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Thema: Entwurf: Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflü

  1. #81
    Avatar von witte5
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    @gaby
    Finde nichts zum verbessern - leider. Ich sehe das genauso wie du.
    Und so ein wenig Paragrafendeuterei habe ich ja denn doch mal gelernt.
    Schade eigentlich - Freiheit von Geflügel wär mir lieber.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  2. #82

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    Original von grünschnabel
    soweit Geflügel nicht
    3. in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer
    aa) mindestens [zehn] Geflügelhaltungen oder
    bb) mindestens [4.000] Stück Geflügel,

    Aussage Vet-amt: dann kann kein Dorf mehr eine Ausnahme bekommen, da 10 Leute nur jeder 1 Tier brauchen um das zu erfüllen, aber einer 3999 draußen lassen kann.
    Oje, das ist typisch deutsch. Sprich, alle in einem Dorf (kleiner ein Quadratkilometer Fläche) melden ihre Hühner ab, bis auf einen, der meldet ein paar Hühner mehr an und gut ists? Wo der eine dann überall Ställe hat ist ja bzgl. dieses Wortlauts nicht so wichtig?

    Schilda lässt grüssen...

    Wieso gibt es der Seehofer nicht auf? So ein sturer Bock!!!!!!!

    Es würde ja völlig genügen, in Gebieten mit erhöhtem Risko eine Aufstallung zu verordnen. Dieser Zwang das zu Pauschalisieren ist unverständlich, warum überlassen sie die Beurteilung denn nicht denen die es wissen sollten, den örtlichen Veterinären
    =^..^=

  3. #83
    Avatar von witte5
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    @ Grünschnabel
    Muß man nicht erst bei § 1 anfangen?
    (1) Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese
    in geschlossenen Ställen oder
    unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)
    zu halten.

    Dann kommt: die Behörde soll... die Behörde kann....

    Da ist noch ganz schön viel Kaugummi drin.
    Und von der Möglichkeit dass Halter ein Recht auf Einsichtnahme in Bestandserfassungen und Risikobegründungen haben steht da glaube ich auch nichts.

    Heißt für mich: Stallpflicht bleibt, wenn nicht der Mensch von der Behörde im Rahmen seiner von Seehofer diktierten Möglichkeiten das "Soll" und "Kann" großzügig hanndhabt.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #84
    Avatar von Hummelchen
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    Ich sehe das auch so, dass man auf das "good-will" der zuständigen Behörde angewiesen ist. Denn das Geflügel muss ja lt. Verordnung im Stall oder Voliere gehalten werden. Alles andere ist dann Willkür des Veterinärs.

    Meiner hat mir heute auch gesagt (obwohl er die neue Verordnung angeblich noch nicht kannte), dass es mit einer Ausnahmegenehmigung schlecht aussieht, weil in 9 km Entfernung ein Putenschlachthof ist. Der Rest hat den Vet. schlichtweg nicht interessiert, nur das zählt für ihn (und bei mir wären alle Punkte für eine Ausnahmegenehmigung lt. der neuen Verordnung erfüllt).

    Außerdem ist es doch wieder der Behörde überlassen, selbst wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, dass sie für die Gänse vielleicht doch Bluttest fordern und auch in kürzeren Abständen. Auch kann die Behörde verlangen, dass alle Tiere untersucht werden müssen (sprich auch die Hühner).

    Wenn auch nur ein infizierter Vogel gefunden wird, dann sitzen die Tiere wieder ein und kommen nie wieder raus ...

  5. #85

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    Entscheidend ist doch wie es gemeint ist, und das steht doch deutlich auf der Webseite:

    "Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhaltungen in
    - Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden),
    - geflügeldichten Gebieten und
    - Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete)


    auch in Zukunft ihr Geflügel aufstallen."

    Quelle: http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75417...erordnung.html


    Und das heisst für mich implizit, dass es alle anderen nicht müssen. Ich whne in der Stadt, hier gibt es keine grossen Züchter, der Rhein ist nicht soweit weg, aber da es Stadt ist, ist es kein Sammelgebiet für Wild- (oderWasser-)vögel. Infizierte sind in Rheinland-Pfalz gar nicht gefunden worden.

    Gerrit
    =^..^=

  6. #86
    Avatar von grünschnabel
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    @witte 5

    Richtig, erst mal unbefristet weiter wie bisher, dann unter vielen wenn´s und aber.

    Mein Amts-Vet war heute bei mir und wir haben uns über dieses Machwerk unterhalten, er soll angeblich Anfang der Woche die Fassung vorliegen haben und dann wird beraten, was zu tun ist. Er meinte, S. will auf jeden Fall die Knasthaltung für alle erzwingen und es so schwer wie möglich machen, Ausnahmen zu genehmigen. Das sei alles nur wischiwaschi, um den Menschen die Hoffnung auf Freilassung zu geben, die es aber nicht geben wird. Und deshalb steht die Nummer mit den 10 Haltern drin. In den bösen Hinterhofhaltungen haben wir wirklich eine solche Risikoansammlung. Lege mal um einen normalen Dorfkern ein Raster, zähle die Halter der genannten Arten durch und schon sind 10 beisammen. Dann sperren diese nach S. Willen ihre Tiere für immer ein. Aber ein "Großhalter" am Rand hat eben diese 3999 draußen, weil er in seinem Dunstkreis vielleicht der einzige ist.
    Besonders pikant fand er die Frage, wie man Leuten in Grenzregionen klar machen will, das ihre Tiere gefährdet sind, und im Nachbarland läuft alles frei rum.

    Jedenfalls schob er die VO auf Profiierungssucht und Machtgier.

    Als ich meinte, dann muß ich mein Gehege wohl überdachen, um nicht alle paar Tage eine neue Ausnahme beantragen zu müssen, war er jedoch ein bischen geschockt - 4000 m² Dach/Netz, sieht ja wie eine spanische Plantage aus

    Auf jeden Fall sollen wir nicht locker lassen in unseren Bemühungen für unsere Tiere, weil er glaubt, nur dann bewegt sich etwas. Wenn wir uns einwickeln lassen, ist es vorbei.

    (Er hatte meine Protestplakate am Zaun gesehen).

    Jedenfalls ist dieser Gummi auf jeden Dorfteich anwendbar, wenn der Amtsvet sich nicht traut, oder ihm Geflügel nah vorbei geht.

  7. #87
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    Original von grünschnabel
    soweit Geflügel nicht
    3. in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer
    aa) mindestens [zehn] Geflügelhaltungen oder
    bb) mindestens [4.000] Stück Geflügel,

    Aussage Vet-amt: dann kann kein Dorf mehr eine Ausnahme bekommen, da 10 Leute nur jeder 1 Tier brauchen um das zu erfüllen, aber einer 3999 draußen lassen kann.

    Also werden die Schwarzhaltungen jetzt zunehmen und Herr S. hätte ein super Eigentor geschossen.

    Ansonsten sind sie der klaren Meinung, der Viehverkehr und Handel verschleppt es und nichts amderes, werden aber nicht gehört.

    Übrigens, wie kam es zum bisherigen Feindbild:

    so bemängelte Prof. Josef Reichholf, Ornithologe der Zoologischen Staatssammlung München, dass die Diskussion um die Infektion von Zugvögeln nicht nur vor dem Hintergrund der bisher gefundenen Fälle fragwürdig erscheint. Sondern er stellte außerdem fest, dass bereits beim Studium der H5N1-Fachliteratur Fehler dahingehend gemacht wurden, dass das englische Wort „Wildfowl“ fälschlich mit „Wildvogel“ statt „jagbarer Wasservogel“ übersetzt wurde.
    Link
    Ergänzend die Originalquelle:
    http://www.pressebox.de/pressemeldun...xid-61211.html

  8. #88
    Avatar von witte5
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    @Grünschnabel
    Na denn sind wir ja einer Meinung. - leider
    Etwas Hoffnung hab ich noch, weil ich bisher den Eindruck hatte, dass unsere Vets das relativ gelassen händeln. Und sogar unser Landes-CDU im Verbot von Freilandhaltung die Gefahr sieht, dass ganze Märkte wegbrechen. Aber ich bin ja kein Betrieb.

    Ich vermute mal dass die Weihnachtsgänse wieder raus dürfen und die Rassezüchter rundherum in Angeln in die Röhre gucken. Auch die sind von mir noch ein ganzes Stück entfernt (komm mir allmählich wie der letzte Moikaner vor). Würde mich also schon mal interessieren, wie viele Federtiere im Umkreis von ca. 20 KM überhaupt sind.

    Aber wie gesagt, diese Spekulationen und Hoffnungen, meinetwegen auch Gebete sind meiner Meinung nach keine Basis einer geregelten Freilandhaltung oder Stallpflicht.

    Ich such schon mal Material für eine Voliere zusammen (ein Teil hab ich schon - sollte eigentlich Holz für den Ofen sein - kann aber auch ein Wandgerüst werden - wird jetzt noch nicht zersägt)
    Vielleicht sollten wir eine Sammelbestellung für Baugerüstnetz oder Dachlatten aufgeben? Wir beleben die Bauwirtschaft!!!
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  9. #89

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    Für Brandenburg werden für Dienstag Gespräche zum Ausweisen der Riskiogebiete angekündigt:
    http://archiv.tagesspiegel.de/archiv...06/2514521.asp
    Stallpflicht bleibt – mit Ausnahmen
    Potsdam - Wegen der Vogelgrippe wird auch im Land Brandenburg die Stallpflicht für Geflügel auf unbestimmte Zeit verlängert. Das hat das Agrar- und Umweltministerium am Freitag – entsprechend der Linie von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) – bekräftigt. Allerdings soll es außerhalb von Risikogebieten auch Ausnahmen geben. Diese Gebiete zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen infizierte Wildvögel gefunden wurden, es eine hohe Geflügeldichte oder Sammelplätze von Wildvögeln gibt. Welche Risikogebiete in Brandenburg ausgewiesen werden, ist noch offen. „Das Land strebt eine praktikable Lösung an, die sowohl den Tierseuchenschutz als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigt“, so ein Sprecher. Am Dienstag werde es darüber Gespräche mit regionalen Bauernverbänden geben.

    Unterdessen hat der Bauernbund Brandenburg die Lockerung der Stallpflicht für Geflügel als „unzureichend“ bezeichnet. Die Stallpflicht müsse sofort aufgehoben werden, denn sie sei „Tierquälerei und Marktbereinigung“ und ginge zu Lasten der Freilandhalter, forderte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung am Freitag. Als einzige landwirtschaftliche Organisation hat der Bauernbund nach eigenen Angaben schon im Herbst 2005 die „völlig überzogene Zwangsmaßnahme“ kritisiert. Bei der Vogelgrippe werde auf ähnliche Weise Panik gemacht wie bei der Rinderseuche BSE. thm/ddp

  10. #90
    Avatar von witte5
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    Ach und noch was ist mir eingefallen - in Bezug auf Grenzregion.

    Ich geh doch mal davon aus, dass die Geflügelbestände in Nachbarländern nicht festgestellt werden. Damit bilde ich hier an der Nordgrenze keinen Umkreis sondern eine Halbkreis. Zählt dann nur der halbe Abstand oder habe ich wenigstens den Rücken frei?
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

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