... in der Regel lässt sich der TA den ausgestellten Beleg auch nochmals vergüten - ist zumindestens in meinen Breitengraden so. Wir haben hier auch Vet Ämter, die 1x im Jahr den Nachweis über die 4 Impfungen von den Haltern anfordern.
Nur sollte, wer sich in Gefahr begibt, mit seinen Pflichten und den Gesetzen vertraut sein - sonst können aus den (bayrischen! - woanders kann der Betrag deutlich anders sein) 35 Euro schnell etliche Erönchen mehr werden...
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