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Seehofer: Neue Geflügelpest-Verordnung schafft praktikable Grundlage für Tierseuchenbekämpfung und Perspektive für Freilandhaltung
„Der Rat der Bundesforschungsanstalt für Tiergesundheit (FLI), die Aufstallung in Deutschland fortzuführen, ist eindeutig: Das Risiko der Verbreitung der Vogelgrippe in Deutschland ist nach wie vor hoch und wird derzeit als deutlich höher eingeschätzt, als bei der ersten Aufstallungsanordnung im Herbst letzen Jahres. Über dieses klare Votum der Wissenschaft kann sich verantwortungsvolle Politik nicht hinwegsetzen“, erklärte Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer heute in Berlin.
In Deutschland seien im Vergleich zu andern EU-Mitgliedstaaten bislang mit Abstand die meisten infizierte Tiere gefunden worden. Täglich kämen neue Funde hinzu. Von Entwarnung könne also nicht die Rede sein.
Der Minister habe daher heute zugestimmt, dass mit einer Verordnung über den jetzt geltenden Termin 15. Mai hinaus eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden soll. Die Eilverordnung werde spätestens Ende nächster Woche in Kraft treten. Auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) werde die Lage monatlich neu bewertet und die Stallpflicht überprüft. „Sollten sich daraus wesentliche Veränderungen ergeben, werden wir die jetzt geltenden Maßnahmen entsprechend anpassen“, sagte der Minister.
Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhaltungen in
Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden),
geflügeldichten Gebieten und
Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete)
auch in Zukunft ihr Geflügel aufstallen.
„Damit haben wir nach einer intensiven Diskussion mit den Bundesländern eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden, mit der wir in Risikogebieten keinerlei Risiko eingehen, bundesweit einheitliche und praktikable Regeln für Ausnahmen gelten und die Freilandhaltung in Deutschland eine verlässliche Perspektive hat“, erklärte der Minister. „Ich kann die Sorgen der von den bisherigen Maßnahmen betroffenen Halter sehr gut nachvollziehen und bin sicher, dass wir mit dem jetzt gefundenen Kompromiss Akzeptanz finden“, so Seehofer. Man müsse sich dabei immer wieder bewusst machen, dass die wirtschaftlichen Folgen weiterer Ausbrüche in Nutztierbeständen für die Geflügelhalter in Deutschland wesentlich größer wären als die Beeinträchtigungen durch die unvermeidlichen Schutzmaßnahmen.
EU macht Weg für finanzielle Hilfen frei
Als Verhandlungserfolg bewertete Seehofer auch, dass die Europäische Kommission dem deutschen Vorschlag gefolgt sei, betroffenen Geflügelhaltern finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, weil das Marktgleichgewicht gestört sei. „Wir werden jetzt ein entsprechendes nationales Programm entwickeln. Dazu finden derzeit Gespräche statt“, so der Minister. Unabhängig davon bleibe es bei den Leistungen der Tierseuchenkassen im Falle eines Ausbruchs in einem Geflügelbestand.
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