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Thema: Demo in Berlin - Berichterstattung

  1. #141
    Gast
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    Wie wahr, wie wahr ...
    Aber die waren auch gar nicht auf Angriff vorbereitet ...Schutzhelm, Schlagknüppel waren zumindest nicht zu sehen ...

  2. #142
    Avatar von PaterZwieback
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    Original von Redcap
    Doch das stimmt ... um 15:30 hat uns die Polizei per Megaphon gebeten die Menschenansammlung vor dem Ministerium aufzulösen, und weiterzuziehen ...
    Da wurden einige dann doch rebellisch ...

    Hallo!

    Klar,sonst hättet Ihr den Horst Seehofer noch gestört bei seiner verantwortungsvollen Arbeit.
    Wahrscheinlich hatte er gerade den neuen Entwurf der Verordnung fertisch.

    Hat der sich nicht mal am Fenster blicken lassen oder war er nicht da?
    Bestimmt hat er sich verdünnisiert.
    Ach nein.Die wußten doch nichts von einer Demo der Rassegeflügelzüchter.

    Eine Standdemo vor dem Ministerium wäre auch nicht schlecht gewesen aber niemals genehmigt wurden!
    Schade.

    Wie lange standet Ihr denn da fest vorm Ministerium?
    10 Minuten?


    Tschüß Uwe

  3. #143
    Avatar von Tyrael
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    Oh anfangs vielleicht 10min und später waren wir nicht mehr weg zu bekommen.

    Der genialste Spruch von einem mit Megaphon: "Komm raus Seehofer! Oder hast du Stallpflicht?"

  4. #144
    Avatar von PaterZwieback
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    Original von Tyrael
    Oh anfangs vielleicht 10min und später waren wir nicht mehr weg zu bekommen.

    Der genialste Spruch von einem mit Megaphon: "Komm raus Seehofer! Oder hast du Stallpflicht?"

    GEIL!

    Da sollte ein Mutiger sich da vor dem Ministerium mal anketten und einen Hungerstreik machen!Oder eine ganze Gruppe!

    Sogar bei Schwerverbrecher wird bei Hungerstreik nach gegeben.

  5. #145
    Moderator Avatar von gaby
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    Das Beste war ja noch das eine Hälfte weiterlief und der Rest einfach stehen blieb. So hatte die Polizei auf einmal 2 Stellen wo sie präsent sein musste. und weil wir ja nur dumme Hühnerhalter waren hatten sie ja zuerst nur 2 Wagen mit je 2 Leuten da. später wurden das dann mehr, aber die standen nur da und bemühten sich die Kreuzungen frei zu halten.

    Als die Polizisten versuchten die Leute vor dem Ministerium wegzuschicken, hatte sie sich einen Mann ausgesucht den sie quasi als ersten (Einzelnen) weiterschicken wollten. Da fingen dann die Rufe "Wir bleiben hier" an. Die Leute drängten nach vorn um mitzukriegen was da los war. Selbst wenn der Mann hätte gehen wollen (was nicht der Fall war) wäre das garnicht gegangen. Der konnte da nicht durch. Mittlerweile waren die Weitergegangenen auch wieder da, und die Rufe wurden noch lauter, da zogen sich die Polizisten zurück.


    5-6000 ist zu hoch gegriffen. Ich schätze mal das es so zwischen 1500-2000 waren.


    Nur noch mal zur rechtlichen Seite: Man kann entweder eine Demo anmelden (rumlaufen und schreien) oder eine Kundgebung (fester Platz und schreien). Nach den Erfahrungen aus Berlin würde ich eine Kundgebung bevorzugen, da ist aber die Genehmigung schwerer zu bekommen, vor allem wenn viele Leute erwartet werden. Der Anmelder sollte auch wissen wieviel Leute er in etwa erwartet (aber wer weiss das schon vorher ). Für die Anmeldung sollte man einen Anwalt zur Seite haben, die versuchen nämlich dem Anmeldenen die Verantwortung für die Teilnehmer (für den Fall das nicht namentlich bekannte Personen ausrasten und zusätzliche Kosten durch Zerstörung od. notwendigen Mehreinsatz der Polizei verursachen) aufs Auge zu drücken.

    gg

    achja: wenn die Leute die die Anmeldung entgegen nehmen glauben das es zu *starken Unruhen* kommen könnte (und das tun sie immer) muss man auch noch zum Staatsschutz.

    @Redcap: Es waren schließlich weniger Frauen da als Männer, deshalb sind die Frauen ja viel mehr aufgefallen....
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  6. #146
    Avatar von Klausemann
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    KLosterfrau Milissengeist, noch nie war er so wertvoll wie heute.

    Bei einem Durchnittsalter von 60 Jahren, kann das schnell mal zu einer Standdemo werden. Wie hätte man die 2000 Leutchen denn abfahren sollen, mit dem Malterser Hilfsdienst .

    Goil
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  7. #147
    Avatar von Tyrael
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    Also ich fand die Polizisten eigentlich auch sehr nett. Einer regte sich auf, dass wir die Demo doch auflösen sollen. Die meisten würden doch die zweite Runde garnicht mehr schaffen, aber da waren wir schon bei der dritten und letzten.

  8. #148

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    http://www.bdrg.de/

    Stand 08.05.2006
    Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza)

    Demonstration der Rassegeflügelzüchter in Berlin war ein großes Ereignis:
    Die vom Geflügelzuchtverein -Edelzucht- Neuenkirchen 1913 e.V. angemeldete Demonstration, fand neben den Vertretern der Geflügelbauern und den kleiner Betrieben eine riesige Unterstützung aus unseren Reihen. 3000 Rassegeflügelzüchter aus vielen Landesverbänden des BDRG waren zugegen und unterstützen die Aktion. (siehe Text unten)

    Leider veröffentlichte nahezu zeitgleich unser BM Horst Seehofer schon wieder eine Aufstallverordnung, welche ab dem 16. Mai greifen soll und das Pferd wieder von hinten aufzäumt.

    Grundsätzlich ist die Aufstallung verlängert, aber es sollen (und soll heißt im Gesetz muss) Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn (siehe Auszug der Verordnung):

    (2) Die zuständige Behörde soll Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit Geflügel nicht

    1. in einem Gebiet, das nach § 15 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung, nach § 4 Abs. 1 der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung oder nach § 3 Abs. 1 und 2 der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung als Sperrbezirk, Beobachtungs gebiet oder Kontrollzone festgelegt ist

    2. in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich Wildvögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees , eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem wilde Wasservögel rasten oder brüten, , oder

    3. in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer

    aa) mindestens [zehn] Geflügelhaltungen oder
    bb) mindestens [4.000] Stück Geflügel, befinden,

    gehalten wird. Die zuständige Behörde kann ferner Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit Geflügel nicht in einem Gebiet mit einem Radius von 3000 Metern um die Geflügel haltung, in dem sich auf den Quadratkilometer mindestens [1.500] Stück Geflügel befinden, gehalten wird.

    Diese Ausnahmeregelungen können auch als Allgemeinverfügungen von den Bundesländern erteilt werden, siehe NRW – Hier wird es wohl eine flächendeckende Ausnahmeregelung geben.

    Einfacher wäre sicher gewesen, wenn der BM Seehofer soviel Verantwortung an den Tag gelegt hätte zu sagen. Ab dem 16. Mai ist die Aufstallung vorüber, außer in folgenden Risikogebieten: …………………………..

    Aufgrund der in der Demo rübergebrachten Problematik, hat uns Herr Staatsekretär Patzoirek zu einem nochmaligen Gesprächstermin am 09. Mai 2006 um 17 Uhr ins Bundesministerium eingeladen. Von daher kann ich Ihnen noch in dieser Woche genauere Infos über die „Anwendbarkeit“ der neuen Verordnung hier auf der Homepage anbieten. Sollten wir bei dem Gespräch erfahren, dass wir wieder nur hingehalten werden, wird wohl Schluss sein mit unserem Verständnis und man muss vielleicht auch über einen zivilen Ungehorsam nachdenken…. Egal wie, unser Rassegeflügel muss aus dem Stall, da diese Tierquälerei nicht länger hinnehmbar ist!!!

    Thomas Zöller - Geschäftsführer

  9. #149
    Avatar von Klausemann
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    2. in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich Wildvögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees , eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem wilde Wasservögel rasten oder brüten, , oder


    Das ist doch wieder so eine Klausel, die sich beliebig, (Willkürlich) ausdehnen lässt.

    Bei mir um die Ecke ist der Teltow-Kanal (Enten) , noch ne Ecke weiter ist der mariendorfer Volkspark , mit seinen künstlich angelegten See für Wasservögel.

    Das alleine könnte der Veterinär, wenn er mit mir auf Kriegsfuss sein würde, schon anwenden.

    Na ja, mal gucken , wie die das handhaben
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  10. #150

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    http://www.vhgw.de/vogelgrippe/gpvo/..._forderung.htm

    Resolution des VHGW

    an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und die Staatssekretäre Paziorek und Lindemann



    Der VHGW fordert das BMELV auf, die Aufstallung sofort aufzuheben. Bei 337 infizierten Vögeln kann man in Deutschland keinesfalls von einer problematischen Lage sprechen – wie das FLI zu suggerieren versucht. Auf einen Quadratkilometer deutscher Fläche kommen rechnerisch 0,0001 Tiere. Der neue Aufstallungsentwurf schießt weit über das Ziel der Verhältnismäßigkeit hinaus.



    Das Gleichheitsgrundsatz der Europäischen Union wird verletzt, in anderen EU-Ländern besteht seit dem 1. Mai 2006 keine Einstallung mehr.



    Das Friedrich-Löffler-Institut ist eine Bundesforschungsanstalt und erhält Steuergelder zur Finanzierung. Damit ist eine Unabhängigkeit und Souveränität nicht gegeben. Der VHGW lehnt Gutachten eines solchen Instituts ab, da die Gefahr der Befangenheit ganz offensichtlich besteht.



    Einholung von Gutachten aus Wissenschaft und Forschung, die unabhängig vom Ministerium und unabhängig vom Friedrich-Löffler-Institut sind, stellen eine dringende Notwendigkeit dar. Zugleich bedarf es der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der so genannten Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts.



    Der VHGW fordert ein sofortiges restriktionsfreies, kostengünstiges und bürokratiearmes Impfen. Das ist möglich. Nur handelsrechtliche Vorbehalte der industriellen Wirtschaftsgeflügelzucht sprechen dagegen. Tier- und Seuchenschutz gehen vor Kommerz.



    Zum neuen Verordnungsentwurf vom Mai 2006:
    (Verordnungsentwurf des BMVEL siehe unten)



    Die neue Verordnung lässt dem Amtstierarzt bzw. der entsprechenden Behörden für die Auslegung der Verordnung Tür und Tor offen. Um dieses zu unterbinden, ist bei § 1 Absatz 2 der Satz „Die zuständige Behörde soll Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen…“ umzuändern in „ Die zuständige Behörde genehmigt Ausnahmen von Absatz 1…“



    Bei der neuen Verordnung ist nicht geklärt, was bei § 1 Abs. 2 Nr. 2 unter „unmittelbare Nähe“ zu verstehen ist. Der VHGW fordert als Definition: „direkt am Feuchtgebiet (etc.) liegend“. Die Begriffe „Feuchtgebiet und Gewässer“ sind für ein wasserreiches Bundesland wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern benachteiligend. Begriffe wie „Teiche oder Bäche“ müssen als Haltungsareal für Wassergeflügel ausdrücklich erlaubt werden, da hierdurch eine optimale Haltung aus ethologischer Sicht verwirklicht werden kann, zumal Teiche und Bäche kein Rast- oder Brutplatz für wilde Wasservögel darstellen.



    Es ist unklar, was unter § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben aa unter Geflügelhaltungen angesehen wird. Sind dieses wirtschaftliche Betriebe, sind dieses Rassegeflügelzuchten oder sind dieses Hühnerhaltungen von 3 Hennen für die Selbstversorgung? Der VHG W fordert unter „Geflügelhaltungen“ nur wirtschaftliche Betriebe anzusehen.



    4.000 Stück Geflügel unter § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben bb sind zu restriktiv angesetzt. Der VHGW erwartet eine kulantere Lösung.



    § 1 Abs. 5 ist völlig unverhältnismäßig. Hier ist zu formulieren, dass nur verendetes Geflügel auf H5 oder H7 zu untersuchen ist, das Symptome der Klassischen Geflügelpest gezeigt hat.



    Unter § 1 Abs. 6 ist wird die monatliche virologische Untersuchung auf H5 oder H7 abgelehnt, da hierzu bei der momentanen Seuchensituation nicht die geringste Veranlassung besteht.



    Die Forderungen unter § 2 werden gänzlich abgelehnt. Die Kosten und der Aufwand für die Untersuchungen sind nicht vereinbar mit dem zu erwartenden Nutzen. Gerade im Wassergeflügelbereich führen die Forderungen des Entwurfs zu unzumutbaren Belastungen. Hiermit wird die Freilandhaltung im Rassegeflügelbereich durch finanzielle Hürden erheblich erschwert und führt zu einer inhaltlich nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung gegenüber anderen gehaltenen Arten.



    Akzeptiert wird die Forderung sofort, wenn der Staat alle Kosten dieser völlig überzogenen und damit unverhältnismäßigen Untersuchungen trägt. Dieses ist aber laut dem Verordnungsentwurf nicht vorgesehen und bedarf deshalb einer Änderung nach dem Motto, derjenige, der Untersuchungen fordert, zahlt sie auch. Dieses ist im Rassegeflügelbereich gut möglich, da hier finanzielle staatliche Entschädigungen (Subventionen) im Gegensatz zur industriellen Wirtschaftsgeflügelzucht im Keulungsfall nicht gefordert werden!



    § 4 wird abgelehnt, da hier der Züchter unverhältnismäßig belastet wird, und das Geflügel wiederum der tierquälerischen Aufstallung unterliegt. Nach den krassen Tierschutzverletzungen durch die vergangenen Aufstallungen ist zukünftig jeder Tierschutzverstoß peinlichst zu unterlassen. Eine Ächtung der Aufstallung als tierquälerische Handlung ist anzustreben, zumal effektivere Schutzmaßnahmen, z. B. Impfen, zur Verfügung stehen.



    Der Zeitrahmen 16. August lässt die Befürchtung zu, dass ab diesem Tag aufgrund einer theoretischen Vogelzuggefahr wieder eine Aufstallung angeordnet wird. Aufgrund der Erkenntnisse, dass der Vogelzug nicht ursächlich zur Verbreitung in Europa beigetragen hat, ist eine mögliche Aufstallung aufgrund dieser Hypothese auszuschließen.



    Grundsätzlich wird die neue Aufstallungsverordnung abgelehnt, da sie rechtlich fragwürdig ist. Der vorgesehene Entwurf vom Mai 2006 erfüllt nur nach außen eine liberal gestaltete Haltungsmöglichkeit. Tatsächlich machen zahlreiche Restriktionen eine Haltung im Freiland weitgehend unmöglich.



    Es wird vorgeschlagen, eine generelle Freilandhaltung zu genehmigen und nur in bestimmten fix ausgewiesenen Problemzonen Verbote auszusprechen, die an klar definierten Parametern festgemacht sind.



    VHGW

    Michael von Lüttwitz

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