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Thema: Rheinlandpfalz

  1. #21
    Avatar von witte5
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    Musst du überhaupt viel nachfragen arme Sarah?

    Kannst das nicht einfach so laufen lassen und dich doof stellen?

    Oder steht das dick in der Zeitung?
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  2. #22
    Avatar von Sarah1
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    Das stand woh in der Zeitung.

    Nun habe ich heute mit dem VET- Amt telephoniert, die schicken mir eine Ausnahmegenehmigung zu, die dann noch diese Woche bearbeitet wird. TAmuß nicht kommen, weil wir nur Hühner haben- keine Enten oder so.

    Wir müßen laut Verordnung 500m von fließendem Gewässer weg sein- das dürfte mit unserem Stall grad so hinhauen, der Rhein ist ein paar Meter weiter weg.

    Hoffe, daß es klappt, die Frau am Telefon war sehr freundlich und schaut, daß die Genehmigung noch bis Fr raus ist.

    Hoff Hoff Hoff....
    "Oh, mein Leben zog vor meinen Augen vorbei. Es war wirklich hackeöde."

    Die Henne Babs- mittlerweile Biowaffe ohne Freilauf

  3. #23
    Avatar von Hamster
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    ich drücke dir und deinen Huhnis alle Daumen...
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  4. #24
    Avatar von Arne
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    Original von Hamster
    ich drücke dir und deinen Huhnis alle Daumen...
    ... wenn ich mich da anschließen dürfte.........!?
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  5. #25

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    http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=2385548

    Auslauf nur mit Auflagen
    Hühner und Gänse dürfen wieder nach draußen - unter Bedingungen

    Vom 16.05.2006

    red. WIESBADEN Angesichts von mehr als 340 Nachweisen von Geflügelpest bei Wildvögeln sehen Tiermediziner die Gefahr für eine Übertragung des Geflügelpest-Virus auf Nutzgeflügel nach wie vor als hoch an. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts empfehlen deshalb, die Stallhaltung beizubehalten und die Freilandhaltung an Bedingungen zu koppeln.

    Auf dieser Grundlage ist seit 10. Mai eine neue Verordnung in Kraft, wie die Stadtverwaltung mitteilt: In Risikogebieten wie den in Wiesbaden an Rhein oder Main gelegenen Stadtteilen Biebrich, Schierstein, Amöneburg, Kastel und Kostheim bleibt die Stallpflicht bestehen für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, sofern sich die Ställe innerhalb von 500 Metern zum Ufer befinden. Geflügelhalter in diesen Stadtteilen, deren Ställe weiter als 500 Meter vom Ufer entfernt sind und die Geflügel im Freiland halten wollen, müssen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz schriftlich eine Ausnahmegenehmigung von der so genannten "Aufstallungsverpflichtung" beantragen.

    Wer Geflügel in den nicht genannten Stadtteilen Wiesbadens im Freiland halten will, muss dies der zuständigen Behörde spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Standortes anzeigen, heißt es weiter.

    Alle, die ihr Geflügel im Freiland halten wollen, müssen weiterhin die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Verpflichtungen beachten, so die Stadt weiter. Dazu zählen die Untersuchungspflicht und Biosicherheitsmaßen. Die daraus entstehenden Kosten muss der Tierhalter tragen.

    Fragen beantwortet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in der Teutonenstraße 1, telefonisch unter der 0611 / 89077-0, per Fax- 0611 / 89077-49 und E-Mail-Adresse poststelle@veterinaeramt-wi.hessen.de. Formulare zum Beantragen der Ausnahmeregel gibt´s im Internet unter der Adresse:

    www.wiesbaden.de/vogelgrippe.

  6. #26

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    Hallo,

    Wiesbaden ist ja gar nicht Rheinland-Pfalz... :-)

    Bei uns in Koblenz ist prinzipiell Freilandhaltung pauschal genehmigt. Ich habe erst am 12.05 angerufen, da fragte mich Frau Malm: ob die Tiere noch nicht wieder draussen wären, laut Vwerordnung vom 09.05. wären in Koblenz alle Vorraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen gegeben und es wurde pauschal erlaubt die Tiere im Freiland zu halten.

    Soweit so gut. Mal sehen was der Sommer/Herbst bringt. Ich hoffe mal, dass die Wissenschaft nicht untätig bleibt und feststellt, dass Aufstallung nicht wirksam ist, die Politik schafft hoffentlich auch was bis Herbst.
    =^..^=

  7. #27
    Avatar von SetsukoAi
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    Ich bekam gestern Post von unserem Vet Amt mit der neuen Verordung. Ich muss denen jetzt Angeben wie ich verfahren will. Entweder Tupferproben oder verendete Sentineltiere untersuchen lassen.

    Ist ja logisch was ich mache . Habe ja so oder so Hühner und Puten bei meinem Wassergeflügel laufen, dann kann ich diese auch als Sentineltiere angeben oder?
    Sie werden ja dadurch nicht weniger Wert.

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