Brandenburg, so Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke (SPD), "die Freilandhaltung wieder in vielen Regionen des Landes möglich werden."
Woidke weiter: "Die Geflügelhalter müssen sich darauf einstellen, dass wir längere Zeit mit einem erhöhten Risiko bei Geflügelpest leben müssen."
Woidke appelliert an alle Geflügelhalter des Landes, dem Seuchenschutz weiter Vorrang einzuräumen: "Dennoch wollen wir, dass die Halter für ihr Geflügel auf der Grundlage der Verordnung auch die Freilandhaltung nutzen können. Deshalb hat das Ministerium mit den Kreisen die Gebiete, in denen wir keine Freilandhaltung verantworten können, stark eingeschränkt."
Die Geflügelaufstallungsverordnung ist am 10. Mai 2006 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält den Grundsatz der Stallhaltung für Geflügel, wobei eine Volierenhaltung der Stallhaltung gleichgesetzt ist.
Ausnahmen können von den Veterinärämtern der Kreise erteilt werden, soweit sich die Geflügelhaltung nicht
* in wegen Geflügelpest eingerichteten Restriktionsgebieten
* in Gebieten, in denen sich wildlebende Wasservögel sammeln oder
* in einem geflügeldichten Gebiet befindet.
Nach bisheriger Einschätzung kann in weiten Regionen Brandenburgs die Freilandhaltung unter den Voraussetzungen der Verordnung wieder betrieben werden.
Für Brandenburg gilt, dass in Gebieten, in denen sich wildlebende Wasservögel vorzugsweise sammeln, keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Konkret sind dies die Ramser-Gebiete. Die Ramser-Konvention, der die beiden deutschen Staaten schon 1976 beigetreten sind, ist ein internationales Abkommen zum Schutz der Feuchtgebiete unter Federführung der UNESCO. Im Rahmen der in Ramser verabschiedeten Konvention wurden "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" (FIB) ausgewiesen. In Brandenburg sind davon drei Gebiete betroffen (hier die offiziellen Titel):
1. Unteres Odertal bei Schwedt
2. Niederung der Unteren Havel/ Gülper See
3. Teichgebiet Peitz
Die geflügeldichten Regionen werden kurzfristig durch die Veterinärämter der Kreise ermittelt. Die Genehmigung der Freilandhaltung erfolgt unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien per Allgemeinverfügung, in der auch alle Verpflichtungen der Tierhalter, die Freilandhaltung betreiben, enthalten sind.
Mit diesen Vorgaben kann für die Geflügelhalter schnell Klarheit geschaffen werden und eine Antragsflut wird vermieden.
Die Geflügelhalter sind allerdings darauf hinzuweisen, dass die Freilandhaltung mit zahlreichen Verpflichtungen von der Anzeigepflicht über seuchenhygienische Maßnahmen bis zu Untersuchungsverpflichtungen verbunden ist.
Diese Verpflichtungen sind sorgsam einzuhalten, da das Gefährdungspotential für einen Eintrag der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation weiterhin besteht.
Märkte und Ausstellungen bleiben weiterhin grundsätzlich verboten. Ausahmen sind auch hier unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ansprechpartner in den Kreisen und kreisfreien Städten
Geflügelhalter sollen sich an ihren zuständigen Amtstierarzt beim Kreis oder in der Stadt wenden.
Die Telefonnummern sind auch über das Internetangebot Agrar@Umwelt des Ministeriums verfügbar.
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